Würth Benedikt · Ständerat · 2021-06-07
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-07
Wortprotokoll
Ich möchte in der Eintretensdebatte zum Filmgesetz doch noch zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen machen.
Wir reden ja hier konkret über die Filmförderung. Wir sind uns sicher auch in diesem Saal einig, dass das ein wichtiges Thema ist, und man würde meinen, dass das Filmgesetz hier primär die Filmförderung beschlägt. Wir müssen uns jedoch bewusst sein, dass es nicht nur um das Filmgesetz geht, sondern auch um das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, um Kulturförderung; es ist also ein Paket. Wenn man in die Bundesverfassung schaut, liest man dort in Artikel 71 Absätze 1 und 2: "Der Bund kann die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern. Er kann Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebots erlassen." Das ist die Ausgangslage in der Verfassung.
Wenn man den Artikel liest, dann würde man meinen, eine Revision des Filmgesetzes, welche die Filmförderung im Fokus hat, gibt diesem Bund eine wesentlich stärkere Rolle. Bei dieser Vorlage ist das eigentlich nicht so, im Gegenteil: Die Kommission hat die Rolle des Bundes nochmals etwas zurückgenommen, mit einer Investitionspflicht, die nicht den Umweg über das Bundesamt für Kultur macht, so, wie das der Bundesrat mit dem Konzept der Ersatzabgabe vorschlägt.
Diese Vorlage, das Filmgesetz, schafft Investitionspflichten für private Unternehmen. Diese stehen primär im Fokus dieses Gesetzes. Im Vordergrund steht also nicht eine Stärkung des Bundes in der Filmförderung, vielmehr liegt der Schwerpunkt auf den zusätzlichen Pflichten für private Unternehmen. Als Ausgangslage ist das, denke ich, wichtig.
Ebenfalls sei gesagt, dass diese Pflichten nicht beim Gewinn anknüpfen, sondern bei den Bruttoeinnahmen, so gesehen also beim Umsatz. Der Kernartikel wurde von Kollege Michel erwähnt, es geht darum, dass jährlich mindestens 4 Prozent der Bruttoeinnahmen dieser pflichtigen Unternehmen für das unabhängige Filmschaffen der Schweiz eingesetzt werden. Wenn es beim Gewinn wäre, wäre es relativ einfach, dann wäre es einfach eine Steuer. Mit anderen Worten heisst das natürlich, dass Unternehmen, die keine grossen Gewinne erzielen, doch direkt und relativ stark betroffen sein können - und dann spielen 1, 2, 3 oder 4 Prozent des Umsatzes, der Bruttoeinnahmen, eine grosse Rolle.
Ich persönlich sage nicht, dass man diesen Weg nicht beschreiten kann. Ich bin auch für Eintreten, das ist klar. Aber in der ganzen Debatte, die ich bei diesem Filmgesetz bis jetzt erlebt habe, muss ich einfach feststellen, dass das ordnungspolitische Sensorium schon nicht sehr ausgeprägt ist. Einen Sektor einfach mit dem Portemonnaie von Dritten zu fördern, ist relativ einfach.
Natürlich gibt es diese Lücke, die wir schliessen müssen; das wird auch nicht bestritten. Darum heisst das Geschäft ja auch "Lex Netflix". Wir müssen die Online-Anbieter, die heute nicht im Geltungsbereich des Gesetzes sind, ebenfalls erfassen. Darum ist auch das Eintreten völlig unbestritten. Aber im Ergebnis - und das muss uns klar sein - ist dies nicht einfach nur eine Lex Netflix, sondern hier sind auch sprachregionale und nationale TV-Veranstalter betroffen. Die Einwirkungen in diesen Markt haben auch Nebenwirkungen. Das müssen wir dann auch bei der Detailberatung berücksichtigen.
Netflix ist in der Diskussion im Nationalrat beinahe zu einem Schimpfwort geworden - das ist eigentlich der beliebte Esel, den es zu schlagen gilt. Ich möchte aber doch auch etwas zur Ehrenrettung von Netflix festhalten: Zuerst einmal habe ich festgestellt, dass Bundesrat Berset und ich beide ebenfalls Netflix-Konsumenten sind. Wir sind sogar beide Fan von "Haus des Geldes", dieser Serie aus Spanien, die viele Leute in den Bann gezogen hat. Damit sei einfach gesagt: Wir haben mit Netflix auch viele Chancen, gerade auch für den Schweizer Film. Ich würde empfehlen, Netflix nicht irgendwie zu dämonisieren, sondern auch die Kooperation zu suchen. Gerade anhand dieses Beispiels sieht man, wie ein lokaler Film dank der neuen Technologie, dank einem Unternehmen wie Netflix eine internationale Verbreitung erfährt. Aber auch politische Dokumentationen usw. sind wichtig und wertvoll. Das können Sie bei diesen Anbietern alles auch finden.
