Engler Stefan · Ständerat · 2021-06-01
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-01
Wortprotokoll
Herr Kollege Noser wendet jetzt zu einem relativ späten Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren ein, dass die Vorlage formell falsch daherkommt. Herr Kollege Noser hat erwähnt, dass er 2003 in den Nationalrat gewählt wurde und dort eine Ausbildung in der Gesetzgebungslehre erhalten hat. Das Thema der Mantelgesetzgebung ist dabei ein Thema, das uns ständig begleitet.
Sie werden im Bereich der Energiepolitik eine Vorlage unterbreitet bekommen, bei der es um die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes geht, wo sich unterschiedliche Fragen stellen, die sich aber in einem einheitlichen Rahmen bewegen. Man kann für die erneuerbaren Energien sein und gegen die Strommarktöffnung, und trotzdem gehört beides zusammen. Wir arbeiten also ständig mit Mantelgesetzgebungen, nicht nur in diesem Bereich.
Der Ansatz, wie er vom Bundesrat gewählt wurde, war der, dass im Rahmen einer integralen Medienförderung nebst dem Print auch die neuen Kanäle, die neuen Möglichkeiten der Online-Medien, mitberücksichtigt werden müssen, darauf basierend, dass das neue Medienzeitalter durch neue Technologien, durch neue Geschäftsmodelle - also einen neuen Medienmarkt -, aber auch durch einen Wandel im Berufsbild der Journalistinnen und Journalisten geprägt sein wird. Ich möchte behaupten, dass die Arbeit für Journalistinnen und Journalisten, ob sie jetzt für ein Printmedium oder für ein Online-Medium arbeiten, sehr durchlässig geworden ist.
Aufseiten der Konsumentinnen und Konsumenten der Medien - und das hat Kollege Noser wahrscheinlich richtig dargestellt - finden die neuen Kanäle ein immer grösseres Publikum. In dieser Zeit der Transformation macht es deshalb durchaus Sinn, eine integrale, gesamtheitliche Medienförderung ins Auge zu fassen.
Das Gesetz, über das wir beraten, heisst entsprechend auch "Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien", beinhaltend den Bereich der Printmedien mit dem Postgesetz, das RTVG und neu - und das ist das Ungewohnte - im Anhang ein neues Gesetz zur Förderung von Online-Medien. Im Anhang ist es deshalb, weil es neu ist und es keine Möglichkeit gab, irgendwo anzudocken, es sei denn, man hätte es direkt ans RTVG gekoppelt.
In der Botschaft finden Sie auch die Einschätzung aus einer juristischen Optik, ob dies zulässig ist oder nicht. Dort wird, allerdings knapp, gesagt, dass ein enger sachlicher Zusammenhang bestehe und damit auch die Einheit der Materie gegeben sei, dass es sich um ein Massnahmenpaket für die Stärkung sämtlicher Medien handle und es somit zulässig [PAGE 374] sei, das neue Bundesgesetz sowie die Änderung der beiden bestehenden Gesetze in einem Mantelerlass zusammenzufassen. Das steht so in der Botschaft.
Im parlamentarischen Prozess war dies eine Frage, die uns ständig begleitet hat. Es gab auch Anträge, die Vorlage aufzutrennen. Der Nationalrat hat sich sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Es schien eine Zeit lang so, als würde man die Vorlage auftrennen. In der Folge hat man das dann aber wieder korrigiert und sich für eine integrale Vorlage ausgesprochen. Ich glaube, die formellen Argumente, dass das möglich sein muss, spiegeln sich in der Botschaft wider.
Dass man inhaltlich unterschiedlicher Auffassung darüber sein kann, ob man eine Online-Förderung will oder nicht, ist etwas anderes. Es ist Ihr gutes Recht, es anders zu sehen. Ihre Kommission und der Ständerat haben sich bis hierhin und bis heute auf den Standpunkt gestellt, dass man eine moderne Medienförderung nicht auf den Print beschränken und dass man den Verbreitungskanal, der heute von vielen Leuten benutzt wird, nicht davon ausschliessen darf.
Es wurde von Kollege Noser auch angetönt, das Neue sei, dass man ja nicht mehr wie beim Print nur indirekt fördere, sondern dass man jetzt die Redaktionen von Online-Medien direkt fördere. Auch hier hat der Bundesrat mit gewissen Voraussetzungen den Rahmen dieser Förderung abgesteckt. Es dürfen nur bezahlte Medien davon profitieren, und es müssen gewisse Standards bezüglich der Arbeitsbedingungen, aber auch Standards bezüglich des Berufskodexes der Journalistinnen und Journalisten eingehalten werden. Es darf auch keine Vermischung zwischen bezahlter Werbung und redaktionellen Beiträgen vorkommen. Ich glaube, dass der Bundesrat und wir es mit diesen Bestimmungen so haben regeln wollen, dass hier keine direkte Medienförderung über die Redaktionen erfolgen soll.
Alles in allem möchte ich Sie also bitten, bei unseren bisherigen Beschlüssen zu bleiben und auch in Kauf zu nehmen, dass wir hier ein Medienförderungspaket verabschieden und dass entsprechend, wenn überhaupt, ein Referendum nur gegen das Ganze möglich ist.