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Fischer Roland · Nationalrat · 2021-06-01

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Gegen die Motion sprechen aus unserer Sicht verschiedene Gründe:

Erstens würde die Annahme der Motion eine deutliche Schwächung des Schweizer Kartellrechts bedeuten. Die Motion zielt auf Artikel 5 des Kartellgesetzes. In diesem Artikel sind diejenigen Absprachen genannt, bei denen eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs vermutet werden kann und welche dementsprechend untersucht werden müssen. Es handelt sich um horizontale Preisabsprachen, horizontale Absprachen über die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- und Liefermengen, vertikale Absprachen über Mindest- und Festpreise, vertikale Absprachen über die Aufteilung und Abschottung von Betriebsmärkten und horizontale Absprachen über die Aufteilung von Märkten und Geschäftspartnern. Das sind alles Absprachen, welche aus ökonomischer Sicht klar wettbewerbsschädigend sind. Wenn Sie der Motion zustimmen, würden Sie verlangen, dass diese Absprachen relativiert und in gewissen Fällen wieder toleriert würden.

Das Kartellrecht würde, wenn Sie hier Änderungen und eine Abschwächung vornehmen, auch nicht mehr den Wettbewerbsregeln der EU entsprechen. Da die Schweiz wirtschaftlich so stark mit der EU verflochten ist, macht das keinen Sinn.

Die neue Praxis, die sich auf das im Motionstext erwähnte Bundesgerichtsurteil stützt, schafft hingegen Rechtssicherheit. Die beteiligten Unternehmen wissen, dass die Praktiken gemäss Artikel 5 Absätze 3 und 4 - abgesehen von der Ausnahme der wirtschaftlichen Effizienz, ich komme dann noch darauf - allesamt nicht erlaubt sind. Das war ja auch die Absicht des Gesetzgebers, hat er doch diese fünf Abreden als besonders schädlich bezeichnet. Die Rechtslage gleicht sich der Rechtslage in der EU und in den Nachbarstaaten an und ist mit der neuen Praxis für international tätige Unternehmen einfacher in der Handhabung. Hinzu kommt, dass die[NB]Abläufe[NB]der[NB]Wettbewerbskommission (Weko) effizienter werden, da sie die Erheblichkeitsprüfung nicht mehr machen muss.

Ein zweiter Grund, weshalb wir beantragen, die Motion abzulehnen, ist, dass sie eine Frage anspricht, welche eigentlich in grossen Teilen schon gelöst ist. Die Befürworter befürchten, der Bundesgerichtsentscheid würde gemeinsame Eingaben von Arbeits- und Einkaufsgemeinschaften und anderen Kooperationen behindern. Diese Befürchtungen sind jedoch nicht begründet. Denn in Artikel 5 Absatz 2 ist festgehalten, dass Absprachen, welche die wirtschaftliche Effizienz erhöhen, zulässig sind. Es ist heute schon Praxis, dass solche Arbeitsgemeinschaften und Konsortien nicht beanstandet werden. Bei der Einführung von qualitativen Kriterien, so wie es die Motion fordert, würde hingegen eine klare Definition dessen, was eigentlich erlaubt ist und was nicht, fehlen. Das war auch in der Vergangenheit ein Problem.

Ein dritter Grund, weshalb wir beantragen, die Motion abzulehnen, ist, dass wir die Bestimmung zur relativen Marktmacht im Grunde genommen auch wieder etwas schwächen. Die eidgenössischen Räte haben in der Frühjahrssession den indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative mit grosser Mehrheit angenommen. Das Parlament hat Bestimmungen zur relativen Marktmacht ins Kartellgesetz aufgenommen, um der Hochpreisinsel Schweiz entgegenzuwirken. Wenn Sie die Motion annehmen, würden Sie gerade wieder in die andere Richtung gehen. Es würde für die Weko schwieriger, gegen vertraglich vereinbarte Importbeschränkungen und Kartelle vorzugehen, was zu höheren Preisen und Kartellgewinnen führen würde.

Zum Schluss auch noch ein Hinweis auf die Debatte im Ständerat: Der Kommissionssprecher des Ständerates hat erwähnt, dass es doch ein sehr harter Auftrag sei, der hier gegeben würde. Er hat auch erwähnt, dass er durchaus ein Fragezeichen dahinter setzen würde. Man könne sich die Frage stellen, wie man allenfalls mehr Rechtssicherheit für Arbeitsgemeinschaften und Konsortien schaffen könnte.

Falls nun die Motion entgegen unserem Antrag angenommen würde, bitte ich den Bundesrat im Namen der Minderheit, diese Frage nicht gemäss der Motion in Artikel 5 zu regeln. Artikel 5 soll nicht abgeschwächt werden. Vielmehr soll[NB]er[NB]eine[NB]andere[NB]Lösung suchen, falls es tatsächlich notwendig wäre, in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Das Beste wäre jedoch, wenn Sie die Motion ablehnen.