preparatory:AB 281298
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Wir bitten Sie ebenfalls, auf diese Vorlage einzutreten.
Wenn man die Sprecherinnen und Sprecher von der Minderheit gehört hat, kommt man nicht darum herum, von Horrorgeschichten zu sprechen. Insbesondere Herr Glättli hat in seiner bekannten "Dramaturgie" so gesprochen, als ob es um das Asylrecht an sich ginge. Das Asylrecht an sich ist nicht bestritten. Es geht um eine Ergänzung von Artikel 8, "Mitwirkungspflicht". Und ob dieses neue Vorgehen, sofern es in Kraft treten kann, zu unbrauchbaren Ergebnissen führen wird oder nicht, wird man dann sehen. In einem Pilotprojekt gab es immerhin in 15 Prozent der Fälle einen Erfolg, natürlich unter den Umständen der Freiwilligkeit. Ob das so zutreffen wird, wissen wir nicht. Wir haben in diesen Gesetzentwurf ja genau deswegen eine Evaluation nach drei Jahren eingefügt.
Das Asylverfahren ist an die Person gebunden. Wir haben ein individuelles Asylrecht. Die Asylberechtigung wird individuell abgeklärt, nicht gruppenweise. Somit ist die Identifizierung ein wichtiges Element des ganzen Asylverfahrens. Ohne Identifikation kann keine Asylberechtigung abgeklärt und ausgesprochen werden. Die Mitwirkung der Asylsuchenden ist gesetzlich verankert und muss in Anbetracht des gewährten Schutzes eingefordert werden können. Wenn die Verweigerung der Mitwirkung die Frage der Identität offenlässt, dann ist es Sache der entscheidenden Behörde, das im Gesamtzusammenhang zu würdigen. Es geht nicht darum, die Asylbewerberzahl zu senken, sondern es geht darum, die Asylverfahren rechtsstaatlich haltbar so durchzuführen, dass eine Identifikation möglich ist.
Das Asylverfahren ist kein Strafverfahren, Herr Glättli, das ist uns klar. Aber die Voraussetzungen sind in unserem Entwurf ebenfalls umschrieben. Es geht um Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe g und um Artikel 8a Absätze 1 und 1bis. Dort ist genau definiert, wozu diese Überwachung und diese Datenauswertung erfolgen darf, nämlich zur Klärung der Identität, der Nationalität und/oder des Reisewegs - für nichts anderes. Und es geht auch nicht darum, die Privatsphäre auszukundschaften, Frau Marra und Frau Marti, sondern es geht darum, herauszufinden, ob die Angaben der Asylsuchenden stimmen oder nicht.
Herr Glättli hat sich sogar noch zur Aussage verstiegen, dass 10 Prozent der für dieses Geschäft eingesetzten intellektuellen Kräfte genügen würden, um das Asylverfahren in der Schweiz menschenrechtswürdig auszugestalten. Ich möchte Herrn Glättli einmal mehr darauf hinweisen, dass wir ein rechtsstaatlich einwandfreies Asylverfahren haben und die Problematik der echten Asylsuchenden nicht darin besteht, die Hürden unseres Asylgesetzes zu überspringen, sondern vor allem, zuerst einmal nach Europa und in unser Land zu gelangen. Das ist eine ganz andere Frage.
Schliesslich noch zum Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: Dieser hat uns am 4. Juni 2020 einen Katalog mit Voraussetzungen dafür geschickt, dass das Verfahren aus seiner Sicht bedenkenlos abgewickelt werden kann. Auch die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim hat sich mit Schreiben vom selben Datum so geäussert. Die zur Verfügung stehende Zeit lässt es nicht zu, diese Einwände Punkt für Punkt abzuarbeiten, aber ich habe mir diese Mühe genommen. Jeder Einwand, jedes Bedenken dieser beiden Datenschutzbeauftragtenkreise, des eidgenössischen und der kantonalen, konnte in unserem Gesetz abgehandelt und - eine zweite Stellungnahme haben wir nicht erhalten - aus unserer Sicht befriedigend geklärt werden. Sämtliche Hinweise dieser Datenschutzbeauftragten zur Präzisierung haben wir aufgenommen und ins Gesetz eingebaut. Somit ist dieses Gesetz aus unserer Sicht rechtsstaatlich einwandfrei. Es dient dem Zweck der Identifikation, und weil unser Asylwesen auf die Einzelbewertung abstellt und nicht auf eine Gruppenbewertung, ist es nötig, die Identität abzuklären. Genau dazu dient diese Revision des Asylgesetzes und des Ausländer- und Integrationsgesetzes.
Wir bitten Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.