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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2021-05-05

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-05

Wortprotokoll

Ich bin Mitglied der Kommission für Bioethik der Schweizerischen Bischofskonferenz. Freilich bin ich ein weltliches Mitglied, welches aufgrund seiner naturwissenschaftlichen Ausbildung und seiner politischen Tätigkeit und nicht wegen Verdiensten im Feld der Theologie oder der Ethik von den Bischöfen in diese Kommission berufen wurde. Es ist aber eben genau die Kombination all dieser Disziplinen, welche mich und auch die Kommission in Bezug auf die Organspende letztlich zum Ergebnis kommen liess, dass die erweiterte Widerspruchslösung, ergänzt mit einem Erklärungsmodell, die beste Lösung ist.

Es wurde jetzt schon ein paarmal gesagt: Die Fragen, die wir hier behandeln, sind frei von parteipolitischen und taktischen Überlegungen, und sie sind völlig unabhängig von irgendwelcher Interessenpolitik. Die Antworten auf die Fragen entspringen einzig persönlichen Überlegungen, Einstellungen und am meisten vielleicht sogar Gefühlen. In einem Punkt sind sich aber alle einig: Die Organspendezahl in der Schweiz ist zu tief. Zu viele Menschen warten auf ein Organ, zu viele Menschenleben können nicht gerettet werden - die Organspendezahl muss erhöht werden. Nichtstun und damit Nichteintreten auf den Gegenvorschlag ist also keine Option.

Die Volksinitiative schlägt zur Lösung des Problems den zwar naheliegenden, aber letztlich sehr brachialen Weg der engen Widerspruchslösung vor. Ich lehne diesen Weg ab. Die Organspende ist ein Geschenk. Sie ist ein Geschenk des Spendenden an eine Leidende, an einen Leidenden. Ein Geschenk bedingt die Zustimmung des Schenkenden. Wenn ich etwas spende, wenn ich etwas schenke, ohne damit einverstanden zu sein, dann spende, dann schenke ich es nicht, dann wird es mir entrissen. So brutal ist es.

Statt des Automatismus der Spende sollte doch etwas völlig anderes geschehen: Jede und jeder soll animiert werden zu erklären, was mit den eigenen Organen geschehen soll. Das ist der Weg, welcher alle Möglichkeiten offenlässt und trotzdem klar ist. Man kann sein Einverständnis zur Spende geben, man kann die Spende ablehnen. Man kann die Entscheidung delegieren, oder man kann sich auch bewusst nicht äussern. Die im Gegenvorschlag vorgesehene Lösung will zwar etwas Druck von den Angehörigen nehmen, indem sie auch die Zustimmung ermöglicht. Sie ist aber[NB]erstens[NB]kompliziert und lässt eben zweitens nicht alle Optionen zu.

Neben der Kommission, in der ich Einsitz habe, steht auch die Nationale Ethikkommission hinter der Erklärungsregelung. Auch die Ethikgremien der anderen Religionen und Konfessionen befürworten sie. Ich sehe nicht ganz ein, weshalb man diese Stimmen ignoriert. Mir ist klar, dass dieser Weg einen Aufwand für den Bund darstellt. Vielleicht - und hier spricht jetzt eben der profane Politiker - wäre dieser Aufwand ja aber auch ein Boost für das elektronische Patientendossier.

Das Problem ist ja eigentlich schnell zusammengefasst. Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin hat es getan, und Kollege de Courten hat es vorhin auch wiedergegeben: Die Bevölkerung steht der Organspende offenbar mehrheitlich positiv gegenüber. Es äussern aber nur wenige ihren Willen explizit. Deshalb tragen die Angehörigen die Last, und ganz am Schluss haben wir dann nicht genügend Spenderorgane zur Verfügung. Die Volksinitiative ist kein gangbarer Weg zur Lösung dieses Problems. Sie unterminiert den Grundsatz der ausdrücklichen Freiwilligkeit. Der Gegenvorschlag geht in die richtige Richtung, missachtet aber das Problem der Last der Angehörigen.

Deshalb rate ich Ihnen: Empfehlen Sie die Volksinitiative zur Ablehnung, und stimmen Sie dem Gegenvorschlag zu. Erweitern Sie diesen mit der Erklärungsregelung!