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Mettler Melanie · Nationalrat · 2021-06-07

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-06-07

Wortprotokoll

Das Covid-19-Gesetz ist kein Gesetz im üblichen Sinne, sondern eine temporäre Verhandlungsgrundlage, die wir brauchen, weil im Epidemiengesetz nicht vorgesehen ist, wie wir die demokratischen Entscheidungsprozesse bei langfristiger, flächendeckender Bedrohung aufrechterhalten sollen. Wir werden eine schonungslose Analyse darüber machen müssen, was funktioniert hat - das ist vieles - und was nicht funktioniert hat oder sogar schädlich war. Auch wir im Parlament müssen damit rechnen, dass wir nicht immer recht hatten. Aus diesen Fehlern müssen wir lernen und das Epidemiengesetz möglichst rasch überarbeiten.

Selbstverständlich braucht es eine kontinuierliche Anpassung der Gesetzesgrundlagen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern oder wenn man Fehler korrigieren will. Weshalb die Behandlung des Gesetzes ständig in anderen Kommissionen stattfindet, erschliesst sich mir allerdings nicht. Man könnte fast meinen, dass das Parlament nicht daran interessiert sei, bei seiner Arbeit die besten Resultate zu erhalten. Wenn diese wichtigen Verhandlungen zwischen Volksvertretungen im Parlament und der Regierung ständig von anderen Ratsmitgliedern geführt werden müssen, schwächt dies das Gegengewicht des Parlamentes zur Regierung im System von Checks and Balances.

Dieser Rat hat mehrmals Anträge aus der grünliberalen Fraktion abgelehnt, die rezessionsdämpfenden Massnahmen wie Erwerbsersatz und Kurzarbeit für den Fall, dass es notwendig sein sollte - und nur dann -, auch nach dem 30. Juni 2021 weiterzuführen. Nun holen Sie das doch noch nach. Das ist wichtig für die Planungssicherheit von Unternehmen und Arbeitnehmenden. Alle, die schon einmal in einer Verantwortungsposition in einer Firma waren, wissen das.

Die grünliberale Fraktion unterstützt bei Artikel 17 Absätze 2bis und 3 die Minderheit, damit auch Arbeitslosenkassen die nötige Flexibilität erhalten. Nach wie vor sind die Grünliberalen der Ansicht, dass Kriterien zur Aufhebung gesundheitspolitischer Massnahmen nicht ins Covid-19-Gesetz gehören.

Wir treten jetzt ein und folgen mit der oben erwähnten Ausnahme überall der Mehrheit und lehnen die Einzelanträge ab.