Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-05-05
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Ihre Kommission möchte mit diesem indirekten Gegenvorschlag, der eine erweiterte Widerspruchslösung vorsieht, Menschenleben retten, die Spendequote erhöhen und gleichzeitig auch erreichen, dass sich mehr Menschen der Schweizer Bevölkerung zu ihrem Spendewillen äussern. Es ist ganz wichtig zu wissen, dass verbunden mit diesem vorgeschlagenen Systemwechsel auch eine Intensivierung der Informationstätigkeit einhergeht. Das ist so vorgesehen. Insbesondere sollen auch Fremdsprachige und schwer erreichbare Gruppen erfasst werden, damit wirklich sichergestellt ist, dass der Modellwechsel bekannt ist. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz müssen wissen, dass sie es hinterlegen müssen, wenn sie keine Organe spenden wollen.
Nun haben wir intensiv über die verschiedenen Modelle gesprochen. Wir haben bei Artikel 7a die Minderheit Amaudruz vorliegen, die ein weiteres Modell in die Diskussion bringen möchte, das sogenannte Erklärungsmodell. Wir haben uns in der Kommission intensiv damit auseinandergesetzt und der Verwaltung Aufträge erteilt, weil sich mit der Umsetzung eines Erklärungsmodells doch vielfältige Fragen stellen. Wir haben uns damit auseinandergesetzt, weil ja auch die Ethikkommission dieses Modell eingebracht hat.
Noch einmal: Es ist wirklich das Ziel, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner über 16 Jahren wissen, dass sie ihren Entscheid zur Organspende festhalten sollen und über ihre Rechte informiert sind. Das ist klar.
Eine Realität ist auch, dass das Bundesamt für Gesundheit aktuell 1,5 Millionen Franken pro Jahr für TV-Spots, Kampagnenmaterial, Give-aways oder für das Auflegen und Verteilen von Spendekarten ausgibt, um möglichst viele Menschen zu erreichen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und ermuntert werden sollen, ihren Entscheid zur Organspende festzuhalten. Wo stehen wir heute? Wir haben es gehört: Im Register von Swisstransplant sind 100[NB]000 Menschen registriert, was 1,2 Prozent der Bevölkerung entspricht. Weitere haben eine Spendekarte ausgefüllt.
Wenn wir schon von einer Informationskampagne sprechen - Kollege Köppel hat das eingangs ebenfalls vehement verlangt und als Lösung dargestellt -, so sollte man, meine ich, auch von den Medien erwarten können, dass sie in diesem Bereich eine gewisse Rolle einnehmen, indem sie über die Spendemöglichkeiten und die Transplantationen informieren. In Ihrem Medium, Herr Köppel, habe ich für den Zeitraum der letzten zwei Jahre keinen einzigen Treffer zu diesem Thema gefunden.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist es mit vertretbarem Aufwand nicht möglich sicherzustellen - und das ist genau die Formulierung der Minderheit Amaudruz -, dass die ganze Bevölkerung eine Erklärung zur Organspende abgibt. Nebst dem Effekt, dass der administrative Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, erheblich wären, bestünde auch die Gefahr, dass man die Bevölkerung, die einzelnen Menschen, damit ein wenig überfordern könnte und dass Ermüdungserscheinungen und negative Auswirkungen eintreten könnten. Ausserdem stellt sich auch die Frage, wie der Bund mit diesem Auftrag, sicherzustellen, dass sich alle äussern, umginge. Was geschieht, wenn das nicht gelingt? Gibt es Konsequenzen bei Nichtbefolgung? Es ist ja schwer vorstellbar, hier eine Sanktion vorzusehen. Das wäre wohl nicht verhältnismässig.
Es haben sich wirklich viele Umsetzungsfragen gestellt. Auch wenn das Ziel wünschenswert bleibt, ist Ihre Kommission zum Schluss gekommen, dass ein sogenanntes Erklärungsmodell keine valable und umsetzbare Alternative zum Grundgedanken des indirekten Gegenvorschlages darstellt. Die Kommission hat den Antrag Amaudruz mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Noch eine wichtige Bemerkung: Sollten Sie den Minderheitsantrag Amaudruz annehmen, müssten wir auch die Ausgabenbremse lösen. Denn in Artikel 7a Absatz 4 ist das kassenpflichtige Angebot einer Beratung über die Organspende und eines Eintrages in das Register vorgesehen. Das würde in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu Mehrkosten von bis zu 160 Millionen Franken führen. Diese Mehrkosten würden dann wiederum eine Erhöhung des Beitrags des Bundes an die Prämienverbilligung nach sich ziehen. Deshalb müssten wir die Ausgabenbremse lösen.
Dann noch zu Artikel 8, der die Voraussetzungen zur Entnahme von Organen regelt. Die erste Voraussetzung bleibt selbstverständlich gleich: Der Tod muss festgestellt werden. Neu ist, dass man vor dem Tod nicht einer Organentnahme zugestimmt haben muss, sondern dass die Entnahme eben zulässig ist, wenn man zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Jetzt kommt noch die Rolle der Angehörigen hinzu, die ganz wichtig ist. Neu können die Angehörigen gemäss Absatz 3 ein sogenanntes Vetorecht erhalten, wenn keine Äusserung bekannt ist. Dazu ist vielleicht noch wichtig zu sagen - das [PAGE 864] haben wir bisher noch nicht gehört -: Die Definition der Angehörigen ist wirklich sehr breit gefasst. Es geht nicht allein nur um das Verwandtsein, sondern um ein nahes Verhältnis. Die Vertrauensperson hat Vorrang vor den übrigen Angehörigen.
Es gibt noch verschiedene Minderheitsanträge Amaudruz, die im Zusammenhang mit dem Erklärungsmodell zu sehen sind. Diese sind in der Kommission in einer sogenannten Konzeptabstimmung behandelt worden.
Einen wichtigen Punkt betreffen zwei Minderheitsanträge zu Artikel 8 Absatz 3, wo die Frage geklärt werden soll, was passiert, wenn innerhalb der Frist, die in der Verordnung geregelt wird und die normalerweise zwischen 12 und 24 Stunden beträgt, keiner der Angehörigen - diese Kategorie ist breit definiert - erreicht werden kann. Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung eingeführt, dass in diesem Fall, wenn keine Angehörigen erreicht werden können, die Organentnahme nicht zulässig ist. Die Minderheit I (Amaudruz) und die Minderheit II (Nantermod) möchten hier trotzdem die Zulässigkeit einführen. Ihre Kommission hat sich in dieser Grundsatzfrage mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung dazu entschlossen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Somit habe ich alle Minderheiten behandelt. Wie gesagt, bei den Minderheitsanträgen Amaudruz zu Artikel 8 Absatz 5, Artikel 8b Sachüberschrift und auch Artikel 10 Absatz 1 ist die Kommission der Meinung, dass man hier durch eine Ergänzung der Zustimmungslogik mehr Verwirrung stiften und den Grundsatz verwässern würde. Das steht natürlich auch im Zusammenhang mit ihrem Entscheid zu Artikel 7a, dem Erklärungsmodell.