Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-03
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes wollen wir in erster Linie zwei Elemente ändern. Einerseits geht es um die Umsetzung der Motion Ihrer Kommission im Zusammenhang mit dem Englischen und anderen Sprachen, andererseits um eine regulatorische Präventivmassnahme, die wir Ihnen im Nachgang zum tragischen Absturz der Germanwings-Maschine im Jahr 2015 vorschlagen.
Ich äussere mich zuerst zum ersten Punkt: "English only". Das Luftfahrtgesetz, das im Januar 2019 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst im Luftraum über der Schweiz grundsätzlich auf Englisch stattzufinden hat, aber sofern es die Flugsicherheit erfordert, kann der Bundesrat auch Ausnahmen vorsehen. Diese Ausnahmen gingen jedoch den betroffenen Luftfahrtakteuren zu wenig weit, woraufhin Ihre KVF eine entsprechende Motion eingereicht hat, die verlangt, dass für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst neben Englisch wieder in einer Landessprache zulässig sein soll. Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung soll die Motion Ihrer Kommission nun erfüllt werden.
Der ursprünglich vom Bundesrat vorgesehene Wortlaut von Artikel 10a des Luftfahrtgesetzes wurde von Ihrer Kommission mittlerweile noch angepasst. Ich kann Ihnen sagen, der Bundesrat kann damit gut umgehen. Zudem bin ich froh, dass ich in Bezug auf die Sprachen und Landessprachen noch gehört habe, dass man auf dem Flughafen Samedan dann zwar Rätoromanisch sprechen könne, dass es dort aber auch noch die Sprache Puter gebe. Da muss man sich dann überlegen, wie weit diese Ausnahmen gehen sollen, aber Ihre Kommission hat das ja schon geklärt. In diesem Sinne können wir gut mit dem leben, was Ihre Kommission hier noch an Anpassungen vorgenommen hat.
Ich komme zum zweiten Punkt der Revision: Hier geht es um eine Massnahme, die Ihnen der Bundesrat vorschlägt, nachdem er eine Schlussfolgerung aus dem tragischen Absturz der Germanwings-Maschine im Jahr 2015 gezogen hat. Was ist der Hintergrund? Sie wissen, dass Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie die Mitglieder der Besatzung zur Ausübung ihrer Flug- und Arbeitstätigkeit in regelmässigen Abständen von einer Fliegerärztin oder einem Fliegerarzt auf ihre medizinische Tauglichkeit hin kontrolliert werden. Je nach Kategorie und Alter geschieht das in der Regel einmal pro Jahr oder einmal alle zwei Jahre.
Es ist eben so, dass sich zwischen diesen Kontrollen bei einer betroffenen Person unter Umständen auch Veränderungen ergeben können, vielleicht Veränderungen in der Lebenssituation, Veränderungen psychischer oder physischer Art. Erkrankungen zwischen diesen Kontrollen können unter Umständen auch eine Auswirkung auf die Flugtauglichkeit haben. Das haben wir eben bei diesem tragischen Unglück gesehen. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen von der Schweigepflicht entbunden werden, wenn sie zwischen den Kontrollen, die durchgeführt werden, feststellen, dass eine dieser Personen in Bezug auf die Flugtauglichkeit eingeschränkt ist. Der Bundesrat möchte, dass hier eine Meldemöglichkeit besteht.
Ich bitte Sie, genau hinzuhören. Wir sprechen hier nicht von einer Meldepflicht, sondern von einem Melderecht. Wenn eine Ärztin zum Beispiel zum Schluss kommt, dass eine Person aus einer Flugbesatzung in ihrer Flugtauglichkeit eingeschränkt ist, dann soll die Ärztin die Möglichkeit haben, eine Meldung zu machen. Danach erfolgt natürlich eine Beurteilung durch den flugärztlichen Dienst des BAZL. Es ist also nicht automatisch etwas entschieden.
Wenn aber die Hürde der Entbindung von der Schweigepflicht besteht - das ist natürlich eine relativ hohe Hürde, und das ist auch richtig so -, dann besteht einfach auch das Risiko, dass die Meldung nicht mehr rechtzeitig oder gar nicht erfolgt. Das war bei dieser Germanwings-Maschine eben auch so.
