Funiciello Tamara · Nationalrat · 2021-06-02
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung will der Bundesrat eine umfassende Anpassung der verschiedenen Strafrahmen vornehmen, um einerseits zwischen den Strafrahmen für verschiedene Delikte eine gewisse Kohärenz zu erreichen und andererseits die Strafrahmen bei einzelnen Delikten, gestützt auf parlamentarische Vorstösse, spezifisch anzupassen. Zudem sollen die Sanktionen im Nebenstrafrecht an das neue Sanktionensystem des Allgemeinen Teils des StGB angepasst werden.
Diese Ziele hat die Vorlage des Bundesrates nur sehr bedingt erreicht. Der Bundesrat hat es verpasst, eine umfassende Revision des StGB und, damit einhergehend, eine echte Harmonisierung der Strafrahmen vorzulegen und darin zu regeln, welche Rechtsgüter am wichtigsten und welche Delikte am gravierendsten sind. Deshalb fehlt es der Vorlage des Bundesrates an systematischer Kohärenz. Sie beschränkt sich weitgehend auf juristische Kosmetik ohne wesentliche inhaltliche Änderungen. Dennoch ist es mit dieser Vorlage gelungen, einige grobe Inkohärenzen zu beseitigen, welche für das Vertrauen der Bevölkerung in eine sinnvolle Gewichtung der Schwere gewisser Straftaten nicht gerade förderlich waren.
Überhaupt nicht förderlich findet die SP-Fraktion die Verschärfungen, die sich wie ein roter Faden durch die Revision ziehen. Die Wissenschaft hat zur Genüge gezeigt, dass harte Strafen nicht zu weniger Delikten führen. Denn in dieser Logik würde es ja reichen, für alle Delikte und für alle gesetzlichen Übertretungen die Todesstrafe einzuführen, und wir hätten alle Probleme gelöst. Es liegt auf der Hand, dass das nicht der Fall wäre.
Man kann nun schon, wie das allen voran die SVP-Fraktion macht, diese Debatte dafür missbrauchen, um sich als grossen Richter zu inszenieren, um zu versuchen, für jedes Vergehen drakonische Strafen zu verankern, und um alle, die sich dagegen wehren, dass Menschenrechte, Rechtsstaat und Verhältnismässigkeit untergraben werden, als Täterschützerinnen und Täterschützer zu beschimpfen. Die Welt ist aber leider nicht so einfach. Menschen funktionieren nicht so. Und nein, es geht nicht um falsche Toleranz, es geht nicht um Gutmenschentum. Es geht um Logik, es geht um Pragmatik, und es geht darum, taugliche Mittel zu finden, um in dieser Gesellschaft ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen Prävention und Strafe zu schaffen. Es geht darum, eine lösungsorientierte Strafrechtspolitik unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze zu betreiben und sich nicht von Einzelfällen zu einer Symbolpolitik verleiten zu lassen, die am Ende des Tages kontraproduktiv ist.
Weiter sind wir, bei aller berechtigten Kritik, die man an unserer Judikative üben kann, davon überzeugt, dass wir den Richterinnen und Richtern den nötigen Ermessensspielraum lassen müssen, damit sie auf jeden einzelnen Fall angemessen eingehen können.
Aus diesen Gründen ist für die SP-Fraktion klar: Sollte der Minderheitsantrag zu Artikel 10 Absatz 3, welcher die Abschaffung der Geldstrafe fordert, oder schliesslich einer der Minderheitsanträge zu Artikel 42, die eine Abkehr vom bewährten System der Geldstrafe und der bedingten Strafe bedeuten, durchkommen, werden wir diese Vorlage ablehnen.