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preparatory:AB 282499

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02

Wortprotokoll

In der Schweiz sind zunehmend strafbare Handlungen gegen Mitarbeitende der Blaulichtorganisationen festzustellen. Darauf ist mit einer Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu antworten. Die bisherigen bedingten Massnahmen zeigen keine Wirkung.

An einem Frühsommerabend in Zürich ist die Stimmung unter den Anwesenden in der näheren Umgebung eines Bahnhofes zu diesem Zeitpunkt noch friedlich. Gegen 22.30 Uhr gehen Anwesende mit Fäusten aufeinander los. Wie üblich wird die Polizei um Hilfe gebeten. Da es Verletzte zu beklagen gibt, wird die Sanität herbeigerufen. Die Polizeipatrouillen der Stadtpolizei sind generell schnell am Schauplatz. Die anfangs friedliche Stimmung ist jetzt stark aufgeheizt. Diverse Anwesende attackieren die Mitarbeitenden des Polizeikorps verbal. Zwei Personen werfen Flaschen gegen die Polizisten. Die uniformierten Polizisten wollen bei möglichen Verdächtigen Ausweiskontrollen durchführen. Sie werden jedoch bei ihrer Tätigkeit behindert. Polizisten werden bespuckt. Einer bekommt einen Faustschlag ins Gesicht.

Unter dem Titel "Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt" enthält das Schweizerische Strafgesetzbuch in Artikel 285, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", in Ziffer 1 nachstehende Bestimmung: "Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Die Strafen sind im besagten Artikel zu tief angesetzt. Sie werden meistens auch nicht ausgeschöpft. Es gehört zu den Aufgaben der Politik, dass sie in solchen Fällen handelt. So wurden hier auch parlamentarische Vorstösse angenommen, welche diese Strafen verschärfen wollen. Gespräche mit Direktbetroffenen zeigen, dass die Änderung des Artikels im Strafgesetzbuch für die Ausübung ihrer Tätigkeit zwingend ist. Jenen Personen, die ihren gefährlichen Job in einem schwierigen Umfeld ausüben, gilt unsere Dankbarkeit. Genau diese Leute - Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute - hat die Politik zu schützen. In den parlamentarischen Vorstössen haben 109 bürgerliche Mitglieder des Nationalrates diese Änderung in Artikel 285 noch unterstützt; ich möchte Sie daran erinnern. [PAGE 1003]

Wir werden in erster Priorität die Minderheit II (Tuena) und, falls diese, was ich nicht hoffe, keine Mehrheit findet, in zweiter Priorität die Minderheit I (Bregy) unterstützen.

Ich möchte Sie sehr bitten, jene Leute, die uns beschützen sollten, zu unterstützen, wenn sie Gewalt erleiden, nämlich indem Sie meinen Minderheitsantrag unterstützen.