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Kälin Irène · Nationalrat · 2021-06-02

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, es verbleibt eine einzige Differenz zum Ständerat, und es geht dabei um die Ständerätinnen und Ständeräte. Ohne irgendjemandem irgendetwas unterstellen zu wollen, muss ich doch sagen, dass es bezeichnend ist, dass der Ständerat sich selber von der Offenlegungspflicht ausnehmen will und dazu sogar die Verfassung bemüht, indem er behauptet, dass die Offenlegungspflicht für Ständerätinnen und Ständeräte nicht verfassungskonform sei. Dabei ist die Regelung unseres Rates zum Einbezug der Ständeratswahlen, nach erfolgter Wahl bei Amtsantritt, verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn einmal gewählt, sind Ständerätinnen und Ständeräte Mitglieder der Bundesversammlung, auch wenn sie nach kantonalem Recht gewählt wurden. Die nationalrätliche Regelung, an der ich Sie namens der Grünen und auch der Mehrheit der Kommission festzuhalten bitte, wahrt also die Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen.

Hinzu kommt, dass der Einbezug von Ständeratskampagnen nach erfolgter und erfolgreicher Wahl auch den Willen der Transparenz-Initiative widerspiegelt. Denn die Initiative hält unter Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b fest: "Der Bund erlässt Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in die Bundesversammlung." Und zur Bundesversammlung gehören selbstredend auch die Ständerätinnen und Ständeräte.

Halten wir an der nationalrätlichen Version fest, und lassen wir unsere geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Schwesterrat nicht aussen vor, wenn es um Transparenz in der Politikfinanzierung geht!

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