AB 283177
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Ihnen mit dieser Gesetzesänderung eine möglichst einfache Vorlage unterbreitet. Er hat sich nicht getraut, zwischen die philosophischen Fronten zu geraten, die im Zusammenhang mit Covid durchaus bestehen.
Um was geht es aus unserer Sicht? Wir beantragen Ihnen die Verlängerung der Rechtsgrundlage für den Erwerbsersatz bis Ende Jahr; das Gleiche gilt beim Sport, damit wir auch den Sport entsprechend unterstützen können. Die Absicht dahinter ist eine einfache: Wir möchten, dass alle Massnahmen, die wir jetzt getroffen haben, bis Ende Jahr grundsätzlich weitergeführt werden können. Hier haben wir zwei Lücken: einerseits beim Sport, andererseits beim Erwerbsersatz.
Bei der Kurzarbeit hat der Bundesrat aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten die Gelegenheit benutzt und diese Verlängerung in der Verordnung ausgesprochen, mit dem Betrag, mit dem Sie die Kultur unterstützt haben. Mit dem Nachtragskredit ist auch für die Kultur die finanzielle Unterstützung bis Ende des Jahres gewährleistet, und das Gleiche gilt für die Härtefälle. Die einfache Konklusion hinter dem Antrag des Bundesrates ist es also, es sei die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit wir alle von Covid Betroffenen gleich behandeln können bzw. bis Ende Jahr eine entsprechende Rechtsgrundlage haben. Es geht darum, die Gültigkeit der Rechtsgrundlage zu verlängern. Die betreffenden Mittel sind eingestellt.
Das Ziel ist es denn auch, diese Möglichkeit bis Ende Jahr zu schaffen und nicht darüber hinaus. Denn wir gehen davon aus, dass die normale, ordentliche Gesetzgebung genügt, um allfällige Lücken zu schliessen, sofern solche dann noch bestehen sollten. Das muss wieder geprüft werden. Aber wir streben eigentlich das an, was auch hier mehrmals gesagt wurde: Wir möchten versuchen, die ausserordentliche Phase Ende Jahr zu beenden, und wir sind auch der Meinung, dass das aufgrund der Impfung, aufgrund der Zahlen, so, wie sich das Ganze jetzt entwickelt, möglich sein wird. Wir gehen in die Normalisierungsphase, und diese soll Ende Jahr abgeschlossen werden. Dann wird es nächstes Jahr darum gehen, zu beurteilen, wo allenfalls noch Lücken bestehen. Das betrifft allenfalls die Bildung oder den Tourismus; das muss dann aber wieder geprüft werden. Das ist der einfache Grund, weshalb alle Massnahmen bis Ende Jahr beschränkt werden sollen.
Wir beantragen Ihnen dazu keine Kredite, sondern nur die Verlängerung der Rechtsgrundlage, weil die von Ihnen bereits bewilligten Kredite genügen werden. Sie haben 6 Milliarden Franken für die Kurzarbeit zur Verfügung gestellt. Das genügt aus unserer Sicht. Der bewilligte Kredit für den Erwerbsersatz umfasst 3,1 Milliarden Franken. Davon ist erst ein gutes Drittel abgeflossen. Auch beim Erwerbsersatz genügen die bewilligten Kredite. Etwas unsicher sind wir noch beim Sport. Von den 115 Millionen Franken wurden 62 Millionen bezogen. Je nach Entwicklung ist es nicht ausgeschlossen, dass der Bundesrat im Dezember im Nachtragskredit II noch einen kleineren Nachtragskredit für den Sport beantragen wird. Es geht darum, die Gültigkeit der Rechtsgrundlage zu verlängern. Die betreffenden Mittel sind eingestellt.
Zu den Minderheitsanträgen und Einzelanträgen, die jetzt auf dem Tisch liegen: Ein Stück weit verstehe ich die Philosophie, die schon seit Monaten herrscht. Die einen sind vorsichtig und möchten Schritt für Schritt vorgehen. Die anderen sagen: Endlich fertig mit Massnahmen, jetzt müssen wir vorwärtsgehen! Es ist manchmal gar nicht so einfach, in diesem Umfeld Bundesrat zu sein, denn wir sind natürlich immer in der Mitte dieser Forderungen. Ich glaube, dass wir mit der Lösung, die wir vorschlagen, auf dem bisherigen Weg weitergehen.
Herr Kutter, das Programm der Mitte-Fraktion war im Übrigen noch nie ein Thema im Bundesrat, weder offiziell traktandiert noch in der Kaffeepause. Ich habe eher den Verdacht, dass die Mitte jeweils dem Bundesrat folgt. Sicher ist es nicht umgekehrt; das einfach nur als kleine Klammerbemerkung.
Die Einzelanträge liegen auf der Linie des Bundesrates. Wir denken genau gleich. Auch wir möchten, wie es in den Anträgen gefordert wird, irgendwann die Maske ablegen; wir möchten öffnen; wir möchten den Zugang wieder ermöglichen. Gemäss unserer Überlegung haben wir aber in dieser Phase doch immer noch eine gewisse Unsicherheit. Wir werden allenfalls flexibel reagieren müssen. Das schliessen wir im Moment nicht aus.
Aus unserer Sicht ist es immer wichtig, dass die beschlossenen Schritte in aller Regel von den Kantonen vollzogen werden. Die Kantone bewilligen Anlässe; sie haben Auflagen zu machen. Die Schritte sind mit den Kantonen abzusprechen, zu vernehmlassen und dann umzusetzen.
Die Stossrichtung, die die Einzelanträge verfolgen, entspricht durchaus der Stossrichtung des Bundesrates. Auch wir möchten das Leben und die Wirtschaft wieder normalisieren, wir möchten, dass sich die Leute wieder bewegen können. Ich glaube aber, es wäre nicht richtig, solche Details in einem Gesetz festzuschreiben. Das wäre keine effiziente, gesetzgeberisch gute Arbeit, auch wenn ich den dahinterstehenden Frust durchaus begreife. Wir haben die gleiche Stossrichtung. Wir müssen das aber mit den Kantonen abschätzen.
Bei der Detailberatung bitte ich Sie, im Grundsatz der jeweiligen Mehrheit zu folgen, ausser bei der Verlängerung von Artikel 11 bis zum April 2022. Zur Änderung, die Ihre Kommission im Sportartikel beantragt, bei Artikel 12b Absatz 8, liegt kein Minderheitsantrag vor. Wir würden Ihnen empfehlen, die Ergänzung Ihrer Kommission zu übernehmen.