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Schilliger Peter · Nationalrat · 2021-06-08

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-08

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Nationalrates beschloss, zur Armeebotschaft 2021 einen Mitbericht zu verfassen. Da der Bundesrat mit der erwähnten Vorlage dem Parlament Verpflichtungskredite von rund 2,3 Milliarden Franken beantragt, kommt das Mitberichtsverfahren nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zur Anwendung. Die für das VBS zuständige Subkommission 4 liess sich die Vorlage am 4. März 2021 vorstellen und verfasste einen Mitberichtsentwurf. Die Finanzkommission beriet diesen an der Sitzung vom 29. März. Vorweg halte ich fest: Die Finanzkommission beantragt Zustimmung zu den drei Bundesbeschlüssen. Gerne stelle ich ihre Betrachtung vor.

Zuerst zur finanzpolitischen Situation: Gemäss Staatsrechnung 2020 stiegen die Nettoschulden 2020 um 15,5 Milliarden an und erreichten 70,2 Milliarden Franken. Um den hohen Mittelbedarf für die Corona-Massnahmen zu decken, wurde im Verlauf des Jahres 2020 einerseits die Verschuldung erhöht. Andererseits wurden flüssige Mittel respektive Finanzvermögen reduziert. Gemäss aktuellen Schätzungen des Bundesrates wird für das Jahr 2021 ein Finanzierungsdefizit von rund 20 Milliarden Franken erwartet. Ursache sind vorwiegend die ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Das Amortisationskonto ist die Statistik der Schuldenbremse für den ausserordentlichen Haushalt. Gemäss geltendem Finanzhaushaltgesetz muss ein Fehlbetrag innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden, wobei das Parlament die Frist erstrecken kann. Dieses Konto dürfte per Ende 2021 auf rund 30 Milliarden Franken angewachsen sein. Für die Jahre 2022 bis 2024 rechnet der Bundesrat mit einem ausgeglichenen bis leicht positiven Saldo im Bundeshaushalt.

Zu den Auswirkungen dieses Rüstungsprogramms auf die Schweizer Volkswirtschaft: Dieses Rüstungsprogramm führt voraussichtlich zu Aufträgen an Schweizer Unternehmen in der Höhe von 697 Millionen Franken - 82 Prozent der Verpflichtungskredite - und zu Kompensationsgeschäften im Umfang von 134 Millionen Franken; dies entspricht etwa 15 Prozent der Verpflichtungskredite. Damit würden 97 Prozent der Verpflichtungskredite zu zusätzlichen Aufträgen an die Unternehmen in der Schweiz führen. Zudem soll das Immobilienprogramm VBS 2021 vorwiegend in der Schweiz beschäftigungswirksam werden. Insbesondere die sicherheitsrelevante Industrie- und Technologiebasis sowie die [PAGE 1122] Baubranche sollen damit von Aufträgen im Umfang von 1,5 Milliarden Franken profitieren.

Zur finanzpolitischen Beurteilung der Armeebotschaft 2021: Im Rahmen des Rüstungsprogramms, der Beschaffung von Armeematerial und des Immobilienprogramms des VBS beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 2,3 Milliarden Franken. Die Finanzkommission ist der Meinung, dass aufgrund der finanzpolitischen Situation die Kredite für die Armeebotschaft nicht aufgestockt werden dürfen. Wenn das Ausmass der durch die Corona-Pandemie verursachten Schulden einigermassen absehbar ist, werden Bundesrat und Parlament eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen müssen. Im Rahmen dieser Standortbestimmung wird zu klären sein, wie die wiederkehrenden Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite und die anstehenden Investitionen der Armee finanziert werden sollen.

Nun zu den drei Bundesbeschlüssen, zunächst zu Vorlage[NB]1, dem Rüstungsprogramm 2021: Die Finanzkommission beantragt Zustimmung zum Bundesbeschluss. Der vorberatenden Subkommission lag ein Antrag vor, der die Beschaffung von individueller ABC-Schutzausrüstung auf 90 Millionen Franken begrenzen wollte. Der Antragsteller begründete dies damit, dass mit 160[NB]000 Einsatzanzügen und 57[NB]000 Ausbildungsanzügen für eine Armee mit einem Bestand von 100[NB]000 Armeeangehörigen zu viele Anzüge beschafft würden. Die Subkommission unterstützte mit 4 zu 2 Stimmen den Entwurf des Bundesrates. Für die Kommissionsberatung wurde kein Antrag eingereicht, womit in der Kommission auch keine Abstimmung durchgeführt wurde und der Entwurf des Bundesrates unbestritten blieb. Ein Grund war, dass die Finanzkommission es als Aufgabe der SiK ansieht, die Frage des Mengengerüstes zu prüfen, da dies primär eine sicherheitspolitische Frage ist.

Mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt wurde ein an der Kommissionssitzung eingereichter Antrag, der in Artikel 2 Buchstabe c den Verpflichtungskredit zur Erneuerung der Fahrzeuge für die Panzersappeurinnen und -sappeure von 360 auf 240 Millionen Franken kürzen wollte. Begründet wurde der Antrag damit, dass diese Beschaffung aufgrund der aktuellen Gefahrenlage nicht mehr angezeigt sei. Für die Kommissionsmehrheit war klar, dass diese Frage von der federführenden SiK zu klären ist. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.

Damit ist die Finanzkommission in dieser Vorlage gleicher Meinung wie der Bundesrat.

Ich komme zu Vorlage 2, dem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2021. Die Finanzkommission beantragt Zustimmung zum Bundesbeschluss. Der Subkommission 4 der FK-N lag ein Antrag vor, der den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2021 auf 420 Millionen Franken begrenzen wollte. Der Antragsteller begründete dies damit, dass in den Erläuterungen der Botschaft im Abschnitt "Material für die Führungsunterstützung" mehrere Bedarfsbegründungen aufgeführt sind, die bereits in anderen Kreditposten berücksichtigt werden, namentlich jene für die IT-Systeme und ABC-Materialien.

Die Subkommission unterstützte mit 4 zu 2 Stimmen den Entwurf des Bundesrates. Die Finanzkommission folgte der Mehrheit der Subkommission, da die Verwaltung zugesichert hat, dass es keine Doppelbelastungen gebe, sondern dass der bundesrätliche Entwurf verschiedene Systeme und Positionen betreffe. Auch bei diesem Minderheitsantrag aus der Subkommission war die Kommission der Meinung, dass es Aufgabe der SiK sei, diese inhaltlich-materielle Frage zu prüfen. Die Kommission führte keine Abstimmung durch, womit sich im Ergebnis kein Änderungsantrag gegenüber dem Entwurf des Bundesrates ergab.

Ich komme noch zu Vorlage 3, dem Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2021. Die Finanzkommission beantragt Zustimmung zum Bundesbeschluss. Der FK-Subkommission lag ein Antrag vor, der die Verdichtung des Waffenplatzes Frauenfeld, dritte Etappe, auf 74 Millionen Franken, die Verdichtung des Waffenplatzes Drognens, zweite Etappe, auf 50 Millionen Franken, die Sanierung des Ausbildungszentrums Schwarzenburg auf 39 Millionen Franken und die weiteren Immobilienvorhaben 2021 auf 240 Millionen Franken erhöhen wollte. Der Antragsteller begründete dies damit, dass die Zusatzaufwendungen von insgesamt 30 Millionen Franken im Sinne einer spezifischen Kreditverwendung für weitere beziehungsweise wirkungsvollere energetische Sanierungen eingesetzt werden sollen. Dies orientiert sich am Ziel einer 50-Prozent-Einsparung von CO2 im Jahr 2030 gegenüber dem Referenzjahr 2001. Unter den "Weiteren Immobilienvorhaben 2021" sind Werterhaltungsmassnahmen von 80 Millionen Franken subsumiert. Diese sollen aus den gleichen Gründen auf 95 Millionen Franken erhöht werden.

Die Subkommission unterstützte mit 3 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung den Entwurf des Bundesrates. Der Minderheitsantrag wurde in der Kommission zugunsten eines Einzelantrages zurückgezogen, der wesentliche Elemente des Minderheitsantrages aufnahm und diesen etwas präzisierte. Dieser Einzelantrag, der nun als Minderheitsantrag auf der Fahne aufgeführt ist, wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Begründet wurde der Einzelantrag damit, dass man, wenn man schon die Gelegenheit habe, ganz neue Gebäude zu bauen oder Gesamtsanierungen vorzunehmen, dies zum Anlass nehmen solle, auch bei den Armeebauten einen besseren Energiestandard zu erreichen.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates und ausdrücklich die Bemühungen des VBS, die Gebäude energieeffizienter zu machen. Für sie stellte sich die Frage, ob es sinnvoll ist, bei diesen Gebäuden die Label Minergie-P und Minergie-Eco vorzugeben. Die vorhandene Vorlage sei stimmig. Der Grossteil dieser Gebäude seien Werkstätten mit grossen Zugangstoren, die viel gelüftet werden müssen. Aufwand und Nutzen seien bei weiterreichenden Energielabels nicht mehr gegeben. Der Mitteleinsatz werde entsprechend nicht zweckdienlich vorgenommen.

Ich komme zum Schluss: Im Namen der Finanzkommission bitte ich Sie, stets der Mehrheit zu folgen und der Armeebotschaft aus finanzpolitischen Erwägungen die Unterstützung zu geben.