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preparatory:AB 283087

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-07

Wortprotokoll

Sie haben die Zahlen mehrmals gehört: Kern der Staatsrechnung 2020 ist das Defizit von insgesamt 15,8 Milliarden Franken. Das können Sie verbuchen, wie Sie wollen; es sind zusätzliche Schulden, auf welchen Konten Sie das auch immer auflisten. Diese zusätzlichen Schulden sind im Wesentlichen durch die Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung und den Corona-Erwerbsersatz von gut 12 Milliarden Franken und die Ausgaben für Sport, Kultur und Sanitätsmaterial von 3 Milliarden Franken entstanden. Das ist der Kern dieser Dreisäulenpolitik des Bundesrates: Arbeitseinkommen, Firmenunterstützung und Sanitätsmaterial. Dieses Jahr führen wir das entsprechend weiter mit der Kurzarbeitsentschädigung, die wir jetzt wieder verlängert haben, mit dem Corona-Erwerbsersatz, mit den Härtefallbestimmungen und mit den Impfstoffen, die Sie entsprechend bewilligt haben oder hoffentlich noch bewilligen werden.

Wir werden Ende dieses Jahres - ich denke, diese Krise muss als Gesamtes beurteilt werden - zusätzliche Ausgaben im Umfang von etwa 35 Milliarden Franken getätigt haben. Das ist das, was bleibt. Das muss gemäss heutigem Finanzhaushaltgesetz abgebaut werden. Es wurde ja mehrmals betont, es sei nicht so schlimm, die Schweiz stehe gut da. Im internationalen Vergleich mag das stimmen. Wir müssen uns aber immer bewusst sein, dass wir gut dastehen, weil wir in der Vergangenheit sehr sparsam gewesen sind und mit der Schuldenbremse gezwungen wurden, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Wäre das nicht passiert, wäre die Situation heute wahrscheinlich eine andere. Das müssen wir im Hinterkopf behalten, wenn wir über die kommenden Finanzjahre beraten. Nur wenn man einen soliden Finanzhaushalt hat, kann man rasch und effizient reagieren. Die rasche und effiziente Reaktion hat auch dazu geführt, dass das Bruttoinlandprodukt weniger stark eingebrochen ist, als wir das im Ausland beobachten konnten.

Wir werden, wie schon gesagt worden ist, die Situation jetzt analysieren. Wir werden in der zweiten Jahreshälfte eine Vernehmlassung zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes starten. Diese werden Sie nächstes Jahr beraten. Wir werden Ihnen dort Varianten für den Schuldenabbau respektive den Schuldenrückbau vorlegen. Sie müssen keine neuen Vorstösse einreichen, wir haben bereits sieben erhalten, welche eigentlich das ganze Spektrum abdecken. Wir werden versuchen, Ihnen nach der Vernehmlassung eine mehrheitsfähige Vorlage zu präsentieren. Das ist, was in der Finanzpolitik bleibt, nämlich ein Rückbau dieser Schulden, und dafür hat sich der Bundesrat grundsätzlich ausgesprochen.

Ich mache eine kurze Analyse der restlichen Staatsrechnung: Dort haben wir ein Defizit von 1,2 Milliarden Franken. Wir sind bei den meisten Positionen im Rahmen des Budgets geblieben. Es gibt eine Ausnahme, die uns etwas Sorge bereitet, das ist der grosse Einbruch bei den Verrechnungssteuern. Die Verrechnungssteuern sind ein wesentliches Element des Bundeshaushaltes. Wir hatten dort einen Einbruch von 37,5 Prozent oder gut 3 Milliarden Franken. Wenn es dabei bleibt, könnte dies auch in Zukunft die Rechnungen belasten. In allen übrigen Bereichen sind Rückgänge durch den Rückgang des BIP erklärbar, sei das bei der Mineralölsteuer, sei das bei der Mehrwertsteuer, wo auch immer. Man kann zusammengefasst sagen, dass es in der ordentlichen Rechnung keine Besonderheiten gibt, wir liegen dort im Rahmen des Budgets. Trotzdem bleiben natürlich die Herausforderungen für die kommenden Jahre.