Ich habe es gehört: Ihre Kommission sagt, sie wolle keine Lex Germanwings. Immer wenn solche Dinge passieren, sagt man aber: Warum hat das niemand gemeldet? Der Arzt oder die Ärztin hat gesehen, dass eine Gefährdung vorliegt. Warum wurde dies nicht gemeldet? Sie sehen, wie viele Menschen ums Leben gekommen sind. Wenn Sie hier nicht die Möglichkeit schaffen, dass eine Ärztin oder ein Arzt eine Meldung macht, ohne die Hürde der Entbindung von der Schweigepflicht überwinden zu müssen, dann werden Sie im Nachhinein grösste Mühe haben, das zu erklären. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass ich Mühe habe nachzuvollziehen, dass Sie sich heute weigern, diese Möglichkeit zu schaffen.
Eine Ärztin oder eine Psychologin stellt fest, dass eine Person in ihrer Flugtauglichkeit eingeschränkt ist. Sie möchte eine Meldung machen und nicht zuerst die grosse Hürde der Entbindung von der Schweigepflicht überwinden. Sie sagen: Nein, diese Meldung darf sie nicht machen! Das müssen Sie sich gut überlegen.
Ich möchte Ihnen das einfach noch einmal mitgeben. Ich muss Ihnen echt sagen: Ich habe Schwierigkeiten nachzuvollziehen, dass Sie diese Meldemöglichkeit verweigern. Ich habe insbesondere deshalb Schwierigkeiten, weil wir diese Meldemöglichkeit im Strassenverkehr kennen. Im Strassenverkehr haben wir dieses Melderecht. Sie sagen, dass es im Strassenverkehr geht - es ist ja ganz offensichtlich auch sinnvoll -, dass es aber in der Luftfahrt nicht geht. Dort verweigern Sie diese Möglichkeit. Das müssen Sie einmal jemandem erklären. In Bezug auf die Einschränkung der Flugtauglichkeit oder der Tauglichkeit im Strassenverkehr muss ich sagen: In der Luftfahrt sind die Risiken sicher nicht tiefer als im Strassenverkehr. Ich bitte Sie, sich das noch einmal gut zu überlegen. Ich habe jetzt gehört, dass Ihre Kommission hier einstimmig entschied, aber ich werde das mit dem Ständerat noch einmal zu diskutieren versuchen.
Wie Sie sehen, zeigen die Erfahrungen aus dem Strassenverkehr, dass es gut funktioniert, dass die Schwelle, solche Meldungen zu machen, nach wie vor hoch ist, dass die Möglichkeit nicht missbraucht wird und dass sie sinnvoll ist. Wenn Sie nun sagen, dass es im Strassenverkehr gut ist, dass Sie das aber in der Luftfahrt nicht wollen, dann müssen Sie den Flugpassagierinnen und -passagieren einmal gut erklären, wie Sie dazu kommen.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ein solches Melderecht, wie es Ihnen der Bundesrat vorschlägt, explizit auch vom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, der FMH, begrüsst wird. Ich denke einfach an die Konsequenzen für die Betroffenen, die nichts dafür können, die [PAGE 1027] vielleicht nicht einmal etwas davon wissen, ob das Personal flugtauglich ist oder nicht. Wenn eine Ärztin eine Situation festgestellt und diese nicht gemeldet hat, weil die Hürde zu hoch war, dann muss ich sagen, dass ich als Fluggast froh gewesen wäre, wenn die Meldung erfolgt wäre.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen. Es geht um die Sicherheit, um die Sicherheit der Flugpassagierinnen und -passagiere und letztlich natürlich auch um diejenige der Flugbesatzung. Was im Strassenverkehr[NB]möglich[NB]ist, denke ich, sollte auch für die Luftfahrt möglich sein.
Es gibt noch einen dritten Punkt in dieser Revision, der aber unbestritten ist. Ich möchte ihn nur ganz kurz erwähnt haben: Es geht um die anlasslose Alkoholkontrolle, die auch möglich sein soll. Das war unbestritten, und das ist sicher auch eine wichtige und sinnvolle Massnahme.
Beim ersten Punkt können Sie gerne die Formulierung Ihrer Kommission übernehmen. Bei der Differenz zwischen Kommission und Bundesrat bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen - zugunsten der Fluggäste und der Sicherheit in der Luftfahrt.