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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2002-12-03

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Frau Bundeskanzlerin, ich bestreite keinen einzigen Satz, den Sie zur Effizienz von Parlament, Bundesrat und Verwaltung gesagt haben. Aber eines haben Sie meines Erachtens vergessen: Sie haben im Zusammenhang mit der Verfahrensökonomie vergessen, dass eben der Bundesrat dann, wenn der Nationalrat und der Ständerat eine Motion überwiesen haben, ohne eine Vorlage ausarbeiten zu müssen, auch eine Massnahme treffen kann, die in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Das - so meine ich - ist ökonomisch. Wenn er aber eine solche Massnahme nicht aus freien Stücken treffen will, ist er gehalten, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten. Ich meine, es sei verfahrensökonomisch sinnvoll, dass der Bundesrat im ersten Fall handeln kann, ohne das Parlament noch zu bemühen. Gerade das will ja die Version, wie sie der Nationalrat beschlossen hat.

Nun noch zur grundsätzlichen Frage: Wir streiten uns hier zum dritten Mal mit dem Bundesrat und der Bundeskanzlerin über eine wichtige Sache. Die Differenz, die vorliegt, liegt in der Natur der Sache, konkret im Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive. Es geht darum, wo letztlich die Grenzlinie der Gewaltentrennung verläuft. Es gibt zwei Gründe, hier dem Nationalrat zu folgen:

Erstens: In den letzten Jahren hat unser Parlament - das wurde hier schon oftmals bejammert und beklagt - Einfluss an den Bundesrat und vor allem an die Verwaltung abgegeben. Wir haben in den letzten Jahren immer mehr Rahmengesetze erlassen, die es dem Bundesrat überlassen, die Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung zu regeln. Damit hat sich die Grenzlinie der Gewaltentrennung zuungunsten des Parlamentes in den Bereich des Bundesrates [PAGE 1923] verlagert. Indem wir das Instrument der Motion wieder aufwerten, haben wir die Möglichkeit und damit neu ein Instrument bekommen, das dem Parlament auch in diesem delegierten Bereich wieder etwas zurückgibt, was es in letzter Zeit an die Verwaltung und an den Bundesrat abgegeben hat. Das ist der erste Grund.

Der zweite Grund - da bin ich mit dem Bundesrat und der Frau Bundeskanzlerin nicht einig - lautet, dass es auch eine Frage der Verfahrensökonomie ist; ich habe das einleitend in der Antwort auf das Votum von Frau Huber gesagt. Es ist meines Erachtens verfahrensökonomisch richtig, dass der Bundesrat, wenn er mit der Motion einverstanden ist, selbstständig handeln kann, ohne dass er das Parlament bemühen muss.

Diese Frage, die wir hier diskutieren, ist in der Differenzbereinigung einen eigentlichen Leidensweg gegangen. Ich erinnere mich, dass dieser Antrag, als wir das Gesetz am Anfang hier zuerst beraten haben, als Minderheitsantrag aus der Kommission gekommen ist. Der Nationalrat war so weise und hat den Minderheitsantrag zum Mehrheitsantrag, also zu seinem Antrag, gemacht. Der Ständerat hat sich bis jetzt immer noch auf die Haltung des Bundesrates abgestützt und in dieser Frage eigentlich die alte Version begrüsst. Aber wir stellen fest, dass sowohl die ständerätliche Kommission wie auch der Ständerat als solcher in einem immer kleineren Mehrheits- und Minderheitsverhältnis zunehmend zugunsten der Version unseres Rates votiert haben. Wir sind gut beraten, wenn wir auch im Hinblick auf die Einigungskonferenz hier ein ganz eindeutiges - ich möchte sogar wagen zu behaupten: ein fast einstimmiges - Ergebnis als Signal an den Ständerat aussenden.

Deshalb bitte ich Sie: Halten Sie am Beschluss unseres Rates und am Antrag Ihrer Kommission fest.