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Bührer Gerold · Nationalrat · 2002-12-02

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Wenn es Kollege Strahm um die Bekämpfung bürgerlicher Steuervorlagen geht, dann sind ihm keine Widersprüchlichkeiten zu billig. Ich meine, wenn man anschaut, was wir mit dieser Motion wollen, und wenn man das angehört hat, was Kollege Strahm steuerpolitisch jeweils gefordert hat, dann muss man schon einen steuerpolitischen Salto mortale machen, um hier diese Kommissionsmotion quasi rundweg abzulehnen. Es ist ja auch nicht so, Herr Strahm, dass diese Kommissionsmotion das gesamte Unternehmen Steuerpaket abdeckt, sondern es heisst im Text, wenn Sie genau lesen, "insbesondere". Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass der Bundesrat in seiner Botschaft noch andere Teile einbeziehen wird. Aber Ihre Seite hat ja immer gefordert, als wir über eine Reduktion des Steuersatzes diskutiert haben, dass es nicht angehe, den Steuersatz zu reduzieren, sondern dass wir strukturelle Reformen machen müssten, die insbesondere die KMU entlasten würden. Und genau das machen wir mit dieser Kommissionsmotion, die übrigens in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen deutlich angenommen worden ist. Und Kollege Strahm kommt daher und wünscht diese Motion ins Pfefferland.

Der Bundesrat selbst - ich möchte Sie nochmals daran erinnern - hat in seinen Jahreszielen 2003 festgehalten, dass er mit einer strukturellen Unternehmenssteuerreform die Rahmenbedingungen für den Standort Schweiz verbessern will. Mit dieser Kommissionsmotion wollen wir hier Druck machen, dass eben der Bundesrat bis Mitte nächsten Jahres klare Signale der steuerpolitischen Vertrauensbildung abgibt.

Der Inhalt der Motion ist klar: Wir wollen vor allem Verbesserungen für die Personenunternehmungen, wir wollen Verbesserungen - das ist auch verschiedentlich von der Landesregierung versprochen worden - im Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe, im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung und, vom Bundesrat auch in Aussicht gestellt, bezüglich der Milderung - ich betone: Milderung! - der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei ausgeschütteten Gewinnen.

Der dritte Punkt dieser Kommissionsmotion ist die Beteiligungsgewinnsteuer. Dazu möchte ich schon ein paar Worte sagen, denn losgelöst von den sachlichen Mängeln einer solchen Beteiligungsgewinnsteuer müssen wir doch heute feststellen, wenn Sie sich von der gewerblichen Wirtschaft bis zur Economiesuisse und in sonstigen Kreisen umhören, dass diese Beteiligungsgewinnsteuer eine Totgeburt ist. Meines Erachtens tun wir gut daran, dass wir dieser Totgeburt nicht mehr lange nachlaufen.

Weshalb ist diese Beteiligungsgewinnsteuer das falsche Mittel zur Kompensation? Wir sagen nicht, dass wir uns jeglicher Kompensation verschliessen, wenn es grössere Ausfälle gibt, aber wir können nicht Hand bieten zu einer kompensatorischen Massnahme, die volkswirtschaftlich per saldo schädlich ist.

1. Diese Beteiligungsgewinnsteuer, Kollege Strahm, ist eindeutig KMU-feindlich, denn sie behindert die Risikokapitalbereitstellung für KMU.

2. Wir alle sind stolz auf die KMU als Motor der Beschäftigung. Der KMU-Sektor hat seit 1985 mit Abstand am meisten Arbeitsplätze geschaffen. Nach unserem Dafürhalten ist es nicht logisch, wenn wir diesen Sektor in Bezug auf die Risikokapitalbereitstellung zusätzlich handikapieren.

3. Auch der Aspekt der Steuergerechtigkeit spricht dagegen. Wie verträgt sich denn das mit der Steuergerechtigkeit: Wenn eine natürliche Person einen Betrag von 100 000 Franken in eine Aktie wie Novartis oder Credit Suisse investiert und einen Kursgewinn erzielt, geht sie steuerlich leer aus. Wenn die gleiche natürliche Person 100 000 Franken in ein KMU hineinsteckt - mit wesentlich grösseren Risiken, mit weiter gehenden Einschränkungen, weil ihr Anteil ja nicht jeden Tag handelbar ist -, so wird von ihr bei einem Gewinn eine Beteiligungsgewinnsteuer erhoben, wenn der Schwellenwert überstiegen ist. Das ist allein schon mit dem Erfordernis der Steuergerechtigkeit nicht vereinbar. Volk und Stände haben die Kapitalgewinnsteuer deutlich abgelehnt. Das ist Kollege Strahm natürlich nicht recht, aber das Volk hat gesprochen, und es hat klar Nein gesagt. Da verstehe ich überhaupt nicht, dass wir durch die Hintertür eine andere Art von Kapitalgewinnsteuer - nämlich diese Beteiligungsgewinnsteuer - einführen sollen.

Wir empfehlen Ihnen daher namens der FDP-Fraktion, die Kommissionsmotion in der Form der Motion zu überweisen. Sie macht die Tür auf für die strukturelle Unternehmenssteuerreform und setzt ein klares Signal des Vertrauens gegen eine volkswirtschaftlich schädliche Beteiligungsgewinnsteuer.