Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-05-04
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Die beiden Minderheitsanträge Rutz Gregor lehnen wir ab, weil es aus unserer Sicht unverhältnismässig wäre, diese Datenträger "lediglich" für die Abklärung der Identität zwangsweise einzuziehen. Wir wissen, dass eine Weigerung des Asylsuchenden, diese Datenträger zur Verfügung zu stellen, in die Gesamtwürdigung zum Asylentscheid einfliessen kann. Zu entscheiden, ob das dann zu Recht erfolgt ist oder nicht, ist Sache der anschliessenden Beschwerdeinstanz.
Zum Einzelantrag Marra: Wenn wir Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe g streichen, dann hätten wir gar nicht erst auf die Vorlage eintreten müssen. Immerhin gibt mir dieser Antrag Gelegenheit, auf einen wichtigen Punkt im Schreiben des Edöb und im Privatim-Schreiben hinzuweisen. Frau Widmer hat vorhin gesagt, dass wir mit dieser Vorlage einen Dammbruch im Datenschutzrecht hinnehmen würden. Der Edöb hat auf Seite 2 Ziffer II Absatz 3 seiner Stellungnahme ausdrücklich verlangt, eine solche Massnahme dürfe "nur für den Zweck in Betracht gezogen werden, der in der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, nämlich die betroffene Person zu identifizieren. [PAGE 822] Es dürfen nur die zu diesem Zweck notwendigen Daten erhoben und bearbeitet werden." In Litera g der Vorlage heisst es ausdrücklich, dass der Datenträger dazu dient, die Identität, die Nationalität oder den Reiseweg ausfindig zu machen. Es geht nicht um irgendwelche geschlechtlichen Neigungen oder Affären, Frau Marra, sondern um diese drei Elemente, die eben der Identifizierung dieser Person dienen. Deswegen sind wir der Auffassung, die Anforderungen des Datenschutzes seien vollumfänglich erfüllt.