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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2021-06-03

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03

Wortprotokoll

Die Schweiz hat sich im Übereinkommen von Paris dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Für das Jahr 2050 steht das Ziel netto null im Raum. Dafür nötig ist die Dekarbonisierung insbesondere des motorisierten Individualverkehrs sowie unseres Gebäudeparks. Gleichzeitig hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung mit der Annahme der Energiestrategie 2020 dafür ausgesprochen, dass keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden und schrittweise der Ausstieg aus der Kernenergie erfolgen soll. So weit, so gut, aber auch so weit, so herausfordernd.

Gemäss den Energieperspektiven 2050 plus des Bundesamtes für Energie führt das Szenario "Zero", welches auf netto null im Jahr 2050 abzielt, trotz beträchtlichen Effizienzgewinnen bei den Stromverbrauchern zu einem jährlichen Elektrizitätsmehrverbrauch von über 6 Terawattstunden oder rund 11 Prozent. Mit dem Wegfall der Kernenergie steigt der zusätzliche Strombedarf um weitere rund 21 Terawattstunden an. 2050 sollen die neuen erneuerbaren Energien wie Fotovoltaik oder Windenergie rund 39 Terawattstunden oder 46 Prozent zum Strommix beitragen. Die Wasserkraft soll ihre Produktion gegenüber heute um rund 10 Prozent auf 45 Terawattstunden steigern; dies, obwohl bei der Neukonzessionierung der Wasserkraftanlagen aufgrund ökologischer Auflagen Produktionskapazität verloren gehen wird.

Zur Ausgangslage bei der vorliegenden Kommissionsmotion gehört auch der Umstand, dass etwa Deutschland den Ausstieg sowohl aus der Energieproduktion mit Kohle wie auch aus der Kernenergie beschlossen hat. Strom wird, zumal im Winterhalbjahr, eine gesuchte Ressource sein. Es wird auch in Zukunft nichts aus der Steckdose kommen, was nicht gleichzeitig irgendwo als elektrische Energie produziert wird.

Vor diesem Hintergrund hat die UREK-N im letzten Herbst mit den Beratungen der parlamentarischen Initiative Kamerzin 20.441 begonnen. Diese will das nationale Interesse an der Realisierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien gegenüber anderen nationalen Interessen wie etwa dem Natur- oder Heimatschutz priorisieren. In der Kommission war umstritten, ob die Schaffung eines solchen nationalen "Superinteresses" der richtige Weg sei.

Ihre UREK will mit der vorliegenden Motion einen anderen Weg gehen. Dieser zielt darauf ab, potenziellen Investoren von grossen Wasser- oder Windkraftanlagen eine grössere Planungssicherheit zu verschaffen. Es geht nicht primär darum, die Verfahrensdauern zu verkürzen - was, in Klammern bemerkt, ebenfalls wünschenswert wäre -, sondern darum, die grossen Konflikte zwischen dem in Artikel 12 des Energiegesetzes stipulierten nationalen Interesse an der Nutzung und dem Ausbau erneuerbarer Energien und anderen nationalen Interessen in einem möglichst frühen Stadium der Planung zu entscheiden und so Sicherheit und Verlässlichkeit für potenzielle Investoren zu schaffen.

Die Bewilligungsverfahren für die Erstellung von Wasser- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse nach Artikel 12 des Energiegesetzes sind komplex. Bei mehreren Schritten in diesem langen Prozess gibt es Möglichkeiten für Beschwerden bis vor Bundesgericht. Jede derartige Eskalation dauert ein bis zwei Jahre, sodass es im Extremfall zu Bewilligungsdauern von über zehn Jahren kommen kann. Solches können wir uns im Hinblick auf die eingangs geschilderten Herausforderungen im Bereich der mittel- und langfristigen Sicherung unserer Stromversorgung eigentlich nicht leisten. Die Kommission ist sich in ihrem Unmut über die langen Verfahrensdauern einig.

Der von der UREK-N mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossene Motionstext will die gesetzlichen Grundlagen für eine Positivplanung für Stromproduktionsanlagen von nationalem Interesse gemäss Artikel 12 des Energiegesetzes schaffen. Diese Positivplanung soll unter Einbezug der Kantone sowie der beschwerdeberechtigten Verbände erfolgen. Soweit die Abwägung verschiedener nationaler Interessen im Rahmen dieser Positivplanung erfolgt, muss sie im konkreten Bewilligungsverfahren nicht mehr vorgenommen werden. Die Motion verlangt auch das Setzen von Fristen, welche dafür sorgen, dass die gesamte Verfahrensdauer nicht verlängert wird.

Auch für die Erstellung einer solchen Positivplanung wird es einen Investor brauchen, der ein Risiko eingeht und [PAGE 1040] Planungskosten auf sich nimmt. Es kann aber mit einem viel kleineren Vorprojektaufwand geklärt werden, ob dem geplanten Vorhaben an einem bestimmten Standort andere nationale Interessen entgegenstehen. Diese Abwägung von - im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative Kamerzin immer noch gleichrangigen - nationalen Interessen kann inklusive Rechtsmittelverfahren gemacht werden, bevor die viel höheren Kosten für die Detailplanung anfallen. Der Investor hätte künftig bei Anhandnahme dieser Detailplanung eine viel grössere Rechtssicherheit als heute.

Der Bundesrat beantragt, insbesondere unter Verweis auf die Kompetenzen der Kantone im Bereich der Raumplanung und der Wasserrechte, die Motion abzulehnen. Für den Fall einer Annahme behält er sich vor, im Zweitrat eine dahingehende Abänderung der Motion zu beantragen, dass Bund und Kantonen der Auftrag erteilt wird, gemeinsam und unter Mitwirkung von Verbänden eine nationale Positivplanung vorzunehmen. Wir konnten diesen Alternativvorschlag in der Kommission nicht besprechen. Er scheint mir persönlich aber - selbstverständlich inklusive des Passus zu den Fristen, welche dafür sorgen, dass die gesamte Verfahrensdauer nicht verlängert wird - absolut kompatibel mit dem eigentlichen Ziel der Kommissionsmotion zu sein.

Abschliessend ersuche ich Sie, die von Ihrer UREK mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützte Motion anzunehmen. Damit leisten Sie einen Beitrag zum vermehrten Zubau von Produktionsanlagen von nationalem Interesse zur Erzeugung erneuerbarer Energien.