Schwander Pirmin · Nationalrat · 2021-06-02
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02
Wortprotokoll
Es geht bei meinem Minderheitsantrag um die rechtswidrige Ein- und Ausreise und um die Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise. Wir befassen uns hier mit der Harmonisierung der Strafrahmen. Meines Erachtens ist der Strafrahmen bei diesen zwei Artikeln zu eng. Ich möchte ihn deshalb bei Artikel 115 Absatz 1 von einem auf drei Jahre und bei Artikel 116 Absatz 1 von fünf auf zehn Jahre erhöhen.
Hier zeigt sich das grundsätzliche Problem, dass wir jetzt nur das Kernstrafrecht behandeln, nicht aber das Nebenstrafrecht. Das Problem ist, dass wir nicht vergleichen und keine Kohärenz mit dem Nebenstrafrecht schaffen können. Denn im Vergleich zu den Strafandrohungen in den Bereichen strafrechtliche Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers, Täuschung von Behörden, Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, Verletzung des Arbeitsrechts oder auch im Bereich Steuerrecht ist die Strafandrohung bei diesen Delikten nach meiner Meinung eben zu tief. Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zu folgen.
Ich möchte für die Fraktion noch ein Votum bezüglich Block 3 abgeben. Die Problematik haben wir auch hier bei Block[NB]3. Es geht nun um die Kohärenz. Es würde aber auch um die Kohärenz mit dem Nebenstrafrecht gehen - das ist das Problem. Das Nebenstrafrecht umfasst sehr viel, es ist sehr vielfältig. Es geht dort um das Amts- und Berufsgeheimnis, das Geldwäschereigesetz, das Umweltschutzgesetz, Sozialversicherungsdelikte, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Betäubungsmittelgesetz, das Strassenverkehrsrecht, das Verwaltungsstrafrecht als Spezialfall, Immaterialgüterdelikte usw. Wir machen jetzt eine "Harmonisierung", haben aber sehr viele Gesetzgebungen im Nebenstrafrecht. Das müssten wir eben auch abgleichen. Deshalb bitte ich Sie, wenigstens unseren Anträgen in Block 3 zu folgen, wo wir eben eine bessere Kohärenz zu den Strafandrohungen im Nebenstrafrecht schaffen möchten.
So bitten wir Sie, bei Artikel 263 der Minderheit I (Geissbühler) zu folgen. Wir wollen das nicht aufheben. Wir wollen nicht, dass die Schuldunfähigkeit genutzt wird, um Strafmilderungen herbeizuführen.
Wir wollen zudem nach wie vor, dass die Artikel zu den rechtswidrigen Vereinigungen und zur staatsgefährlichen Propaganda nicht aufgehoben werden. Dort bitten wir Sie, der Minderheit Bregy zu folgen.
Insbesondere bei den falschen Anschuldigungen wollen wir höhere Strafandrohungen und ein höheres Strafmass festlegen. Ich habe es persönlich einmal erlebt, was es heisst, falsch angeschuldigt zu sein. Damit können Sie die ganze Familie kaputt machen. Ich bitte Sie daher, bei den falschen Anschuldigungen der Minderheit Tuena zu folgen.
Dasselbe gilt bei der Befreiung von Gefangenen, damit wir hier eine Mindeststrafe haben. Hier geht es um die Problematik, dass wir zwar einerseits einen Strafrahmen haben - und es ist wichtig, dass wir einen genügend grossen Strafrahmen haben -, aber andererseits aus Sicht der SVP-Fraktion eben einen zu weiten Strafrahmen haben, wenn wir diesen von null bis x Jahre ansetzen. Wenn die Gerichte immer am unteren Strafrahmen ansetzen, dann ist der Wille des Gesetzgebers eben nicht durchgesetzt und umgesetzt.
Deshalb bemühen wir uns und stellen Ihnen Anträge, damit wir mehr Mindeststrafen einführen und die Gerichte gezwungen werden, nicht nur am unteren, sondern auch am oberen Strafrahmen anzusetzen. Das ist sehr wichtig für uns, wenn wir über Strafrahmenharmonisierung und -verschärfung reden.
Ich bitte Sie, den Minderheiten in Block 3, die ich erwähnt habe, zu folgen. Ich bitte Sie, den Verschärfungen in dieser "Harmonisierung" entsprechend mehr Gewicht zu geben.