Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2021-06-07
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, sowohl den Antrag der Minderheit II (Stark) als auch den Antrag der Minderheit III (Würth) abzulehnen.
Das Ziel des Filmgesetzes besteht ganz klar darin, das Schweizer Filmschaffen zu stärken. Mit einer Investitionspflicht von 4 Prozent tun wir das. Die 4 Prozent entsprechen einem international breit angewandten und bewährten Modell. Weiter folgen Sie dem Grundsatz, wonach in der Schweiz erzielte Gewinne zu einem angemessenen und Mehrwert schaffenden Teil auch hier in neue Projekte investiert werden sollen.
Die Schweiz liegt mit der 4-Prozent-Investitionspflicht unter den europäischen Ländern im Übrigen nur gerade im Mittelfeld. Frankreich verpflichtet Anbieter zu Prozentsätzen von bis zu 26 Prozent, Italien zu solchen von bis zu 20 Prozent.
Bei einer Investitionspflicht, wie sie Kollege Stark vorschlägt, riskiert die Schweiz, sowohl kulturell als auch finanziell zum Werkplatz der internationalen Streaming-Anbieterinnen zu werden. Das möchte ich definitiv nicht. Das Schweizer Filmschaffen und auch die Schweizer Themen blieben auf der Strecke. Der Film "Heidi" wurde im Ausland von fünf Millionen Menschen gesehen. Warum, glauben Sie, haben wir auch heute noch eine Autobahnraststätte, die "Heidiland" heisst? Das ist nicht nur wegen des Buches so, das 1879 erschienen ist, sondern eben auch wegen sehr vieler Filme; Filme sind auch Tourismusförderung.
Wir möchten eben auch sicherstellen, dass die teilweise hohen Gewinne, welche diese internationalen Medienkonzerne und Streaming-Anbieterinnen erwirtschaften, nicht gänzlich ins Ausland abfliessen. Erfahrungen im europäischen Umfeld [PAGE 482] haben gezeigt, dass internationale Anbieter ihr Engagement im inländischen Filmschaffen verstärken, wenn auch wirklich sichergestellt ist, dass diese Verpflichtung besteht; 4 Prozent sind absolut im Rahmen.
Unsere einheimischen Filme sollen international konkurrenzfähig werden, indem ihnen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, aber nicht einfach sinnlos Mittel - nicht, dass sie einfach sinnlos Mittel ausgeben können. Da muss ich Kollege Stark einmal mehr widersprechen. Gemäss internationalem Median werden Schweizer Filme günstiger hergestellt als Filme im Ausland, obwohl unsere Kosten ganz andere sind. Es geht darum, die Filme besser auszustatten. Schlussendlich geht es wirklich um Swissness, es geht um unsere Schweizer Kultur.
Filme wie "Gotthard", wie "Frieden", wie "Die göttliche Ordnung", aber auch wie "Schellen-Ursli" wurden in der Schweiz produziert, von einheimischen Produzentinnen und Produzenten, mit einheimischen Schauspielerinnen und Schauspielern. Es werden in unserem Land Arbeitsplätze angeboten, es werden hier Steuern bezahlt, es wird Wertschöpfung generiert, es profitiert auch das lokale Gewerbe. Bei Netflix ist das ganz anders. Ich möchte wirklich, dass auch in unserem Land mehr Serien und Filme entstehen können, die international mithalten können. Diese brauchen wir, damit wir auch das junge Publikum und die kommenden Generationen mit unseren Geschichten erreichen können - in der Schweiz und in der Welt.
Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag II (Stark) abzulehnen.
Ich erlaube mir noch eine Bemerkung zum Minderheitsantrag III (Würth). Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Da müssen wir auch einmal einfach ehrlich sein. Mit der geplanten Revision des Filmgesetzes haben private Schweizer Fernsehanbieter keine zusätzliche Verpflichtung, welche sie nicht schon aufgrund des RTVG hätten, schon gar nicht, Kollege Würth, nachdem wir die Anrechenbarkeit der Werbeleistung bis zu 0,5 Millionen Franken für TV-Stationen angenommen haben. Das habe ich auch unterstützt. Die CH-Media-Gruppe hat selbst bestätigt, dass sie dadurch ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Neu werden nämlich zusätzlich ausländische Werbefenster und Streaming-Anbieter in die Pflicht genommen.
Sofern nun auch Eigenproduktionen berücksichtigt werden, kann das auch vom Ausland aus erfolgen, und ich muss sagen: Das wäre schlicht verheerend. Mit dieser Formulierung der Minderheit III würden sich faktisch die 4 Prozent eben auch auf 2 Prozent reduzieren. Und wenn unbedingt Eigenproduktionen auch berücksichtigt werden sollen, so muss sich das auf wirkliche Filme beschränken und darf nicht auch noch auf TV-Formate wie Kochsendungen, wie "Bauer, ledig, sucht", wie "Bachelor" usw. ausgedehnt werden. Ich meine, das ist nicht dasselbe wie ein Film. Bei einem Film gibt es ein Drehbuch, da gibt es Schauspieler, da ist jeder Satz genau vorgeschrieben. Ich möchte wirklich nicht, dass wir jetzt im Rahmen dieser Filmförderung auch noch diese Produktionen unterstützen. Denn diese haben eben mit Filmen nichts zu tun, sondern werden jetzt einfach noch als solche verpackt. Das Filmgesetz würde so wirklich zur Farce.
Ich bitte Sie, wie gesagt, den Antrag der Minderheit II und auch jenen der Minderheit III abzulehnen.