Reimann Lukas · Nationalrat · 2021-06-01
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, und dies aus folgenden Gründen: Wenn Sie schauen, aus welchem Grund Italien die Unverjährbarkeit eingeführt hat, dann ist das schon ganz schön spektakulär. Eine Millionärswitwe oder -erbin gestand, just einen Tag nachdem die Verjährung abgelaufen war, dass sie ihren Mann, einen Millionär aus einem Auto-Imperium in Italien, eben doch ermordet habe. Daraufhin fand die Politik, das sei unrechtmässig, sie müsse handeln. In Deutschland wurde bereits 1871 den Gerichten die Möglichkeit gegeben, die Strafverfolgung bei Mordstraftaten über 60 Jahre hinaus zu ermöglichen, nachdem ein Raubmörder, der sechs Menschen auf dem Gewissen hatte, nach den 20 Jahren, die damals galten, gefasst worden war. Richtig ändern musste man die Verjährung dann unter Beobachtung der Weltöffentlichkeit anlässlich der Prozesse über die NS-Verbrechen.
1871 wurde es wie folgt begründet: Man wolle einen modernen Rechtsstaat, der eben auch die Gerechtigkeit mit einfliessen lasse, und nicht einen apodiktischen Doktrinarismus. Ich muss Ihnen sagen, einen apodiktischen Doktrinarismus pflegen heute die Vertreter der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen. Ich bin der Meinung, der Rechtsstaat braucht Gerechtigkeit. Auch die Angehörigen von Mordopfern brauchen Gerechtigkeit. Es ist wirklich nicht tragbar, dass diese mit ansehen müssen, dass ein Mörder, der nachweislich schuldig ist, nicht mehr bestraft werden kann. Das hat nicht mehr viel mit Recht und Gerechtigkeit und schon gar nichts mit der Wahrheitsfindung zu tun.
Nun ist es ja nicht so, dass die Unverjährbarkeit nirgends umstritten wäre. Es gibt ganz viele Punkte. Ganz aktuell kritisiert wurde, die Sommermärchen-/Fifa-Fälle seien verjährt; Herr Keller sagt, das sei mit Absicht geschehen. Die SP hatte einen Vorstoss eingereicht: Bei Wirtschaftsdelikten "mit über 100[NB]000 Seiten Materialien" müssten längere Verjährungsfristen gelten, sonst könnten die Täter ungeschoren davonkommen. Ich sage Ihnen: All diese Punkte mögen berechtigt sein. Aber wenn Sie nicht bei den härtesten Straftaten anfangen, nämlich bei Mord, und da die Verjährungsfristen abschaffen, dann können Sie bei den anderen, weniger schweren Delikten auch nicht kommen und sagen, dass es da sinnvoll wäre und dass man da etwas anpassen müsse.
Damals, vor der Abstimmung über die Unverjährbarkeits-Initiative - ich war Befürworter -, haben die Gegner gesagt, das gehe nicht, da reisse man einen kleinen Teil, die Kinderpornografie, aus der ganzen Systematik. Folgerichtig sind jetzt auch Andrea Caroni und Daniel Jositsch, die damals gegen diese Initiative waren, für diese Änderung. So kann eben die Logik wiederhergestellt werden, wonach die Unverjährbarkeit nach der Schwere des Deliktes gestaffelt wird.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dieser Standesinitiative.