Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2002-12-03
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
Der Ständerat möchte die Regelung betreffend die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens nicht im Gesetz, sondern in den Ratsreglementen festschreiben. Die Minderheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, wir sollten es den beiden Räten überlassen, diese Frage selber in den entsprechenden Reglementen zu stipulieren. Das würde bedeuten, dass die heute zur Diskussion stehende Version des Nationalrates auch in unser Ratsreglement Eingang finden würde. Das ist auch bei der Minderheit unbestritten; wir sind durchaus der Meinung, dass das, was unsere Kommission festgelegt und unser Rat beschlossen hat, ins Reglement des Nationalrates Eingang finden soll. Aber die Minderheit ist ebenfalls der Auffassung, dass wir es dem Ständerat als selbstständigem Gremium überlassen sollten, für sich selber eine Regelung zu suchen und diese Regelung dann auch in seinem Reglement zu stipulieren. Wir tragen damit dem Grundsatz Rechnung, dass sich die beiden Kammern gegenseitig die Freiheit lassen, ihren Ratsbetrieb im Detail selber zu regeln.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit der Kommission und somit der Version des Ständerates zu folgen.