Nun, mir geht es hier wirklich um den ordnungspolitischen Kontext, denn der ganze Ressourcentransfer, den wir veranstalten, ist doch erheblich. Wir reden heute mit dem Status quo von rund 4 Millionen Franken, welche auf der Basis der bestehenden Gesetzgebung generiert werden. Mit der Lösung des Nationalrates wären es 7 Millionen, mit der Lösung der Minderheit II der WBK-S 14 Millionen Franken und mit der Lösung des Bundesrates und der Mehrheit der WBK-S 28 Millionen. Jetzt kann man sagen, dass das alles gerechtfertigt ist, dies in zweierlei Hinsicht:
Erstens ist unsere Lösung im internationalen Kontext, Herr Michel hat es gesagt, immer noch relativ verhältnismässig. Nun, was verhältnismässig ist, das ist ja meistens Ansichtssache. Tatsache ist, dass wir ziemlich weit vorne sind, wenn wir mal die Spitzenreiter Frankreich und Italien auf der Seite lassen. Diese Belastung bringt die pflichtigen Unternehmen ziemlich deutlich in die Spitzengruppe.
Zweitens - das wird dann auch gesagt - ist der Zweck ja die Förderung des Schweizer Films. Das bestreitet niemand, und in den politischen Debatten in diesem Haus macht sich Swissness ja bekanntlich immer gut. Aber ich möchte doch auch daran erinnern, was Swissness konkret bedeutet. Swissness ist in Artikel 2 des Filmgesetzes geregelt. Dort wird definiert, was überhaupt ein Schweizer Film ist. Dort haben wir im Unterschied zur Lebensmitteldiskussion nicht irgendeinen Prozentsatz. Bei den Lebensmitteln sind es 80 Prozent. Beim Film ist es doch eine sehr offene Definition. Ich möchte sie Ihnen nicht vorenthalten: Als Schweizer Film gilt ein Film, der erstens "zu einem wesentlichen Teil von einem Autor oder einer Autorin mit schweizerischer Nationalität oder mit Wohnsitz in der Schweiz realisiert wurde", der zweitens "von einer natürlichen Person mit Wohnsitz oder von einer Unternehmung mit Sitz in der Schweiz produziert wurde, an deren Eigen- und Fremdkapital sowie deren Geschäftsleitung mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beteiligt sind", und der drittens "so weit als möglich mit künstlerischen und technischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schweizerischer Nationalität oder mit Wohnsitz in der Schweiz und durch filmtechnische Betriebe in der Schweiz hergestellt wurde" - also so weit als möglich. [PAGE 475]
Das muss im ganzen Kontext auch gesehen werden. Die Formulierung ist sehr offen. Ein Film ist, einfach gesagt, relativ schnell ein Schweizer Film. Man muss diesen Umstand einfach auch mitberücksichtigen.
Ich komme zum Schluss. Selbstverständlich bin ich bei dieser Vorlage auch für Eintreten. Ich möchte Sie aber doch bitten, in der Detailberatung den einen oder anderen Minderheitsantrag sehr gut anzuschauen. Ich glaube, die Mehrheit der Kommission und teilweise auch der Bundesrat sind ordnungspolitisch doch ein Stück weit über das Ziel hinausgeschossen. Es braucht in der Schweiz eine Filmförderung, das ist klar. Es braucht in diesem Bereich den Einbezug von Netflix bzw. der Online-Filmanbieter. Bei allem Willen, den Schweizer Film zu fördern, müssen wir doch Augenmass behalten und eine Lösung finden, die schlussendlich auch eine Einigung mit dem Nationalrat ermöglicht. Es muss auch[NB]festgestellt werden, dass es zwischen den Anträgen der WBK-S und den Beschlüssen des Nationalrates in verschiedenen Punkten erhebliche Differenzen gibt. Es wäre gut, wenn wir uns auch bei der ersten Lesung nicht allzu weit vom Nationalrat wegbewegen würden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten.