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AB 282506

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem zentralen Punkt dieses Gesetzes. Beim Antrag meiner Minderheit I zu Artikel 285 geht es darum, wie wir mit Gewalt und Drohung gegen Beamte umgehen wollen. Ich habe es in meinem Eintretensvotum gesagt: Es geht um Polizeibeamte, es geht um Feuerwehrleute, ja, es geht sogar um Mitarbeiter der Sanität. Wollen wir diese Gewalt härter bestrafen, oder wollen wir das nicht? Ich kann Ihnen sagen: Die Mitte will das. Wir unterbreiten mit diesem Minderheitsantrag einen Kompromiss, der vorsieht, dass bei physischer Gewalt die Geldstrafe entfällt. Es gibt keinen Grund, dass jemand mit einer Geldstrafe belangt wird, der gegen jene Leute, die für unsere Sicherheit zuständig sind, gewalttätig wird. Bei der Drohung wollen wir zumindest, dass ein stärkeres Strafmass gegeben ist. Wer hier und heute Gewalt und Drohungen gegen Beamte ebenfalls stärker bestrafen will, ist eingeladen, dieser Minderheit zuzustimmen.

Wir haben zwei weitere Minderheitsanträge, die zwar nicht annähernd die Tragweite des ersten haben, aber doch auch wichtig sind. Insbesondere den Minderheitsantrag II (Bregy) zum Waffengesetz gilt es noch zu beachten. Im Waffengesetz steht unser Minderheitsantrag dafür, dass die Geldstrafe bei fahrlässigen Delikten möglich bleibt. In leichten Fällen soll sogar nur eine Busse ausgesprochen oder von einer Bestrafung abgesehen werden können.

Ich sage Ihnen, warum das so ist: Hier geht es um den typischen Fall, wo jemand auf dem Estrich noch einen alten Karabiner hat, den er von seinen Urgrosseltern geerbt hat. Dabei ist er sich gar nicht bewusst, dass er hier waffenrechtliche Regelungen hätte einhalten oder eine Nachmeldung hätte machen müssen. Diese Leute gilt es nicht zu bestrafen, weil sie keine kriminelle Energie haben.

Darum bitte ich Sie, dieser Ausnahme im Waffengesetz zuzustimmen.

Zu guter Letzt bleibt die Propaganda aus dem Ausland zum Umsturz der rechtlichen und politischen Ordnung in der Schweiz. Dieser Artikel soll gestrichen werden, weil er in der Realität keine Bedeutung habe. Das hat so mancher Artikel in einem Gesetz. Ich finde diesen Artikel aber ein wichtiges Zeichen, dass wir unsere Rechtsordnung und unsere politische Ordnung in der Schweiz schützen. Darum lade ich Sie herzlich ein, zur Stärkung unseres Staates auch dieser Minderheit zu folgen. Wenn wir den Artikel nie brauchen: umso besser. Wenn wir ihn brauchen sollten, haben wir ein Mittel, wie wir gegen diese Leute vorgehen können.