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AB 283138

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-07

Wortprotokoll

Wie beim Geschäft vorhin, bei der Rechnung, geht es auch hier bei den Nachtragskrediten insbesondere um Massnahmen im Rahmen der Covid-Krise. Ich beginne mit den Nachtragskrediten, deren Rechtsgrundlagen Sie bereits im Frühjahr beschlossen haben. Wir reichen nun noch die entsprechenden Kredite nach.

Es geht hier um den Schutzschirm für Publikumsanlässe. Vorgesehen sind 90 Millionen Franken für dieses Jahr und 60 Millionen als Verpflichtungskredit für nächstes Jahr. Hier mache ich eine Klammerbemerkung: Das haben Sie letztes Mal ganz am Schluss der Beratungen beschlossen, und es führt jetzt dazu, dass praktisch 26 Kantone zuerst eine [PAGE 1097] Rechtsgrundlage schaffen müssen, um Ihren Beschluss umzusetzen. Es ist doch immer wieder zu beachten, dass das, was wir beschliessen, dann in den Kantonen allenfalls zu Problemen bei der Umsetzung führt. Sie finden bei diesen Nachtragskrediten ebenfalls noch einmal Gelder für die Kultur, nämlich 148 Millionen Franken. Das ist auch auf Ihre Beschlüsse in der Frühjahrssession zurückzuführen.

Der grösste Teil der rund 3,2 Milliarden Franken, nämlich 2,4 Milliarden Franken, betrifft Tests. Hier möchte ich an das Votum von Herrn Fischer anknüpfen: Wir buchen jetzt hier 1,3 Milliarden Franken aus dem ordentlichen Budget als ausserordentlich um. Erst das führt dazu, dass wir im Budget 2021 eine schwarze Null haben werden. Sie ergibt sich, weil wir diese Umbuchung machen. Ohne das hätten wir auch in der ordentlichen Rechnung 2021 ein Defizit.

Es sind also für Tests insgesamt 2,4 Milliarden Franken vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass das notwendig ist, um Sicherheit zu schaffen. Aus diesem Grund haben wir auch 64 Millionen Franken als Anschubfinanzierung für die Kantone eingestellt. Wir haben dies wieder aus dem einfachen Grund getan, dass die meisten Kantone keine Rechtsgrundlagen haben, um dieses Programm zu starten. Wenn wir das aber nicht zügig machen, dann verlieren wir sehr viel Zeit und damit auch Wirkung im Ziel. Das ist der Grund für diese Anschubfinanzierung.

Es ist richtig, dass die Kantone im letzten Jahr gute Abschlüsse hatten; es wurde darauf hingewiesen. Diese sind aber vor allem darauf zurückzuführen, dass die Nationalbank eine Sonderausschüttung vorgenommen hat, die die Kantone in ihren Budgets nicht vorgesehen hatten. Es sind also nicht goldene Eier, die da gefunden wurden, sondern einfach die Erträge der Nationalbank, die verbucht werden konnten.

Dann komme ich zum Thema Impfen; hier haben wir den Minderheitsantrag Sollberger. Hier geht es um einen Verpflichtungskredit. Ein Verpflichtungskredit gibt dem Bundesrat das Recht, über einen Kauf zu verhandeln. Dieser Betrag, wenn dann tatsächlich etwas gekauft wird, erscheint später noch einmal, und wir müssen den Ausgabenbeschluss dazu fassen. Der Bund verhandelt also und bestellt unter dem Vorbehalt der definitiven Zustimmung des Parlamentes. Theoretisch könnten Sie diesen Zahlungskredit ablehnen, wenn Sie dann zum Schluss kämen, den jetzt Frau Sollberger schon gezogen hat.

Was Frau Sollberger sagt, ist richtig: Es ist ein vorsichtiger Entscheid, den der Bundesrat Ihnen hier unterbreitet, um im nächsten Jahr einfach Handlungsspielraum zu haben, wenn alle Dämme brechen und wir allenfalls noch einmal Impfstoff brauchen. Darum geht es bei diesem Verpflichtungskredit, der grundsätzlich noch keine konkrete Ausgabe beinhaltet.

