Reimann Lukas · Nationalrat · 2021-06-02
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen die Anträge der SVP-Fraktion präsentieren und insbesondere zu jenen Minderheitsanträgen noch eine kurze Begründung liefern, die von den Minderheitssprecherinnen und -sprechern noch nicht vorgestellt worden sind oder von Herrn Tuena noch vorgestellt werden.
Bei Artikel 10 Absatz 3 StGB und Artikel 12 Absatz 3 MStG, "Verbrechen und Vergehen. Begriff", unterstützen wir selbstverständlich die Minderheit Nidegger.
Bei Artikel 42 Absatz 1 StGB und Artikel 36 Absatz 1 MStG, "Bedingte Strafen", unterstützen wir die Minderheit II (Steinemann) in erster Priorität, die Minderheit III (Geissbühler) in zweiter Priorität und die Minderheit I (Bregy) in dritter Priorität.
Bei Artikel 42 Absatz 4 StGB und Artikel 36 Absatz 4 MStG zur Verbindung einer bedingten Strafe mit einer Busse unterstützen wir die Minderheit Bregy. Es ist tatsächlich unfair und sehr stossend, wenn jemand mit einer bedingten Strafe besser fährt als jemand, der gebüsst wird. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden - nicht nur unserem, sondern das ist breit abgestützt.
Dann zu Artikel 44 Absatz 1 StGB und Artikel 38 Absatz 1 MStG, "Probezeit": Dort unterstützen wir die Minderheit Steinemann und möchten, dass diese Probezeit eben verlängert wird. Dort geht es letztlich um Wiederholungstäter, und diese sollen auch besonders unter Beobachtung stehen.
Bei Artikel 46 Absatz 1 StGB und Artikel 40 Absatz 1 MStG, "Nichtbewährung", bitten wir Sie ebenfalls, die Minderheit Steinemann zu unterstützen.
Bei Artikel 66a StGB zum dauerhaften Landesverweis bitten wir Sie, den Einzelantrag Glarner zu unterstützen, der jetzt noch nicht erwähnt worden ist. Er möchte, dass bei besonders schweren Straftaten wie vorsätzlicher Tötung, Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsheirat, erzwungener Partnerschaft, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Entführung, qualifizierter Freiheitsberaubung und Geiselnahme sowie bei sexuellen Handlungen mit Kindern, Nötigung, Vergewaltigung und Schändung die Landesverweisung eben nicht nur für eine kurze Dauer ist, sondern dass diese Landesverweisung dauerhaft stattfinden soll. Ein solch dauerhafter Landesverweis für solche Delikte erhöht die Sicherheit der Schweiz. Es ist nicht zu begründen, warum Täterinnen und Täter mit solch schweren Straftaten nach einer gewissen Zeit wieder in die Schweiz zurückkehren können. Menschen, die hier solche Straftaten begehen, sind bei uns nie mehr willkommen und haben ihr Gastrecht verwirkt. Bei den aufgeführten Delikten besteht für die Schweizer Bevölkerung denn auch ein grosses Interesse, dass die Täterinnen und Täter nicht mehr in die Schweiz zurückkehren dürfen und der Landesverweis eben definitiv gilt. Deshalb bitten wir Sie hier, den Einzelantrag Glarner zu unterstützen.
Bei Artikel 66a Absatz 1 Buchstabe kbis StGB bitten wir Sie, die Minderheit Reimann Lukas zu unterstützen. Da geht es darum, dass Personen, die Hassverbrechen begehen, also Leute, die sich zum Beispiel antisemitisch äussern, gegen Juden oder gegen LGBT-Personen hetzen, auch ausgeschafft werden. Ich glaube, solche Taten sind der beste Beweis, dass die Integration bei diesen Personen nicht gelungen ist.
Weiter sind wir bei der bedingten Entlassung der Meinung, dass man der Minderheit Tuena folgen sollte. Herr Tuena wird das dann gleich begründen.
Bei Artikel 97 Absätze 1 und 5 StGB sowie Artikel 55 Absätze 1 und 5 MStG, also bei der Verfolgungsverjährung, unterstützen wir jeweils die Minderheiten Geissbühler. Zusätzlich unterstützen wir noch den Einzelantrag Addor, der die Unverjährbarkeit auf Delikte gegen Personen unter 16 Jahren ausdehnen möchte, was ein logischer Schritt wäre.
Dann kommen wir zu Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe dbis StGB und Artikel 59 Absatz 1 MStG. Da geht es um diese Unverjährbarkeit, die bereits angetönt wurde. Wenn Sie hier zustimmen - was nur folgerichtig wäre, weil Sie ja gestern demselben Anliegen auch zugestimmt haben -, dann könnte es zur schnellsten Umsetzung einer Standesinitiative kommen, die es jemals gegeben hat. Dieses Anliegen würde hier gleich so umgesetzt. Ich wüsste nicht, wo man es sonst umsetzen sollte. Wir bitten Sie hier also, die Minderheit Bregy zu unterstützen.
Ich möchte hier noch anmerken, dass diese Unverjährbarkeit ein eigentlicher Schweizer Exportschlager ist. Gerade vor zehn Tagen hat Spanien das Schweizer Gesetz mit der Unverjährbarkeit für kinderpornografische Straftaten [PAGE 980] übernommen. Schon vorher haben sechzehn andere Staaten nach der Volksabstimmung in der Schweiz ihre Gesetze an jene der Schweiz angepasst. Ich glaube, es kommt selten vor, dass ein Schweizer Gesetz so oft kopiert wird, weil man es eben gut findet.
In diesem Sinne wären wir auch schon mit allen Minderheitsanträgen durch. Wir möchten ein Strafrecht, das sicher harmonisch ist, aber auch ein Strafrecht, das letztendlich eine Wirkung gegenüber Tätern zeigt. Unterstützen Sie in diesem Sinne bitte alle erwähnten Minderheitsanträge.