Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-06-02
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Wir stehen heute unter Beobachtung. Wir behandeln nicht irgendein trockenes juristisches Thema, sondern eine Materie, welche die Menschen bewegt und welche sehr emotional ist. Wir sprechen über die Strafjustiz in einer Medienlandschaft. Die Behauptung, die Medien hätten die Justiz als dritte staatliche Gewalt abgelöst, ist nicht völlig falsch. Dank der Vielzahl der Medien, ihrer unterschiedlichen Art und ihrer Schnelligkeit gibt es kaum einen Tag, an welchem nicht irgendein Strafurteil kommentiert und oft auch kritisiert wird. Diese Kritiken basieren auf einer Unzufriedenheit mit den Gerichten und waren klar ein wichtiger Auslöser der vorliegenden Revision.
Wie oft wurde in der Vergangenheit bemängelt, insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftaten, der Strafrahmen sei durch das zuständige Gericht nicht ausgeschöpft worden? Ich will kein Fazit vorwegnehmen, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass die vorliegende Reform die Kritiken in Zukunft eindämmen wird. Natürlich müssen wir die Anliegen des Souveräns angemessen berücksichtigen, aber unsere Aufgabe ist es ja nicht, Urteile zu sprechen, sondern die Grundlagen dafür zu beschliessen, konkret den Strafrahmen.
Um was geht es, in groben Zügen, bei dieser Reform? Ziel des Bundesrates ist es, eine angemessene Sanktionierung von Straftaten zu ermöglichen; er passt deshalb im Strafgesetzbuch den Strafrahmen für verschiedene Delikte an. Im Vordergrund stehen dabei Gewalt- und Sexualdelikte, die oftmals an Frauen und Kindern begangen werden. Solche Delikte müssen künftig härter bestraft werden. Gleichzeitig stimmt der Bundesrat auch das Verhältnis der Strafrahmen besser aufeinander ab.
Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist in den letzten vierzig Jahren infolge der gewandelten Wert- und Moralvorstellungen, der technischen Entwicklungen und der internationalen Vereinbarungen über siebzig Mal revidiert worden. Bisher ist noch nie in einem Quervergleich geprüft worden, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das hat der Bundesrat nun gemacht.
Ihre Kommission ist am 15. Januar 2021 einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission hat es mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Eine Minderheit Nidegger ist der Ansicht, dass die Vorlage im Rahmen einer Gesamtschau auch die Strafrahmen des Nebenstrafrechts, wie z. B. im Strassenverkehrsgesetz oder im Betäubungsmittelgesetz, [PAGE 970] berücksichtigen müsste, zumal diese Strafandrohungen im Alltag eine sehr bedeutende Rolle spielten.
Die Kommission hat überdies im Grundsatz der vom Ständerat vorgenommenen Auslagerung des Sexualstrafrechts in einen separaten Entwurf zugestimmt. In der Gesamtabstimmung vom 30. April 2021 hat die Kommission die Vorlage mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Die Kommission beantragt Ihnen nun, in einigen Punkten von den Beschlüssen des Ständerates abzuweichen. Ebenfalls beantragt sie Ihnen, die Artikel zum Sexualstrafrecht aus der bundesrätlichen Vorlage zu streichen, damit sie in einem separaten Entwurf beraten werden können.
Nach dieser summarischen Übersicht werden wir in der Detailberatung die Anträge behandeln, die in der Kommission besonders intensiv und teilweise auch kontrovers diskutiert wurden. Ihre Kommission hat sich an vier Sitzungen mit der Vorlage befasst. Sie hat sämtliche Anträge verworfen, die zusätzlich zu den Änderungen im Besonderen Teil auch Anpassungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vornehmen wollten.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Nidegger abzulehnen.