Funiciello Tamara · Nationalrat · 2021-05-05
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
"Egal, wie kompliziert die Welt um dich rum gerade ist - wir sind rund um die Uhr für dich da." Nein, das ist leider kein Angebot einer Opferberatungsstelle für gewaltbetroffene Personen, sondern der Slogan der neuen Swisscom-Werbung. Nun, ich frage mich, wie es sein kann, dass die Swisscom ein Angebot hat, das es einem ermöglicht, im Falle von technischen Schwierigkeiten rund um die Uhr jemanden zu erreichen, der einen fachgerecht beraten kann. Wenn man aber freitagnachts vergewaltigt wird, muss man bis am Montagmorgen warten, um eine Beratung zu erhalten.
Nein, Sie haben sich nicht verhört, es ist eine Tatsache. Wenn einem Gewalt angetan wird, beispielsweise im öffentlichen Raum, oder wenn man Opfer häuslicher Gewalt, von sexualisierter Gewalt oder von Hate Crime wird, hat man je nach Kanton ausserhalb der Bürozeiten keine professionelle Ansprechperson zur Verfügung. Das ist absurd, absolut absurd, wo doch selbst ein Klempner einen Pikettdienst hat. Doch die Opferberatungen haben bisher nicht die Ressourcen, um das nötige Angebot zur Verfügung zu stellen, und dies, obwohl die Schweiz gemäss Artikel 24 der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet ist.
Dass Handlungsbedarf besteht, anerkennt auch der Bundesrat. Er beantragt, meine wie auch die gleichlautende Motion Vincenz und die Motion Herzog Eva anzunehmen.
Wir sehen, dass es Bemühungen gibt, die in die richtige Richtung gehen. So wurde am Freitag im Rahmen der Roadmap gegen häusliche Gewalt die Einrichtung einer Telefon-Hotline für Opfer von Gewalt in Aussicht gestellt. Ich bitte Sie trotzdem oder gerade deswegen, diese Motion anzunehmen. Sie ergänzt nämlich die in der Roadmap vorgesehene Hotline. Eine Hotline alleine reicht schlicht und einfach nicht.
Stellen Sie sich vor, Sie werden in dieser Corona-Zeit in Ihrer ringhörigen Dreizimmerwohnung von Ihrem Ehemann verdroschen. Sie können nicht einfach kurz telefonieren. Was eher möglich wäre, ist eine Beratung, die online stattfindet. Oder stellen Sie sich vor, dass das Opfer gehörlos ist. Auch hier braucht es eine schriftliche Beratung. Ich möchte damit sagen, dass telefonische Beratungen alleine nicht ausreichen. Die Beratungsstellen müssen auch online arbeiten können; die Beratung muss in unterschiedlichen Sprachen zugänglich und auf die Opfer zugeschnitten sein. Nur so schaffen wir es, alle betroffenen Menschen wirklich zu unterstützen, wenn sie es brauchen.
Nun kann man schon sagen - was die Gegnerinnen des Vorstosses aus der SVP auch tun werden -, dass man auch die Polizei anrufen könne. Das wäre aber so, wie wenn man - um beim Swisscom-Beispiel zu bleiben - bei einer Schwierigkeit mit dem Handy den Elektriker anrufen würde. Ja, auch dieser hat etwas mit Technik zu tun; aber es ist nicht das, was man in genau diesem Fall braucht.
Geben wir den Opfern, was sie brauchen. Ich bitte Sie, dem Bundesrat, dem Ständerat, den Opferberatungsstellen zu folgen und diese Motion anzunehmen.