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AB 283260

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-07

Wortprotokoll

Wir haben, wie das der Kommissionssprecher ausgeführt hat, ja versprochen, hier eine Lösung zu suchen. Wir haben mit den Kantonen eine solche Lösung erarbeitet. Im Moment ist eine Änderung der Verordnung bei den Kantonen in der Vernehmlassung. Sie dauert noch bis Mittwoch. Wir haben heute die ständerätliche WAK konsultiert und werden morgen noch Ihre WAK konsultieren.

Um was geht es? Wir sehen ebenfalls, dass es Härtefälle gibt, die mit der bestehenden Verordnung nicht abgedeckt sind. Einige dieser Härtefälle hat Herr Müller jetzt skizziert. Wir haben von den Kantonen die Rückmeldung erhalten, dass es auch in anderen Bereichen noch Fälle gibt, für die das bestehende Regelwerk eigentlich nicht genügt. Die Lösung, die wir vorsehen, ist die folgende: Wir stellen den Kantonen insgesamt die Hälfte der Reserve des Bundesrates in der Höhe einer Milliarde zur Verfügung, also 500 Millionen [PAGE 1120] Franken. Die Kantone können dann in ihrem Bereich mit ihrem Beitrag solchen Härtefällen entsprechend helfen.

Wir sind zum Schluss gekommen, dass es sich bei den Härtefällen der Härtefälle um sehr unterschiedliche Betriebe handelt, die noch nach einer Lösung suchen. Wir sind der Meinung, dass wir das hier, in dieser Verordnung, nicht lösen können, sondern den Weg über die Kantone suchen müssen. Wir haben mit den Kantonen entsprechende Gespräche geführt. Wie gesagt, die Vernehmlassung läuft bei den Kantonen noch. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Vorgehen, die Hälfte der Bundesratsreserve den Kantonen für die Härtefälle der Härtefälle zur Verfügung zu stellen, eine effiziente und rasche Lösung gefunden haben.

Der Bundesrat wird diese Verordnung am 18. Juni beschliessen und dann sofort in Kraft setzen. Damit, glaube ich, haben wir Ihr Anliegen aufgenommen und es mit den Kantonen besprochen. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen die Ablehnung der Motion beantragen. Wir haben etwas Zeit gebraucht, um zu sehen, wo noch Lücken bestehen. Materiell haben wir, glaube ich, keine Differenzen. Wir sind der Meinung, dass wir mit den Kantonen eine etwas differenziertere Lösung gefunden haben. Das Geld kann sofort zur Verfügung gestellt werden, und damit können Härtefälle innerhalb der Härtefälle gelöst werden. Ich glaube also, wir haben hier eine Lösung gefunden. Wenn Sie den Vorstoss trotzdem annehmen, dann werden wir Ihnen nach der Verabschiedung der Verordnung beantragen, die Motion abzuschreiben. Das wäre der Weg.

Wir werden morgen zu diesem Thema auch noch Ihre WAK konsultieren - um 7 Uhr, wenn ich mich richtig erinnere -, dann kann sie auch noch Stellung beziehen. Aber eben, wir haben materiell keine Differenzen. Eine Lösung ist gefunden und mit den Kantonen abgesprochen, die Vernehmlassung läuft. Die Annahme dieser Motion ist aus unserer Sicht nicht mehr notwendig, weil wir die Lösung bereits haben.