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Marti Min Li · Nationalrat · 2021-06-02

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst ein paar allgemeine Ausführungen machen und danach die Haltung der SP-Fraktion zu den Minderheitsanträgen bekannt geben.

Wir beschäftigen uns in diesem Block mit einer Frage, mit der sich die Politik seit der Revision des Sanktionenrechts und der Einführung der Geldstrafe immer wieder auseinandersetzt. Es ist eine sehr grundsätzliche und auch eine sehr komplexe Debatte, denn es geht darum, welche Strafe gerecht und welche Strafe angemessen ist. Es geht aber auch darum, welche Strafen wirksam sind und welche Strafen die Bevölkerung real schützen können.

Seit ihrer Einführung und der ersten Diskussion gab es immer wieder Anläufe, so auch heute, die Geldstrafen wieder abzuschaffen oder einzuschränken. Die Begründung ist meistens die gleiche: Die Strafe sei zu milde, das werde in der Bevölkerung nicht verstanden. Tatsächlich gibt es immer wieder Fälle - sie wurden heute schon ein paarmal aufgeführt -, in denen die Geldstrafe schwer nachvollziehbar ist oder in denen eine Strafe von der Bevölkerung als zu gering empfunden wird und auch für Empörung sorgt. Das ist durchaus nachvollziehbar. Man muss aber einen gewissen Vorbehalt anbringen. Die veröffentlichte Meinung ist nicht immer gleich wie die tatsächliche öffentliche Meinung. Es gibt auch Studien, in denen nachgewiesen wird, dass normale Bürgerinnen und Bürger, juristische Laien, in einem realen Gerichtsfall in Kenntnis aller Tatsachen und nach Anhörung aller Seiten gar nicht anders urteilen würden als die Richter.

Man kann durchaus argumentieren, dass Recht auch allgemein verstanden und Rechtsprechung als gerecht empfunden werden muss, wenn sie glaubwürdig sein will. Das Problem ist aber, dass wir eine Systematik und eine Gesetzgebung nicht mit Einzelfällen beurteilen können. Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder Vorstösse für einzelne Verschärfungen, die isoliert betrachtet vielleicht nachvollziehbar sind. Sie haben aber das Gesamtgefüge durcheinandergebracht, sodass die ganze Systematik nicht mehr stimmt. In diesem Spannungsfeld befinden wir uns jetzt im ersten Block, aber auch in der ganzen Diskussion.

Ich möchte an dieser Stelle eine Lanze für die Geldstrafe brechen, auch für das richterliche Ermessen und unser Gesamtsystem, das vielleicht im internationalen Vergleich eher milde straft. Denn unter dem Strich ist unser System relativ erfolgreich. Das Ziel muss nicht sein, dass wir möglichst viele Leute möglichst lange einsperren. Zudem ist es ja durchaus fraglich, ob das Gefängnis die Leute im Schnitt besser macht und ob es damit die Gesellschaft sicherer macht. Das Ziel ist, dass Straftäterinnen und Straftäter nach minderen Delikten nach Möglichkeit nicht rückfällig werden, dass sie also den Justizvollzug nicht belasten und dass sie für die Gesellschaft keine Gefahr mehr darstellen.

In Ländern wie den USA, in denen sehr hohe und drakonische Strafen ausgesprochen werden, wie sie die SVP vielleicht gerne hätte, ist die Rückfallquote sehr viel höher als bei uns. Auswertungen haben dagegen gezeigt, dass die Änderung des Sanktionenrechts einen klar positiven Effekt auf eben diese Rückfallquote hatte. Es wäre also nicht zielführend, dieses System im Grundsatz infrage zu stellen.

Die SP-Fraktion lehnt darum alle Minderheitsanträge in diesem Block ab.

Bei Artikel 10 StGB und Artikel 12 des Militärstrafgesetzes will die Minderheit Nidegger die Geldstrafe grundsätzlich abschaffen. Dies lehnen wir aus den oben ausgeführten Gründen ab.

Bei Artikel 42 StGB und Artikel 36 des Militärstrafgesetzes wollen die Minderheit I (Bregy) wie der Ständerat den bedingten Strafvollzug bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bei günstiger Prognose nicht mehr als Regelfall, sondern nur noch als Möglichkeit festschreiben. Man kann hier schon argumentieren, dass durch diesen Antrag das richterliche Ermessen nicht eingeschränkt und sich vermutlich die Praxis gar nicht so fest ändern würde. Aber es ist auch ein bisschen Symbolpolitik, um einer vermeintlichen öffentlichen Meinung entgegenzukommen, obwohl man nicht genau weiss, wie diese eigentlich ist.

Beim gleichen Artikel gibt es noch die Minderheit II (Steinemann) und die Minderheit III (Geissbühler). Die Minderheit III will die bedingte Geldstrafe grundsätzlich infrage stellen, die Minderheit II will diese einschränken. Diese Debatte haben wir 2018 schon einmal geführt. Es ist nicht zielführend, dies schon wieder zu ändern, bevor man überhaupt beurteilen kann, wie es sich bewährt hat.