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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-06-07

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-07

Wortprotokoll

Seit mehr als einem Jahr beschäftigt die Schweizer Bevölkerung die Covid-19-Pandemie tagtäglich und in allen Details. Die Bevölkerung hatte oder hat noch immer Sorge um ihre Gesundheit. Man stellt sich auch die Frage: Wer war und ist für was zuständig? Es gab viele staatsrechtliche Diskussionen, auch in diesem Rat, in diesem Haus. Wenn ich zurückdenke, erinnere ich mich, dass wir bereits in den ersten Sessionstagen, die wir in der Bernexpo durchgeführt haben, darüber diskutiert haben, wer eigentlich für was zuständig ist und ob es richtig war, dass wir als Ständerat, als Parlament die Frühjahrssession abgebrochen haben.

Die beiden Motionäre nehmen dieses Thema, insbesondere die Frage der Rolle des Parlamentes in dieser Covid-19-Pandemie, auf. Ich glaube, das sind sehr berechtigte Fragen, welche die beiden Motionäre aufwerfen.

Wenn ich die Motion Stark 21.3033 betrachte, sehe ich, dass der Motionär letztlich verlangt - das betrifft den letzten Abschnitt seiner Motion -, dass gesetzliche Grundlagen für die Organisation und das Funktionieren des Parlamentes in besonderen und ausserordentlichen Lagen zu schaffen sind. Das ist eine sehr grundsätzliche staatspolitische Frage, die er aufwirft.

Wenn ich mir die Motion Salzmann 21.3034 anschaue, sehe ich, dass der Motionär etwas sehr Konkretes verlangt, nämlich, dass bei der Anordnung einer ausserordentlichen Lage gemäss Artikel 7 des Epidemiengesetzes nicht der Bundesrat allein zuständig ist, sondern dass das Parlament dazu angehört bzw. einbezogen wird und dazu ebenfalls Beschluss zu fassen hat. [PAGE 495]

Ich glaube, wir sollten uns dieser Fragen sehr ernsthaft annehmen. Ich bin persönlich kein Anhänger von Ordnungsanträgen, weil ich eigentlich meine, wir sollten die Debatte in diesem Rat auch führen, insbesondere zu diesen Fragen, die auch von der Öffentlichkeit diskutiert werden. Aber wir sollten auch, und das ist der Grund, weshalb ich hier diese beiden Ordnungsanträge eingereicht habe, Doppelspurigkeiten vermeiden. Wir sollten auch nicht dreigleisig fahren.

Persönlich habe ich durchaus Sympathie für diese beiden Motionen. Ich bin auch der Meinung, dass dann eine rasche Bearbeitung angezeigt ist, wenn Sie meine Ordnungsanträge annehmen und eine Überweisung an die zuständige Kommission beschliessen. Ich möchte dieses Thema nicht auf die lange Bank schieben. Ich möchte aber, dass diese Motionen mit anderen Arbeiten, die bereits laufen, koordiniert werden. Ich erinnere dabei insbesondere an die parlamentarische Initiative 20.437 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern". Diese wurde bereits am 29. Mai 2020 eingereicht und dann von der Staatspolitischen Kommission unseres Rates mit Beschluss vom 25. Juni 2020 unterstützt. Ich denke an die Aktivitäten der Geschäftsprüfungskommissionen, ich denke aber auch an die Arbeiten, die der Bundesrat schon vor langer Zeit in Auftrag gegeben und auch bearbeitet hat, nämlich die Evaluation vor allem auch zum Umgang mit seinen eigenen Kompetenzen in der ausserordentlichen und in der besonderen Lage dieser Pandemie.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, die beiden Motionen in diesem Gesamtkontext beraten zu lassen. Wenn ich die Überweisung an die zuständige Kommission beantrage, denke ich dabei explizit an die Staatspolitische Kommission, und zwar einfach deshalb, weil es um staatspolitische Fragen geht. Auch wenn das Epidemiengesetz hier eine Rolle spielt, geht es um staatspolitische Fragen, um staatsrechtliche Fragen. Dann gelingt auch die Koordination mit anderen Arbeiten, welche die Staatspolitische Kommission bereits tätigt.

Ich ersuche Sie in diesem Sinne, meine Ordnungsanträge anzunehmen.