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Rieder Beat · Ständerat · 2021-06-02

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Gendersternchen hin oder her - ich fühle mich nicht diskriminiert, weder durch die Kommission noch durch diesen Rat, aber ich finde dieses Thema dermassen wichtig, dass wir es auch ernsthaft diskutieren müssen.

Gleich vorweg: Ich bin der Meinung, dass wir in diesem Rat heute zum ersten Mal über die Bewältigung, über die funktionale Bewältigung der Corona-Krise diskutieren - spät, aber doch noch.

Das Zweite ebenfalls vorweg: Wir haben keine Feuerwehr in unserem Parlament. Wir haben keine Tanklöschfahrzeuge. Wir sind nicht bereit, wenn eine erneute Krise uns wiederum so treffen würde. Ich erinnere die Ständerätinnen und Ständeräte daran, wie es überhaupt zur Einladung zur ausserordentlichen Session im Mai auf dem BEA-Gelände kam und auf welche Weise das zustande kam. Das ist doch erwägenswert, und daher bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative trotzdem Folge zu geben, auch wenn ich leider nur fürs Amtliche Bulletin spreche. Es hat in der Kommission keine Zustimmung zu dieser parlamentarischen Initiative gegeben. Ich ziehe sie auch nicht zurück.

Es gibt ein Bonmot, ein bedeutendes Bonmot des bekanntesten, aber auch umstrittensten deutschen Staats- und Verfassungsrechtlers Carl Schmitt, der in seinen Kapiteln zur Lehre von der Souveränität des Staates gesagt hat: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Genau diese Frage müssen Sie sich selbst beantworten. Wer ist souverän in der Schweiz? Wer entscheidet über den Ausnahmezustand? Wer entscheidet über Notrecht? Verfügt diese Instanz auch über entsprechende Instrumente? Wenn Sie diese Frage beantwortet haben, dann müssen Sie im Anschluss daran auch entscheiden, ob Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge geben wollen oder nicht.

Es ist eindeutig, dass unsere Bundesverfassung diese Aufgabe für unser Staatswesen zwei Instanzen zuteilt, nämlich dem Bundesrat einerseits und dem Parlament andererseits. Ausgangspunkt ist die Bundesverfassung: Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung ist ernst zu nehmen, wonach das Parlament ein selbstständiges, unbeschränktes Notverordnungsrecht hat. "Selbstständig" heisst nach den Kommentaren aller wichtigen Staats- und Verfassungsrechtler der Schweiz: ohne Beteiligung des Bundesrates, unabhängig und autonom aus dem Parlament heraus. "Unbeschränkt" bedeutet nach diesen gleichen Kommentaren: Unsere Notverordnungskompetenz geht im Konfliktfall der bundesrätlichen Notverordnungskompetenz vor.

Das impliziert denn auch gemäss diesen Verfassungs- und Staatsrechtlern - also nicht gemäss mir, sondern gemäss der einschlägigen Meinung der herrschenden Lehre -, dass wir Notverordnungsrecht des Bundesrates schlussendlich auch aufheben können. Damit entscheidet schlussendlich das Parlament selbst und niemand sonst, wann der Ausnahmezustand - Sie können auch "ausserordentliche Lage" sagen - aufgehoben wird. Wenn es ausserordentliche Umstände erfordern, kann demnach auch die Bundesversammlung, das heisst wir, zur Erfüllung der Aufgaben gemäss Buchstabe a dieses Artikels Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz und gemäss Buchstabe b Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auslösen.

Dieses selbstständige, konkurrierende Notverordnungsrecht des Parlamentes, also der Bundesversammlung, ist in keiner Weise an Anträge oder Nichtanträge des Bundesrates geknüpft und geht, wie bereits gesagt, den Entscheiden des Bundesrates vor.

