Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2021-05-31
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-31
Wortprotokoll
Um es gleich vorwegzunehmen: Die SP-Fraktion wird bei diesem Geschäft nicht geschlossen abstimmen. Der Graben in unserer Fraktion verläuft - wer hätte das gedacht! - ziemlich genau entlang der Religionszugehörigkeit. Die Katholikinnen und Katholiken sind mehrheitlich für das Anliegen, die Protestantinnen und Protestanten dagegen. Ich kann Sie aber beruhigen: Wir kommen mit dieser Situation durchaus klar und haben keine sonderbundskriegsähnlichen Zustände.
Die Mehrheit der SP-Fraktion stellt sich also gegen die Forderung, Angehörige der päpstlichen Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe zu befreien, und unterstützt daher den Antrag der Minderheit Porchet, auf die Vorlage nicht einzutreten. Uns leuchtet nicht ein, warum für Schweizergardisten eine Ausnahmeregelung bei der Wehrpflichtersatzabgabe vorgesehen werden soll. Ich bleibe hier bewusst bei der männlichen Form, denn Gardistinnen gibt es ja bekanntlich nicht.
Eine solche Ausnahmeregelung erscheint uns willkürlich und zufällig. Schweizergardisten leisteten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland, wird von der Befürworterseite her gerne als Argument ins Feld geführt. Das mag so sein. Da fallen mir aber spontan noch ganz viele andere Einsätze ein, die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland leisten und deren Renommee für die Schweiz wahrscheinlich um einiges grösser ist. Ich denke da zum Beispiel an die humanitäre Arbeit der Angehörigen des IKRK oder an Médecins sans Frontières. Für mich persönlich ist ein solch humanitärer Einsatz einiges höher zu gewichten als der Schutz des Vatikans. Warum werden diese Schweizer nicht auch von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit, und wo zieht man denn da überhaupt die Grenze?
Es gibt aber noch ein zweites Argument, warum die SP-Fraktion diese Vorlage mehrheitlich ablehnt. Der Dienst in der Schweizergarde steht nicht allen Dienstpflichtigen offen, wir haben es schon von Léonore Porchet gehört: Infrage kommen nur katholische Männer, welche ledig und mindestens 1,74 Meter gross sind. Frauen, Nichtkatholiken und kleinere Männer können diesen Dienst nicht antreten und von dieser Ausnahmeregelung nicht profitieren. Die Zulassungsbeschränkung ist also diskriminierend und entspricht auch nicht dem Gebot der Rechtsgleichheit in Artikel 8 der Bundesverfassung.
Aus all diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Porchet zu unterstützen und auf diesen Entwurf nicht einzutreten.