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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2021-05-04

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen kurz die Begründungen der Kommission zur parlamentarischen Initiative 18.478, "Recht auf nachvollziehbare Einbürgerungsverfahren. Protokollpflicht", ausführen. Sie kennen die Geschichte aus all Ihren Kantonen und Gemeinden. Sie konnten heute noch einmal in den Deutschschweizer Medien nachlesen, was für langwierige und oftmals für alle Seiten unangenehme Verfahren die Einbürgerungsprozesse in diesem Land sind. Sie sind aber demokratisch beschlossen und hier auch schon mehrfach diskutiert worden. Das ist der Wille des Volkes, und das ist so zu akzeptieren.

Gleichzeitig haben die Beteiligten ein Recht darauf - und es gilt, dies sicherzustellen -, dass dieses Verfahren nach den Vorgaben der nationalen, der kantonalen und allenfalls eben auch der kommunalen Bestimmungen korrekt abläuft. Ein zentrales Mittel in allen Bereichen des Verwaltungsrechtes, um sicherzustellen, dass das behördliche Handeln im Rahmen der geltenden Gesetze abläuft, ist die Dokumentierungspflicht. Dazu gehören z. B. Protokolle. Leider kommt es jetzt aber - das haben mehrere Mitglieder Ihrer Kommission in der Debatte um die ursprüngliche parlamentarische Initiative auch festgestellt - immer wieder dazu, dass keine Protokolle erstellt werden, auch nicht als Audioaufnahme, oder wenn, dann stark zusammengefasst.

Die Regelungen in den Kantonen hierzu sind unterschiedlich. Ursprünglich hat Ihre Kommission deshalb ihrer Schwesterkommission mittels einer parlamentarischen Initiative ein Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen, das spezifisch im entsprechenden Gesetz regelt, dass die Protokollierungspflicht im Einbürgerungsverfahren festgehalten wird. Die ständerätliche Kommission hat dieses Anliegen allerdings zurückgewiesen - nicht, weil sie nicht an und für sich einverstanden ist mit dem Anliegen, sondern weil sie es nicht für opportun hält, dass der Bund hier die Kantone übersteuert. Von diesem Argument her und aufgrund des zusätzlichen Arguments, dass es möglicherweise Sinn macht, unterhalb der Gesetzesebene das Gespräch mit den Kantonen zu suchen und zu schauen, wie die Integrität des Einbürgerungsverfahrens dank der Protokollierung anderweitig sichergestellt werden kann, beantragt Ihnen Ihre Kommission nun als Alternative ein Postulat. Dieses fordert den Bundesrat auf, den entsprechenden Klärungsbedarf an die Hand zu nehmen und die Thematik mit den Kantonen zu behandeln.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Mehrheit der Kommission unterstützen.