Rieder Beat · Ständerat · 2021-05-31
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-31
Wortprotokoll
Hier geht es um den zweiten Schwerpunkt dieser Revision, wo es auch eine Mehrheit und eine Minderheit gibt. Herr Kollege Hefti wird Letztere sicher gerne vertreten.
Die Kommissionsmehrheit möchte einen weiteren Schritt unternehmen, um die Konkursverschleppung zu verhindern und die Gläubigerschäden zumindest limitieren zu können. Bislang ist die gesetzliche Regelung so, dass der Staat eine Gesellschaft für seine Forderungen nicht auf Konkurs betreiben kann, insbesondere bei Steuern, Abgaben, Gebühren, Bussen und anderen im öffentlichen Recht begründeten Leistungen an öffentliche Kassen oder Beamte, aber auch bei Prämien der obligatorischen Unfallversicherung. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte dies nun aufheben.
Es handelt sich um einen Paradigmenwechsel. Bei fast jedem Konkurs ist der Staat Mehrfachgläubiger. Es gibt nahezu keinen Konkurs ohne den Staat. Bisher hat sich der Staat hinter den Privaten verstecken können. Er musste nicht auf Konkurs betreiben und konnte diese Arbeit - mit entsprechenden Kostenrisiken - den Privaten aufhalsen. Die Mehrheit der Kommission möchte dies nun korrigieren. Sie betrachtet es als Systemfehler, dass der Staat keine Betreibung auf Konkurs machen kann. Er soll ein Gläubiger wie jeder andere auch sein. Er wird dann nicht mehr zum passiven Betreiber auf Pfändung, sondern kann Gesellschaften selbst aus dem Rennen nehmen. Er greift aktiv ein und wird dadurch auch verhindern können, dass sich Gesellschaften, die eine Vielzahl von Steuern, Abgaben und Gebühren über Jahre nicht bezahlen, länger halten und auf dem Markt noch weiteren Schaden verursachen können - immer nach dem Sprichwort: "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende".
Das bisherige System steht im offensichtlichen Widerspruch zum Grundsatz, dass Gesellschaften, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, grundsätzlich aus dem Markt auszuscheiden haben. Gesellschaften werden insbesondere Rechnungsforderungen nicht bezahlen, wenn sie wissen, dass ihnen nicht der Konkurs droht. In seinem Entwurf hat der Bundesrat nun vorgeschlagen, die Ausnahmen in Artikel 43 SchKG zu streichen. In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag des Bundesrates besonders von den Gemeinden kritisiert, zumal die Vorschüsse bei Betreibungen auf Konkurs natürlich höher sind als bei Betreibungen auf Pfändung; dadurch könnten für das Gemeinwesen höhere Kosten entstehen, was hier immerhin angemerkt sei.
Die Kommission hält es aber für richtig, hier jetzt einen Paradigmenwechsel vorzunehmen, und beantragt Ihnen die Änderung mit 12 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen. Herr Kollege Hefti spricht dann für die Minderheit.