Ich komme zu den 300 Millionen Franken für das internationale Projekt "Access to Covid-19 Tools Accelerator"; diese wurden auch schon angesprochen. Hier kompensieren wir 74 Millionen im EDA; der Nachtragskredit, den wir Ihnen vorlegen, beträgt noch 226 Millionen. Das alles zu kompensieren, haben wir geprüft, aber als nicht mehr möglich befunden, weil viele Verpflichtungskredite im EDA bereits für dieses Jahr gelten und versprochen wurden. Mit diesem Antrag kann man dann nicht noch Mitte Jahr kommen und sagen, es sei nichts gewesen - daher dieser Nachtragskredit und nur die Teilkompensation, die wir Ihnen beantragen.

Noch ein Wort zum Beitrag an die Kaserne der Schweizergarde: Die Rechtsgrundlage findet sich in der Praxis des Bundesrates, die er seit rund zwanzig Jahren ausübt. Das wurde weder von der Eidgenössischen Finanzkontrolle noch vom Bundesamt für Justiz bestritten; die Rechtsgrundlage besteht also.

Ich bitte Sie, hier den Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen. Der Beitrag des Bundes liegt bei 9 Prozent des gesamten Objekts, es ist also nur ein etwas mehr als symbolischer Beitrag. Es ist vorgesehen, dass Wärmepumpen, Fotovoltaik und alles, was die Bereiche Nachhaltigkeit und Nutzung von erneuerbaren Energien betrifft, integriert wird. Nach unserem Massstab zusätzliche Auflagen für einen fremden Staat zu beschliessen, geht zu weit. Bei 9 Prozent Beteiligung können wir wahrscheinlich nicht auch noch gross Bedingungen stellen. Aber aus unserer Sicht wird erfüllt, was auch bei uns üblich ist.

Noch ein Wort zu Dazit: Hier machen wir einen Vorbezug eines bereits gesprochenen Kredits, weil wir mit dem EDV-Projekt schneller unterwegs sind als eigentlich geplant. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Dazit ist nicht oder nicht nur ein Informatikprogramm. Dazit ist vor allem ein Reformprojekt des Zolls. Das Projekt stammt noch von meiner Vorgängerin. "Dazi" heisst auf Rätoromanisch Zoll, und das "t" am Schluss steht nicht etwa für "Informatik", sondern für "Transformation". Das Projekt ist jetzt seit etwa acht Jahren unterwegs und wird nun umgesetzt. Es geht um eine Reform der Zollverwaltung, und jetzt kommen wir natürlich in die Phase, in der die Änderungen tatsächlich wirken. Wir bauen etwa 35 Kaderstellen ab, denn wir wollen effizienter arbeiten; wir haben Informatik.

Die Zollverwaltung und unsere Mitarbeiter waren und sind tatsächlich unter grossem Stress. Wir hatten 2015/16 die besondere Migrationssituation. Wir mussten sehr viele Leute für Wochen ins Tessin detachieren, weil dort der grosse Andrang stattfand. Das hat damals zu Unruhe geführt. Letztes Jahr war der Lockdown. Es waren unsere Grenzwächter, die den Leuten sagen mussten: "Sorry, kranke Schwiegermutter hin oder her, Sie können die Grenze nicht passieren!" Sie mussten sich dann immer auch entsprechend kritisieren lassen. All dies sind Elemente, die zu einer gewissen Unruhe geführt haben. Es ist aber unfair - und das möchte ich auch hier betonen -, jetzt in den Chor der Medien einzustimmen und auf den Chef der Zollverwaltung zu zeigen, der nun alles nach bestem Wissen und Gewissen und mit sehr viel Energie auch entsprechend umsetzt.

Zusammengefasst bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Mit Blick auf die verschiedenen Philosophien, die in Bezug auf die Bekämpfung von Covid-19 bestehen, ist es ein ausgewogenes Programm.