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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2021-06-03

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-03

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 76b Absatz 4 geht es um einen wesentlichen Punkt, der bei den Leuten, die sich z. B. mit Keystone-SDA nicht vertieft auseinandergesetzt haben, jetzt vielleicht etwas sekundär erscheinen mag. Aber ich kann Ihnen sagen, es ist kein Nebenschauplatz. Es geht um Folgendes: Wenn sich der Bund an Nachrichtenagenturen beteiligt, z. B. eben Keystone-SDA, dann muss man einfach wissen, dass ein grösserer Teil der Stakeholder im Ausland sitzt. An Keystone-SDA ist z. B. die Austria-Presseagentur meines Wissens zu einem Drittel beteiligt. Das würde also heissen, wenn der Bund 1 Franken direkt in diese Firma investieren würde, hätte man das Risiko, dass bereits etwa 30 Rappen ins Ausland abfliessen würden. Das will ich mit einem Passus bei Absatz 4 verhindern. Es ist nämlich so: Wenn man Artikel 76b zu den Agenturleistungen anschaut, sieht man, dass es dort effektiv darum geht, wie sich der Bund an Nachrichtenagenturen beteiligen kann.

Ich möchte bei dieser Debatte einfach vorausschicken, dass gerade im Bereich der Keystone-SDA-Leistungen in den letzten Jahren unternehmerisch natürlich schon etwas gar fahrlässig gehandelt wurde. Es ist richtig, dass Keystone-SDA im Jahr 2020 einen Verlust von 1,6 Millionen Franken in den Büchern auszuweisen hatte; das ist richtig. Man darf aber nicht vergessen, dass 2019 die gleiche Firma einen Gewinn von 1,6 Millionen Franken erwirtschaftet hatte.

Man darf auch nicht vergessen: Im Jahr 2019 hat Keystone-SDA 1,4 Millionen Franken Dividenden ausbezahlt, und - jetzt müssen Sie sich festhalten! - im Jahr 2018 hat die gleiche Firma, die heute um Staatsgelder bettelt, 13,2 Millionen Franken Dividenden an ihre Aktionäre ausbezahlt! Das bedeutet also, die Firma ist heute bei einer Eigenkapitalquote von 41 Prozent angelangt, was immer noch sehr solide ist. Hätte sie die Dividendenpolitik schlauer gestaltet und auf diese massiven Ausschüttungen von Dividenden verzichtet, würde sich die Firma heute bei einer Eigenkapitalquote von etwa 70 Prozent bewegen. Was ich damit sagen will: Hätte die Firmenleitung bei Keystone-SDA, bei der eben ein Drittel einer ausländischen Firma gehört, richtig gehandelt, dann hätte man überhaupt gar keinen Bedarf nach Artikel 76b, weil nämlich die Kapitalisierung mit Eigenkapital der Firma sehr gut wäre. Deshalb müssen wir wirklich darauf achtgeben, dass an eine solche Firma nicht einfach aufgrund einer verfehlten Dividendenpolitik Bundesgelder weitergegeben werden.

Dann kommt noch dazu, dass bis zu einem Drittel dieser Gelder ins Ausland abzuwandern drohen. Ich weiss leider nicht, warum der Ständerat das nicht gesehen hat. Entweder kennt er die Mehrheits- oder die Stakeholder-Anteile von Keystone-SDA nicht, oder er kennt die verfehlte Dividendenpolitik von Keystone-SDA nicht.

Ich bitte Sie also wirklich festzulegen, dass keine Dividenden bezahlt werden dürfen, wenn Unterstützungsgelder des Bundes fliessen. Das ist ja entsprechend in Artikel 76b schon festgehalten. Aber es darf eben auch kein Geld ins Ausland abfliessen.

Ich bitte Sie um die Unterstützung der Minderheit.