Burkart Thierry · Ständerat · 2021-06-03
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-03
Wortprotokoll
Ich mache Ihnen vorab beliebt, dass wir die Initiative ablehnen und dem indirekten Gegenvorschlag, so wie er aus der Kommission gekommen ist, zustimmen. Zudem erlaube ich mir, hier nur einmal das Wort zu ergreifen, um zu beiden Vorlagen zu sprechen, und nachher nicht mehr. Lassen Sie mich zuerst zur Initiative sprechen. Ich mache zuerst einen Hinweis auf einen formalen Grund bzw. Aspekt. Anschliessend bringe ich drei materielle Gründe an, und schliesslich sage ich noch ein paar wenige Worte zum indirekten Gegenvorschlag.
Die sogenannte Korrektur-Initiative will die Ausschlusskriterien für Kriegsmaterialexporte - die Kommissionssprecherin hat es ausgeführt - nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungsebene regeln. Diese Ausschlusskriterien, im Gegensatz zu den Bewilligungskriterien, statt in der Verordnung in der Verfassung festzuschreiben, ist staatspolitisch falsch. Eine derart spezifische und operative Regelung mit Ausführungsbestimmungen gehört nicht in die Verfassung. Bereits heute ist die Bewilligungsvoraussetzung für den Kriegsmaterialexport auf der korrekten Hierarchiestufe, im Gesetz, geregelt. Die Verordnung konkretisiert nur den Vollzug. Es braucht keine starre Regelung auf Verfassungsstufe. Die Einzelfallprüfung ist auf Verwaltungsstufe gewährleistet. Zudem entscheidet der Bundesrat über Gesuche von erheblicher aussen- und sicherheitspolitischer Tragweite.
Nun zu den materiellen Aspekten: Die Annahme der Initiative wäre für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie und deren Zulieferer einschneidend. Es ist davon auszugehen, dass ein einziges schweizerisches Rüstungsunternehmen durchaus bis zu mehrere hundert Zulieferer, vor allem KMU, in seine Lieferketten mit einbezogen hat.
Die wichtige sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (Stib) würde klar geschwächt - trotz des gesetzlichen Auftrags zur Aufrechterhaltung der industriellen Kapazität in Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes. Die Corona-Krise hat uns klar vor Augen geführt, wie wichtig es im Krisenfall ist, dass wir nicht vom Ausland abhängig werden. Gerade hinsichtlich einer Krise ist es entscheidend, dass wir die eigenständige Technologie- und Industriebasis in der Schweiz erhalten und nicht noch weiter schwächen. Die Stib ist per Gesetz gehalten, Know-how aufrechtzuerhalten. Dazu ist eine klar definierte, aber auch effiziente Exportpraxis unabdingbar und essenziell, damit die Rechtssicherheit gewährleistet ist.
Zudem wären mit der Annahme der Initiative Ersatzteillieferungen für bereits gelieferte Produkte nicht mehr möglich. Somit würde der Ruf der Schweiz als verlässliche Wirtschaftspartnerin beeinträchtigt. Verlässlichkeit, das wissen wir alle, ist zusammen mit der Rechtssicherheit ein wichtiger Pfeiler im wirtschaftlichen Umfeld.
Schliesslich soll mit der Initiative auch die 2014 eingeführte Ausnahmeregelung in Artikel 5 Absatz 4 der Kriegsmaterialverordnung abgeschwächt werden, wonach ein Export möglich ist, wenn ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. In der Praxis betrifft dies fast ausschliesslich defensive Waffensysteme zur Luftraumverteidigung wie Flugabwehrsysteme. Mit der Streichung der bisherigen Ausnahmeregelung in Artikel 5 Absatz 4 KMV wird der Handlungsspielraum weiter eingeschränkt und das Exportpotenzial für unsere Industrie nochmals kleiner. Ohne Export kann aber unsere Stib nicht überleben. Damit besteht ein Risiko für die Sicherheit unseres Landes.
Die Wiederherstellung der Regelung vor 2014 stellt eine massive Verschlechterung der Schweizer Industriebasis im Konkurrenzkampf mit dem Ausland dar. Ist die Schweizer Industrie international nicht mehr konkurrenzfähig, so kann sie auch ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Schweizer Souveränität nicht mehr leisten. Die Schweiz würde noch abhängiger vom Ausland. Die Frage ist also, ob wir das wollen oder ob wir das nicht wollen.
Zum indirekten Gegenvorschlag: Der vorgesehene indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates bzw. so, wie er jetzt aus der Kommission kommt, kommt den Initianten in drei wesentlichen Punkten entgegen. Es geht um die Streichung der Ausnahmeregelung für Kriegsmaterialexporte in Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind; um den Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in Länder, in denen die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden; um die Überführung der Bestimmung von Verordnungs- auf [PAGE 436] Gesetzesstufe. In diesem Sinne wird den wichtigsten Anliegen der Initiantinnen und Initianten im indirekten Gegenvorschlag Rechnung getragen, weshalb wir die Initiative guten Gewissens ablehnen und dem indirekten Gegenvorschlag zustimmen können.
Hier findet regelmässig eine Abschätzung statt, wie Vorlagen vor dem Schweizervolk bestehen können; gerade gestern ist das wieder geschehen. Ich glaube, hier können wir guten Gewissens sagen: Wenn wir mit diesem indirekten Gegenvorschlag vor die Bevölkerung treten, haben wir gute Chancen zu bestehen. Wir haben gute Chancen, dem Antrag der Kommission - nämlich Ablehnung der Initiative und Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag - in der Bevölkerung zum Durchbruch zu verhelfen.