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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-05-05

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-05

Wortprotokoll

Weltweit sucht man nach Lösungen, um die Anzahl verfügbarer Organe zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund diskutieren wir heute, welches Modell der Einwilligung in die Organentnahme angemessen ist. Ich nehme für mich einmal in Anspruch, nicht nur darüber zu reden, sondern auch gehandelt zu haben. Ich selbst bin Organspender, meine Willenserklärung ist in der Datenbank von Swisstransplant hinterlegt, und meine Angehörigen sind entsprechend instruiert. Es geht dabei um einen Online-Akt von rund zehn Minuten. Dann müssen Sie noch auf einen Brief warten. Wenn Sie den bekommen, müssen Sie ihn unterschreiben und retournieren. Damit ist die Sache für Sie erledigt. Wenn wir das alle getan hätten, dann wäre die Diskussion heute wahrscheinlich eine andere.

Es ist mir bei meinem Entscheid zur Organspende wichtig, dass die Motivation selbstverständlich darin liegt, anderen mit meinen Organen zu helfen, wann und wo das möglich ist. Es ist mir aber auch entscheidend wichtig, dass das freiwillig geschieht und kein Akt der staatlichen Vermutung oder Anordnung ist. Es ist mein persönlicher Entscheid, wann welche Organe weitergegeben werden. Es ist mir wichtig, selbstbestimmt über meinen Körper und meine persönliche Integrität zu entscheiden und nicht von Staates wegen als Ersatzteillager für andere angesehen zu werden. Ein wichtiger Grund ist für mich auch, dass nicht meine Angehörigen über diese Frage entscheiden müssen, sondern dass ich diese Verantwortung selber trage.

Interessante Betrachtungen dazu hat auch die Nationale Ethikkommission angestellt. Sie hat die verschiedenen in Betracht kommenden Modelle geprüft und empfiehlt insbesondere eines davon, nämlich die sogenannte Erklärungsregelung. Die Organspende berührt unmittelbar die Interessen jeder einzelnen Person. Schwer kranke Menschen erhoffen sich von einer Transplantation Heilung oder Linderung ihres Leidens. Für potenzielle Spender oder Spenderinnen ist dagegen elementar, frei und selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, was mit ihrem Körper nach dem Tod geschieht.

Die Frage, welches Modell der Einwilligung in die Organentnahme den auf dem Spiel stehenden Interessen am besten Rechnung trägt, ist umstritten und von verschiedenen ethischen Werten und Grundsätzen geprägt. Dazu zählen insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit, die Achtung der Verstorbenen und ihrer Angehörigen, Autonomie, Altruismus und Solidarität. Eine besondere Herausforderung ergibt sich daraus, dass diese Werte und Grundsätze zueinander in einem komplexen Spannungsverhältnis stehen. Die Nationale Ethikkommission widmet sich der Diskussion über die verschiedenen Modelle der Einwilligung wesentlich mit dem Ziel, die öffentliche Debatte zu fördern; diese führen wir heute weiter.

Nach Ansicht der Ethikkommission ist die heutige Situation unbefriedigend. Darüber sind wir uns einig. Obschon die Bevölkerung der Organspende offenbar mehrheitlich positiv gegenübersteht, äussern nur wenige ihren Willen explizit. In der Folge tragen die Angehörigen die Last der Entscheidung. Letztlich stehen nicht genügend Organe zur Verfügung. Die Widerspruchsregelung der Initianten verspricht aus Sicht der Nationalen Ethikkommission indessen nicht nur keine Lösung dieser Problematik, sondern sie bedeutet im Verhältnis zur Zustimmungsregelung auch einen geringeren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen.

Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens und auch seitens der Nationalen Ethikkommission eben das dritte Modell zu favorisieren. Im Rahmen einer Erklärungsregelung sollen Personen regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema der Organspende auseinanderzusetzen und sich dazu zu äussern, dies als eine Verpflichtung, aber ohne Zwang zur Erklärung. Dies ist eine Verpflichtung, bei der wir als Parlamentarier auch als Vorbilder vorangehen sollten. Die Erklärungsregelung trägt dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung, da es seltener zu unklaren Fällen kommt und die Angehörigen entlastet werden. Ich gehe davon aus, dass sich die grundsätzlich positive Einstellung der Bevölkerung zur Organspende auch in einer höheren Zahl von Einträgen in das Spendenregister niederschlagen wird. Zugleich fördert dieses Modell am besten das Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Organspende.