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preparatory:AB 282058

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Es gibt hier einen Minderheitsantrag. Dieser sieht vor, die Pflicht zur persönlichen Anzeige im Rahmen der öffentlichen Auflage weit auszudehnen. Konkret sollen nicht nur die Eigentümer von über der Anlage liegenden oder daran angrenzenden Grundstücken eine persönliche Anzeige erhalten, sondern alle vom Projekt potenziell betroffenen Eigentümer.

Namens der Mehrheit unserer Kommission empfehle ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen und bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben. Es ist daran zu erinnern, dass alle potenziell betroffenen Eigentümer bereits durch die öffentliche Auflage informiert werden. Dies ist Sinn und Zweck dieses Verfahrens. Wenn die Betroffenheit dabei eindeutig ist, muss nach Artikel 31 des Enteignungsgesetzes allen Entschädigungsberechtigten eine persönliche Anzeige zugestellt werden. Dies gilt auch unabhängig vom Antrag der Minderheit.

Mit dem geltenden Enteignungsgesetz sowie der Formulierung des Bundesrates sind bereits in jedem Fall alle potenziell Betroffenen abgedeckt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und funktioniert auch in der Praxis, etwa beim Bau von Nationalstrassen oder Eisenbahntunnels. Damit ist die Rechtssicherheit gewährleistet.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.