Ein Blick auf das Budgetjahr 2022: Wir gehen im Moment davon aus, dass wir mit einer schwarzen Null budgetieren können. Es wird also gerade so in etwa aufgehen. Der Bundesrat wird dieses Budget demnächst verabschieden. Auch für die kommenden Jahre gehen wir davon aus, dass die Schuldenbremse knapp eingehalten werden kann. Es gibt allerdings in den kommenden Jahren grosse Herausforderungen, auf die ich auch im Zusammenhang mit dieser Jahresrechnung kurz hinweisen möchte.

Eine dieser Unbekannten ist die OECD-Steuerreform. Diese haben Sie jetzt wahrscheinlich auch beachtet. Es kommt etwas Fahrt hinein. Mit dem Mindeststeuersatz, der empfohlen werden könnte, geraten wir in Gefahr, dass Firmen ihren Standort wechseln, weil sie hier den steuerlichen Vorteil nicht mehr haben und von Vorteilen anderer Länder profitieren könnten.

Es wurde hier schon angekündigt, dass man dann gegen die Reformen bei der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe opponieren würde. Aus unserer Sicht wäre das falsch, denn wir brauchen auch in Zukunft gute Rahmenbedingungen für Unternehmen, damit sie in der Schweiz bleiben oder in die Schweiz kommen. Die Streichung dieser Steuer ist ein Anreiz für eine gute Wirtschaft, für gute wirtschaftliche [PAGE 1089] Rahmenbedingungen. Das sind aus unserer Sicht also keine Geschenke, sondern es sind Investitionen in den Wirtschaftsstandort. Aber wir werden ja Gelegenheit haben, dies weiter zu besprechen.

Eine der grossen Herausforderungen ist die Demografie. Wir werden, wenn wir es mittelfristig, also für zehn, zwanzig Jahre, betrachten, wesentlich mehr Mittel für die Sozialversicherungen brauchen. Diese können wir, mindestens bei der AHV, nur zu einem Teil über die Mehrwertsteuer beschaffen. Eine längere Arbeitszeit wird ein Thema sein. Das ist wohl eines der Themen, das uns in den künftigen Rechnungen und Budgets belasten wird, denn es enthält Sprengpotenzial.

Etwas, was Sie und auch uns immer wieder beschäftigt, sind die Personalausgaben. Leider steigt der Personalbestand ständig. Wir versuchen, hier Gegensteuer zu geben, aber es gibt auch neue Aufgaben, die entsprechend mehr Personal erfordern. Die Cybersicherheit war in dieser Rechnung ein Thema und wird es auch in den kommenden Rechnungen sein. Es geht auch um die Sicherheit generell, aber auch um das CO2-Gesetz; für die Umsetzung der Verordnung dazu werden allein in der Bundesverwaltung, in all diesen Bundesämtern, gegen 90 Stellen mehr notwendig sein. Alle diese neuen Aufgaben erfordern den Personalzuwachs, den Sie hier vorgenommen haben.

Eine grosse Herausforderung ist die Digitalisierung. Das wurde im Zusammenhang mit dem Zoll erwähnt. Beim Zoll haben wir das erste grosse Digitalisierungsprojekt in der Bundesverwaltung. Wir haben dort angekündigt, dass wir die Aufgaben künftig mit 300 Stellen weniger bewältigen können. Das führt zu riesigen Umorganisationen, die wir in der Verwaltung in den nächsten Jahren noch erleben werden. Wir sprechen alle von der Digitalisierung und schicken dann voraus, dass sie Änderungen mit sich bringt. Sobald die Änderungen aber vor der Tür stehen, verursachen sie wieder Angst. Das sind die Herausforderungen der Digitalisierung und der Anpassungen in der Verwaltung, die uns ebenfalls beschäftigen werden.

Zusammengefasst können wir feststellen: Die ordentliche Rechnung haben wir im Griff. Wir arbeiten im Rahmen der Schuldenbremse. Das sollten wir also bewältigen können. Die ausserordentlichen Ausgaben und die Schulden werden wir diskutieren müssen. Es geht darum, mit der ordentlichen Rechnung und diesem Schuldenabbau gute Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schaffen, damit wir auch in Zukunft Steuern generieren. Steuern bezahlen Leute, die viel verdienen. Das ist das wesentliche Element, dem wir auch in Zukunft Sorge tragen müssen.

Ich bitte Sie, der Staatsrechnung so zuzustimmen.