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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-03

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die Initiative des Kantons Tessin ausführlich beraten und einen Entwurf für einen neuen Artikel 45a im Strassenverkehrsgesetz ausgearbeitet. Selbstverständlich teilt der Bundesrat das Hauptanliegen dieser Vorlage, nämlich die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern. Die Sicherheit des Schwerverkehrs ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Wir haben seit dem katastrophalen Brand im Gotthardtunnel sehr viel unternommen, um sie zu verbessern. Ich erinnere Sie daran, dass wir bis jetzt an den strategisch wirksamsten Orten sieben Schwerverkehrskontrollzentren in Betrieb genommen haben. Das achte Schwerverkehrskontrollzentrum, jenes in Giornico, wird spätestens 2023 in Betrieb genommen. Ich darf Ihnen auch sagen, dass wir dafür mehrere hundert Millionen Franken ausgeben, und das ist sinnvoll ausgegebenes Geld.

Der Bund unterstützt auch die Kantonspolizeien bei der Durchführung von Unterwegskontrollen, also Kontrollen ausserhalb der Schwerverkehrskontrollzentren. Der Bundesrat investiert in die Verbesserung der Sicherheit der Strasseninfrastrukturen und der Tunnels und will auch künftig die Sicherheit des Schwerverkehrs erhöhen.

Die Einführung von Müdigkeits- und Geschwindigkeitsassistenzsystemen, von sogenannten Reifendruckkontrollsystemen, von Notbremslichtern, von Rückfahr- und Totwinkelassistenten sowie von Kollisionswarnsystemen ist eine Massnahme, die in der EU beschlossene Sache ist. Der Bundesrat wird diese Systeme in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU einführen. Das wird die Sicherheit flächendeckend verbessern.

Nicht einverstanden ist der Bundesrat aber dort, wo Ihre Kommission eine Privilegierung des Binnenverkehrs vorsehen will, und zwar schlicht und einfach deswegen, weil das mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar ist. Ich lese Ihnen aus der Stellungnahme des Bundesrates vor: "Eine Privilegierung des Binnenverkehrs, wie in der Vorlage vorgesehen, ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz jedoch nicht vereinbar und liesse sich auch materiell nicht begründen. Dies bestätigt ein im Auftrag des Bundesamtes für Strassen erstelltes Rechtsgutachten."

Es stimmt, was vorhin gesagt wurde: Artikel 45a Absatz 3 gibt dem Bundesrat lediglich die Kompetenz, eine Ausnahme für nicht grenzüberschreitende Transporte vorzusehen. Was ich Ihnen aber heute schon sagen kann, ist, dass sich der Bundesrat sicher gut überlegen wird, einen Entscheid zu fällen, mit welchem man riskiert, mit dem Landverkehrsabkommen in Konflikt zu geraten - erst recht jetzt, in dieser Zeit, in der wir kein Interesse an zusätzlichen Konflikten haben, sondern ein Interesse daran, die Verträge, die wir abgeschlossen haben, einzuhalten.

Das Hauptanliegen der Standesinitiative ist die Verkehrssicherheit, und das ist gut, das möchten wir unterstützen. Gleichzeitig aber die inländischen Fahrzeuge zu privilegieren, lässt sich auch im Hinblick auf die Strassenverkehrssicherheit nicht begründen. Deshalb müssen Sie aber nicht, wie das die Minderheit Wasserfallen Christian will, gleich die ganze Vorlage ablehnen; das wäre schade. Es wäre schade, weil es nicht der Sicherheit dient respektive weil Sie hier auf ein Instrument verzichten würden, das nachweislich der Sicherheit im Schwerverkehr und auf der Strasse dient, d. h. uns allen, nicht nur dem Schwerverkehr. Es dient uns allen, die wir uns auf der Strasse bewegen, aber auch Anwohnerinnen und Anwohnern.

Sie können mit der Unterstützung der Minderheit Schaffner genau das Problem der Privilegierung lösen, indem Sie beschliessen, die Regeln für alle gelten zu lassen. Im Zentrum steht die Verkehrssicherheit, diese wollen wir ja erreichen, und das tun wir am besten, wenn wir die gleichen Regeln für alle vorsehen; das ist die Empfehlung des Bundesrates.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian abzulehnen - weil er nicht im Sinne der Verkehrssicherheit ist -, gleichzeitig aber die Minderheit Schaffner zu Artikel 45a Absatz 3 zu unterstützen. Dann haben Sie, glaube ich, für dieses Land und für seine Bewohnerinnen und Bewohner - natürlich vor allem in den Regionen, die betroffen sind - eine gute Vorlage beschlossen.