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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-03

Wortprotokoll

Ich kann es gleich vorwegnehmen: Der Bundesrat begrüsst natürlich diese Motion, die den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärken und beschleunigen will. Das ist ganz im Sinne der Massnahmen, die wir zum Teil bereits ergriffen haben, und von Vorschlägen, die wir Ihnen demnächst auch unterbreiten. Die Motion liegt natürlich auch voll auf der Linie der Energiestrategie, die ja von der Bevölkerung bereits beschlossen worden ist.

Der Bundesrat hat die gleichen Überlegungen gemacht, dass die langwierigen Bewilligungsverfahren, wie wir sie heute kennen, vor allem im Bereich der Wasserkraft, aber auch der Windkraft, für die Projektanten und für die Investoren ein grosses Hemmnis sind. Hierzu muss man sich unbedingt Überlegungen machen. Also, noch einmal: Was diese Motion hier will, liegt voll auf der Linie des Bundesrates.

Gleichzeitig muss ich Ihnen hier einfach sagen, wo heute die Grenzen liegen, und das ist dann auch der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt: Diese Motion stösst an verfassungsrechtliche Grenzen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns das einfach vor Augen führen, um uns auch nicht etwas vorzumachen, das dann am Schluss nicht möglich ist. Wo liegen heute die verfassungsrechtlichen Grenzen? Erstens obliegt die Raumplanung den Kantonen. Das ist in Artikel 75 Absatz 1 der Bundesverfassung so festgelegt. Zweitens verfügen die Kantone über die Wasservorkommen, das steht in Artikel 76 der Bundesverfassung. Das heisst, die Kantone haben die Hoheit bei der Positivplanung, eben das Recht, über die Konzessionierung zu entscheiden. Schliesslich, drittens, gibt es noch eine Bundesverfassungsvorgabe, die eben sagt, dass bei einer abschliessenden vorgängigen Abwägung die Rechtsweggarantie nicht ausgeschlossen werden kann. Also, die Rechtsweggarantie ist ebenfalls in der Bundesverfassung festgehalten.

Das sind die verfassungsrechtlichen Grenzen, die uns hier gegeben sind. Ich glaube nicht und habe das von Ihrer Kommission auch nicht so gehört, dass Sie sie einfach übersehen oder ändern wollen, sondern Sie gehen davon aus, dass wir im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Grenze bleiben, die wir kennen, aber uns trotzdem bewegen.

Deshalb muss ich als erstes Fazit sagen, dass der Bund ohne ausdrückliche Kompetenzzuordnung in der Bundesverfassung keine für die Kantone verbindlichen Raumpläne im Bereich der Energieerzeugungsanlagen erlassen kann. Das ist die Ausgangslage. Das ist aber überhaupt kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen. Wir haben das auch nicht gemacht, und ich möchte Ihnen heute aufzeigen, was wir als UVEK bereits in die Wege geleitet haben.

Erstens habe ich das BFE, das ARE und das BAFU zusammen beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, welche den Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausloten und konkrete Vorschläge für eine schnellere Realisierbarkeit von Projekten zur Nutzung der erneuerbaren[NB]Energien[NB]machen[NB]soll. Das geht also genau in die Richtung, die in der Kommissionsmotion vorgesehen ist. Es geht darum, wie wir Verfahren beschleunigen, aber immer - ich sage es noch einmal - im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Grenzen.

Zweitens habe ich zur Frage, wie wir schneller ans Ziel kommen, im letzten Sommer einen runden Tisch mit allen relevanten Akteuren zum Thema Wasserkraft einberufen. An diesem Tisch sind die Kraftwerkbetreiber, die Umweltschutzorganisationen und, aufseiten der Kantone, die Energiedirektorenkonferenz, die Regierungskonferenz der Gebirgskantone und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz. An diesem runden Tisch wird versucht - ich glaube, so haben Sie es auch beschrieben, Herr Berichterstatter -, ganz konkret Lösungen herauszuarbeiten: Was ist möglich? Mit welchen Projekten, mit welchen Ausgleichsmassnahmen kommen wir hier rascher vorwärts?

Dieser runde Tisch kann nachher den Kantonen zwar keine verbindlichen Vorgaben machen, da sind wir eben an die Verfassung gebunden. In diesem Bereich braucht es jetzt aber - das wissen wir letztlich alle - von allen Seiten ein Aufeinander-Zugehen, es braucht Kompromisse. Genau deshalb habe ich diesen runden Tisch einberufen.

Wir werden demnächst ein weiteres Mal zusammenkommen und schauen, wo wir stehen. Es ist mein erklärtes Ziel, dass wir im Bereich der Wasserkraft bei den Energiezielen, die wir uns gesetzt haben und die wir auch brauchen, raschestmöglich einen Schritt vorwärtskommen. Ich denke, wir kommen am besten vorwärts, wenn man hier an einem runden Tisch Wege findet, um aufeinander zuzugehen.

Sollten Sie die Motion annehmen, ist der Bundesrat, wie er geschrieben hat, gerne bereit, im Zweitrat einen Prüfungsantrag entgegenzunehmen, um allenfalls weitere Bemühungen zu unternehmen. Mit dem runden Tisch und dem Auftrag an die Ämter, Möglichkeiten für Verfahrensbeschleunigungen zu prüfen, haben wir, wie Sie sehen, die Arbeiten bereits genau im Sinne der Motion aufgegleist.

Was die Windkraft anbelangt, haben wir das "Guichet unique Windenergie" eingeführt. Bei diesem sind alle Ämter eben an einem Guichet beteiligt. Ich denke, es ist für die Koordination der Verfahren, den Wissensaustausch und den Erfahrungsaustausch eine sehr wichtige Institution. Ich habe mir auch sagen lassen, dass das Guichet unique von den[NB]verschiedenen[NB]Akteuren intensiv zur Koordination gebraucht wird.

Ich möchte die Fotovoltaik nicht weglassen, denn sie ist ein weiterer wichtiger Pfeiler. Sie werden diesbezüglich demnächst auch im Bereich des Energiezubaus noch weitere Schritte machen. Sie wissen, dass der Bundesrat in der Vorlage, die er demnächst ins Parlament bringen will, wettbewerbliche Ausschreibungen vorgesehen hat. Da wollen wir echt vorwärtsmachen. Ich habe bereits den Auftrag erteilt, alle Hürden, die im Bereich der Fotovoltaik noch bestehen, zu analysieren, und bin daran, insbesondere zusammen mit den Kantonen zu prüfen, wo wir gemeinsam und jeder in seinem Zuständigkeitsbereich Hürden abbauen können, die den Ausbau der Fotovoltaik noch behindern.

Sie sehen, wir sind hier wirklich gemeinsam unterwegs. Ich danke der Kommission, dass sie hier versucht hat, einen Weg zu finden, um diesen Ausbau rasch zu beschleunigen. Ich gehe davon aus, dass wir den Weg weiterhin gemeinsam gehen.

Wenn Sie die Motion annehmen, dann werden wir einfach schauen, wie wir das im Rahmen der Verfassung erledigen können. Ansonsten wissen Sie jetzt aber auch, dass wir bereits relevante Schritte aufgegleist haben.