Michel Matthias · Ständerat · 2021-06-07
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-07
Wortprotokoll
Die Ausgangslage für eine doch substanzielle Anpassung des Filmgesetzes sind die Herausforderungen an den Schweizer Film, wie sie der Bundesrat in seiner Kulturbotschaft darlegt. Ich schildere Ihnen kurz die Herausforderungen: Die Koproduktionen mit dem Ausland stagnieren, und dies trotz Einführung der Filmstandortförderung vor rund fünf Jahren. Bei internationalen Projektentwicklungen schaffen es noch zu wenige Schweizer Spielfilme, die Sprach- oder Landesgrenzen zu überspringen. Die Konkurrenz von Online-Anbietern gegenüber dem Fernsehen wächst, aber nur TV-Anbieter haben bisher eine gesetzliche Filmförderpflicht.
Unsere Kommission teilt die Zielsetzung des Bundesrates, diese Herausforderungen aktiv anzugehen, so insbesondere die Ausdehnung der Förder- und Investitionspflichten vom Fernsehen, also von TV-Anbietern, auf DVD- und Online-Anbieter, dies schlichtweg auch im Sinne der Gleichbehandlung dieser Anbieter. Das ist das Kernstück der Vorlage, weshalb wir auch einstimmig beantragen, auf diese einzutreten.
Ich erläutere Ihnen kurz die Stossrichtungen und die Grundhaltungen, welche unsere Kommission bewogen haben - zum Teil in Abweichung zum Nationalrat -, entweder dem Bundesrat zu folgen oder dann gänzlich neue Anträge einzubringen. Unsere Anträge beruhen auf folgenden Pfeilern:
1.[NB]Die Chancen des Produktionsplatzes Schweiz, und zwar der unabhängigen Produktion, sollen gestärkt werden.
2.[NB]In Umsetzung dazu sollen marktgängige und international praktizierte Instrumente der Filmförderung angewendet werden.
3.[NB]Wir beantragen den Zwang zur direkten Investition in den Markt und wollen auf eine Ersatzabgabe an den Staat verzichten.
4.[NB]Investitionspflichten sollen nur für diejenigen gelten, die wirklich von ihrer Grösse und ihrem Volumen her investieren können, dies durch verbindliche Untergrenzen für kleinere Unternehmen.
5.[NB]Schliesslich soll eine breite Berechnungsbasis gelten, also ein breiter Programmbegriff und eine substanzielle Investitionspflicht von mindestens 4 Prozent, die aber unseres Erachtens im internationalen Vergleich verhältnismässig ist. Im Gegenzug dazu wollen wir vermehrt Werbeleistungen und weitere Investitionen zur Anrechnung zulassen.
Das sind meine Ausführungen zu unseren Grundhaltungen. Die beiden letzten Punkte, nämlich die Investitionspflicht von mindestens 4 Prozent und die zusätzlichen Möglichkeiten zur Investition, sind die wesentlichsten quantitativen Unterschiede zum Beschluss des Nationalrates, der bekanntlich eine Basis von höchstens 1 Prozent vorschlägt.
Unsere Position weist aber auch einen deutlichen qualitativen oder konzeptuellen Unterschied zum Bundesrat und zum Nationalrat auf. Der Unterschied liegt darin, dass unsere Kommission sich auf eine Pflicht zur Investition konzentrieren will und auf eine Ersatzabgabe an den Staat verzichten möchte. Dem Gesetzentwurf des Bundesrates wurde ja auch der Übername "taxe Netflix" angehängt und damit suggeriert, [PAGE 474] man wolle eine entsprechende Abgabe einführen. Die Kommissionsmehrheit verabschiedet sich definitiv nicht von Netflix, aber von der "taxe" bzw. der Abgabe: Die Investitionen sollen im Markt behalten werden; es soll keinen Umweg über den Staat geben, welcher die erhaltenen Gelder dann wieder verteilt. Der Bundesrat selber möchte eigentlich nicht mehr Geld für seine Kulturkasse erhalten, lese ich doch auf Seite 3246 der Botschaft die folgende bundesrätliche Erkenntnis: "Das Ziel der Abgabe" - gemeint ist die Investitions- oder Abgabepflicht - "ist es nicht, Einnahmen für den Bund zu generieren, sondern die Akteure dazu zu bewegen, in das einheimische Filmschaffen zu investieren." Die Kommissionsmehrheit setzt diesen bundesrätlichen Willen konsequent um und konzentriert das Gesetz auf eine Investitionspflicht ohne Ersatzabgabe.
Da erst die Umsetzung des Gesetzes dessen Wirkungen zeigen wird und wir hier zumindest in der Schweiz noch etwas Neuland betreten, soll nach den ersten vier Jahren eine Evaluation bzw. eine Berichterstattung durch den Bundesrat erfolgen. Diese zusätzliche Pflicht setzen wir mit Artikel 24b Absatz 5 ein.
Wir meinen, das Paket in der Fassung der WBK-S sei eine gute Schweizer Lösung. Sie hat das Potenzial, den Schweizer Film dank einer direkten Investitionspflicht ins unabhängige Filmschaffen zu stärken. Sie stärkt damit auch Schweizer Produzentinnen und Produzenten als Partnerinnen und Partner für internationale Koproduktionen. Gleichzeitig schützen wir kleine Schweizer Anbieter dank definierter Untergrenzen und der beschränkten Anrechenbarkeit von Werbeleistungen. Wir meinen, dass unsere Lösung sowohl von den Instrumenten als auch vom Mass der Pflichten her international kompatibel ist.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der einstimmigen Kommission um Eintreten auf die Vorlage.