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Schmid Martin · Ständerat · 2021-06-01

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Als Nächstes behandeln wir die Motion "Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren" der nationalrätlichen UREK. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Massnahmen gegen übermässig laute Fahrzeuge und Fahrstile auszuarbeiten.

Unsere Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten und dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen, damit übermässige Lärmimmissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können.

Es geht um das Phänomen der sogenannten Autoposer, die mit unzulässig getunten Autos unnötig Runden drehen und für erhebliche Lärmbelästigung sorgen, insbesondere in den Städten. Der Bundesrat soll deshalb Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ausarbeiten, mit denen erstens die Verwendung von illegalen Bauteilen oder Veränderungen am Fahrzeug besser sanktioniert oder eingeschränkt werden kann. Zweitens soll er die gesetzlichen Bestimmungen so anpassen, dass Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, welche übermässigen Lärm verursachen, in Zukunft mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können. Drittens soll der Bundesrat Massnahmen zur Intensivierung der polizeilichen Kontrollen prüfen, also generell den Vollzug der Kantone unterstützen. Viertens soll er darlegen, mit welchen Instrumenten die Vollzugstätigkeit noch [PAGE 395] besser unterstützt werden kann - auch durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, die wie Radarkontrollen funktionieren - und welches die rechtlichen Grundlagen dafür sind.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion mit 119 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. In unserer Kommission hat eine intensive Diskussion darüber stattgefunden, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Es sind sich quasi alle - Mehrheit und Minderheit - einig, dass dieser vermeidbare Lärm eine Belästigung ist, dass das auch ein Übel ist, das eben beseitigt werden sollte und das eigentlich auch nicht zu tolerieren ist. Unterschiedliche Positionen bestanden in der Kommission aber zur Frage, ob es überhaupt zusätzlichen Handlungsbedarf gebe oder ob es sich nur um ein Vollzugsdefizit handle und heute schon alle Gesetzesgrundlagen vorhanden seien.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es richtig ist, dem Thema des übermässigen Lärms noch einmal im Rahmen eines Massnahmenpaketes nachzugehen, da es sich insbesondere um vermeidbaren Lärm handelt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Hinweis: Durch das Verbauen illegaler Tuning-Teile und durch illegales Fahrverhalten wird einfach die Öffentlichkeit gestört. Es soll gemäss der Mehrheit ein Ziel sein, dass der Bund die Kantone besser darin unterstützt, mit neuen Vollzugsinstrumenten wie auch dem Lärmradar vorgehen zu können. Der Kommission ist es wichtig, dass bei der Lärmbekämpfung direkt an der Quelle angesetzt wird und dass die kantonalen Polizeikorps - aus denen wir ja auch Rückmeldungen erhalten haben, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht - unterstützt werden, und zwar in technischer wie auch in rechtlicher Hinsicht.

In der Conclusio kam dann die Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass es sinnvoll ist, die Motion anzunehmen, damit der Bundesrat sie im Sinne eines Massnahmenpaketes überprüfen kann. Ob es dann Gesetzesanpassungen braucht oder nicht, werden erst diese Überprüfungen ergeben. Die Mehrheit der Kommission anerkennt aber das Problem als solches, auch den Handlungsbedarf, denn wir sind der Meinung, dass dieser vermeidbare Lärm bekämpft werden soll, weil der Lärm als solcher ein Thema ist. Er wird von den Stadtpolizeien, auch in unseren Regionen, immer mehr als Ärgernis empfunden, und teilweise hat die Polizei auch nicht die notwendigen Möglichkeiten, um hier einzugreifen.

Die Minderheit ist da nicht per se anderer Meinung. Sie vertritt einfach die Auffassung, dass die heute bestehenden Grundlagen schon genügen würden, dass es ein Vollzugsproblem sei und dass die Motion deshalb abzulehnen sei.

Im Namen der Kommissionsmehrheit möchte ich Ihnen trotzdem beliebt machen, der Motion, wie es auch der Bundesrat empfiehlt, zuzustimmen. Dann hat der Bundesrat die Möglichkeit, hier mit einem angepassten Massnahmenpaket auf dieses Thema zu reagieren.