Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2021-06-08

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-08

Wortprotokoll

Wir befassen uns das letzte Mal hier im Plenum mit der Medienförderung, wir befinden uns also in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Sechs Differenzen haben unseren Rat nach der Behandlung im Nationalrat erreicht, und Ihre Kommission hat heute Morgen versucht, wo möglich, dem Nationalrat entgegenzukommen, um damit eine Einigungskonferenz abzuwenden.

Ich würde gerne mit Ihnen diese Differenzen entlang der Fahne durchgehen, beginnend bei Ziffer 2 Artikel 26a, "Einschränkungen bei elektronischen Medienangeboten". Der Nationalrat hat diese Bestimmung bekanntlich neu ins RTVG aufgenommen, und das gegen den Widerstand des Ständerates. Ihre KVF beantragt Ihnen nach wie vor, und das ohne Gegenstimme, daran festzuhalten, Artikel 26a zu streichen. Ihre KVF gewichtet nämlich das Interesse an der Erfüllung des Service-public-Auftrags durch die SRG höher als eine starre Einschränkung des publizistischen Angebots der SRG zugunsten der privaten Medienhäuser.

Für die KVF-S lässt sich der Service-public-Auftrag der SRG ohne Online-Aktivitäten nicht hinreichend erfüllen. Eine zu starre Beschränkung des SRG-Online-Angebots stünde auch im Widerspruch zu den heutigen Nutzungsgewohnheiten und Ansprüchen des Publikums. Entsprechend würde eine verpflichtende Beschränkung und der verpflichtende Sendebezug für alle Online-Texte dazu führen, dass auch Bereiche betroffen wären, die von den privaten Medien kaum abgedeckt werden. Angesprochen ist hier etwa der Bereich der Kultur oder auch der Religion.

Die Kommission ist deshalb der Auffassung, diese starre Einschränkung im Gesetz würde quantitativ und qualitativ das Angebot der SRG zu stark einschränken, was nicht im Interesse der Bevölkerung und damit auch nicht im Interesse der Abgabepflichtigen liegt.

Die Kommission hat allerdings Verständnis dafür, dass in diesem Bereich im Rahmen der SRG-Konzession eine Verständigung mit den privaten Medienhäusern erreicht und die Grundsätze des Online-Angebots der SRG in der Konzession festgelegt werden. Unter Artikel 18 Absatz 2 der SRG-Konzession sind die entsprechenden Grundsätze festgehalten, die der Nationalrat ins Gesetz übernehmen möchte. Im Nationalrat wurde kritisiert, dass die Überprüfung der Einhaltung dieser Grundsätze, wie sie in der Konzession festgelegt wurden, lückenhaft sei. Wenn entsprechende Auflagen in der Konzession gemacht werden, erwartet die Kommission auch, dass die Einhaltung dieser Auflagen sorgfältig kontrolliert wird.

Entsprechend möchten wir Sie also bitten, Ihrer Kommission zu folgen und nach wie vor für die Streichung von Artikel 26a zu votieren. Es gibt keinen abweichenden Antrag.