Hefti Thomas · Ständerat · 2021-05-31
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-31
Wortprotokoll
Wie Sie auch aus dem Munde des Kommissionspräsidenten hören konnten, war Ihre Kommission bestrebt, dem Rat Anträge zu unterbreiten, die den Rückzug der Initiative erlauben. Dafür ist das eine oder[NB]andere[NB]Mitglied sicher auch über den eigenen Schatten gesprungen.
Beim Punkt, der jetzt noch zur Debatte steht, können wir so oder so entscheiden. Es ist keine Conditio sine qua non für den Rückzug der Initiative. Sie können also, was ich Ihnen empfehle, durchaus ohne Bedenken der Minderheit folgen. Die Minderheit empfiehlt Ihnen nämlich: Regeln wir im Bund, was Sache des Bundes ist, und lassen wir den Kantonen, was Sache der Kantone ist - gerade in unserem Rat!
Die Wahl der Ständeräte richtet sich nämlich, wie dies der Kommissionspräsident ja auch bereits gesagt hat, nach kantonalem Recht. Das ist durchaus sichtbar. So wird die Standesvertretung von Appenzell Innerrhoden an einem anderen Datum gewählt, am Tag der Landsgemeinde; Kollege Fässler wurde daher bereits in der Sommersession 2019 vereidigt. Es gibt sodann Kantone mit Proporzverfahren auch für die Ständeräte. Es gab Kantone, die das Proporzverfahren kannten und wieder zum Majorzverfahren zurückgekehrt sind. Ich meine aber, der Kanton Neuenburg ist nach wie vor beim Proporz. Die Kantone könnten eine andere Amtsdauer bestimmen, z. B. drei Jahre, so wie das in unserem Kanton einmal der Fall war, oder auch fünf oder sechs Jahre. In unserem Kanton hatten wir kurz vor der Jahrtausendwende einmal eine Übergangsregelung von fünfeinhalb Jahren.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, welche die Kantone ausschöpfen. Es gäbe Amtszeitbeschränkungen, und mein Kanton kennt als einziger Kanton eine Altersbeschränkung, indem nämlich die Ständeräte, wie die Regierungsräte und die Richter, mit Erreichen des 65. Altersjahres auszuscheiden haben.
Sie sehen, es gibt da durchaus eine Vielfalt. Wenn Sie die Politlandschaft anschauen, dann sehen Sie aber auch, dass es Kantone gibt - und sie sind in diesem Sinne dem Bund vorangegangen -, die bereits Transparenzgesetze haben. Ich nenne heute und im Zusammenhang mit dieser Debatte nur einen: den Kanton Schwyz. Der Kanton Schwyz hat nämlich einer Initiative zugestimmt. Ich sage das bewusst, weil Sie ja vielleicht nicht gerade Schwyz als Beispiel für eine derartige Regelung nehmen würden. Aber sehen Sie, der Kanton Schwyz hat das gemacht. Andere Kantone haben es auch gemacht. Andere werden folgen und werden nach ihrer Art massschneidern, vielleicht auch strenger als das, was in diesem Gesetz ist, oder anders. Überlassen wir doch das den Kantonen!