preparatory:AB 282439
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02
Wortprotokoll
Herr Präsident, Frau Bundesrätin, geschätzte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch geschätzte Damen und Herren auf der Tribüne - das freut mich ausserordentlich, das habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Es ist etwa eineinhalb Jahre her. Ich stelle fest, Sie wollen sehen, wie hier die Politik lebt. Das ist gut.
Wir befinden uns bei Artikel 86 des Strafgesetzbuches und dem Titel "Bedingte Entlassungen": Im Volksmund wird das oft und aus meiner Sicht völlig zu Recht "Kuscheljustiz" genannt. Ich möchte Sie hier bitten, einen neuen Absatz 6 mit folgendem Inhalt einzufügen: "Stellt das Gericht eine besondere Schwere des Verschuldens fest, so bestimmt es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe den frühestmöglichen Zeitpunkt für die bedingte Entlassung nach Absatz 1 nach Verbüssung von mindestens 30 Jahren. Absatz 4 ist nicht anwendbar."
In Rupperswil beging Thomas N. eines der grauenvollsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte. Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte ihn erstinstanzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer lediglich ordentlichen Verwahrung. Dies bedeutet, dass Thomas N. im ungünstigsten Fall bereits nach 15 Jahren bedingt entlassen und somit wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden könnte - ein Unding!
Bei besonders schweren Verbrechen wie dem Mordfall von Rupperswil, bei dem vier Personen auf bestialische Weise umgebracht wurden, reicht das heutige Strafmass klar nicht aus. Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, zumindest in Zukunft vor solchen brutalen, perversen und manipulativen Tätern für immer geschützt zu werden. Zu bedenken ist, dass die Opfer, aber auch die Hinterbliebenen dieser unfassbaren Tat ebenfalls "lebenslänglich" haben. Für die Bevölkerung ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass nicht einmal in solch schlimmen Fällen eine wirklich lebenslange Strafe verfügt werden kann.
Ich möchte Sie bitten, diesen neuen Absatz 6 zu unterstützen.