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AB 282460

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02

Wortprotokoll

Frau Kommissions-Cosprecherin, wie Sie das vorhin selber sagten, Sie haben erklärt, dass die Kommission den Antrag der Minderheit Tuena zu Artikel 86 Absatz 6 ablehnte, weil nicht jede Verjährung verschärft werden solle. Wie kommt die Kommissionssprecherin zu so einer Aussage? Es steht doch in meinem Antrag klar: "Stellt das Gericht eine besondere Schwere des Verschuldens fest [...]" Gemeint ist also nicht jede Schwere des Verschuldens, die Regelung ist klar eingegrenzt. Ich möchte schon bitten, dass man das hier noch einmal präziser ausführt.