Das ist Verfassungsrecht, das ist Grundlage und müsste eigentlich gar nicht erörtert werden. Aber um es mit Carl Schmitt zu wiederholen: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Ein Teil dieses Souveräns ist eben offensichtlich die Vereinigte Bundesversammlung, und damit kommen wir zum zweiten Teil der Frage, den Sie beantworten müssen. Gibt es Handlungsbedarf? Oder verfügt das Parlament, unsere Bundesversammlung, über das notwendige Instrumentarium, die notwendigen Prozesse und die notwendigen Ressourcen, um seinen Teil des souveränen Willens wahrnehmen zu können, um entscheiden zu können? [PAGE 430]

Aufgrund meiner Wahrnehmung war unser Parlament nach dem Ausrufen des Ausnahmezustandes durch den Bundesrat am 16. März 2020 nicht souverän. Oder um es salopp auszudrücken: Wir gingen einfach nachhause. Dies entspricht nicht unserer Aufgabe gemäss Bundesverfassung. Den darauffolgenden Prozess mit Notverordnungsrecht des Bundesrates und nachträglichen Überprüfungen und Abänderungen durch das Parlament in einem Zweikammersystem mit Konsultationen, Mitberichten und Entscheiden in zwei Kammern haben Sie selbst miterlebt. Ich überlasse es Ihrer Einschätzung, ob dies für Sie souverän genug war, um keinen Handlungsbedarf zu erkennen. Darum geht es heute.

Ich für meinen Teil bin der festen Überzeugung, dass die Bundesversammlung, unser Parlament, für diesen Krisenfall nicht über ein geeignetes Instrumentarium verfügt, nicht über geeignete Prozesse verfügt und nicht über geeignete Ressourcen verfügt. Und ich bin überzeugt, dass unser Parlament stark genug sein müsste, um genau für diese Phase des Ausnahmezustandes Vorkehrungen zu treffen, welche von den üblichen Instrumenten unseres Parlamentes, von den üblichen Prozessen unseres Parlamentes und mit den notwendigen Ressourcen verstärkt so abweichen, dass wir auch effektiv in der Lage sind, die Aufgaben gemäss Artikel 173 der Bundesverfassung wahrzunehmen.

Selbstverständlich danke ich der Staatspolitischen Kommission des Ständerates für ihre eingehende Diskussion[NB]anlässlich der Kommissionssitzung. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die SPK des Nationalrates, aber auch die GPK beider Räte hier entsprechende Prüfungen vornehmen. Aufgrund des bisher Gesehenen und des bisher Gehörten gehe ich nicht davon aus, dass dann am Ende der Beratungen ein Prozess, ein Instrumentarium vorhanden ist, das in einer Ausnahmelage funktionieren würde. Es droht vielmehr die Gefahr, dass wir bei der nächsten Krise wiederum nachhause gehen würden. Solch eine Lähmung des Parlamentes möchte ich eigentlich verhindern.

Wieso sage ich das heute? Ich habe mir die letzten Entscheide der SPK-N angeschaut, die vergangene Woche gefällt und dokumentiert wurden. Die SPK-N traut offensichtlich dem Bundesgericht mehr zu als unserem Milizparlament, will man doch ernsthaft das Notverordnungsrecht des Bundesrates und des Parlamentes mit einer abstrakten Normenkontrolle dem Bundesgericht unterstellen. Ich bin gespannt, ob diese Idee weiterverfolgt wird und wie das dann am Schluss herauskommt.

Bitte verstecken Sie sich heute nicht hinter dem Begriff der Rechtsdelegation oder der Frage, wer denn nun eigentlich in dieser Instanz sitzen und welche Kompetenzen diese Instanz haben müsste. Heute geht es nur darum zu zeigen, ob das Parlament bereit ist, seinen Teil der souveränen Notverordnungskompetenz zu begreifen und auch entsprechend umzusetzen. Es geht um die Frage, ob Handlungsbedarf besteht.

Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass sich der Verfassunggeber eine solche Lähmung des Parlamentes, wie sie sich im März 2020 ereignete, überhaupt vorstellen konnte. Aber wir, wir können uns das nun vorstellen, und wir wissen, was alles funktioniert und was nicht funktioniert hat. Wir konnten auch die Schwächen der parlamentarischen Funktionsweise erkennen und sollten uns heute darauf ausrichten, dass wir den ersten Schritt machen, um diese Schwächen zu beseitigen, und nicht warten, bis die SPK-N uns entsprechende organisatorische Lösungen präsentiert. Ich bin der festen Auffassung, dass das unsere ureigenste Aufgabe ist und wir ein Organ brauchen, das diesen Ausnahmezustand innerhalb des Parlamentes auch bewältigen kann. Ich glaube nicht, dass dazu eine Organisation taugt, wie sie bisher besteht und wahrscheinlich auch zukünftig bestehen wird.

Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.