Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-08

Wortprotokoll

Dieses Postulat verlangt einen Bericht des Bundesrates, in dem dargelegt wird, welche Massnahmen und Mittel heute zur Verfügung stehen, um gegen diese Hassreden vorzugehen und auch die Verbreitung von Propagandamaterial zu verhindern. Dabei soll auch aufgezeigt werden, ob und wo allenfalls gesetzgeberische Lücken bestehen.

Ich kann Ihnen versichern: Der Schutz der Bevölkerung vor Hassreden und extremistischer Propaganda ist dem Bundesrat wichtig. Es ist aber diesbezüglich auch schon einiges vorhanden. Sie haben auch einiges erwähnt, Herr Kommissionssprecher. Schutznormen in diesem Bereich existieren zum Beispiel heute im Strafrecht, im Zivilrecht und auch im Verwaltungsrecht. Besonders erwähnenswert ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, das es ermöglicht, Gewaltpropagandamaterial sicherzustellen, zu beschlagnahmen und einzuziehen. Weiter kann das Fedpol den Widerruf eines schweizerischen Domain-Namens oder die Löschung von Webseiten verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem schweizerischen Server liegt. Am 1. Juli dieses Jahres werden dann auch die verstärkten strafrechtlichen Instrumente gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in Kraft treten. Zusätzlich bestehen zahlreiche wichtige Massnahmen zum Beispiel in den Bereichen Prävention, Beratung und Meldung. Der Bundesrat hat in [PAGE 513] seiner ausführlichen schriftlichen Stellungnahme auch darauf hingewiesen.

Es ist so: Dem Bundesrat ist bewusst, dass insbesondere die öffentliche Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda im Internet ein Risiko darstellt. Die meisten rechtswidrigen Online-Inhalte, die in der Schweiz entdeckt oder gemeldet werden, stammen von anonymen Autoren und werden über ausländische Plattformdienste wie zum Beispiel Facebook oder Youtube verbreitet. Schweizer Behörden müssen dann den Rechtshilfeweg beschreiten, was die Durchsetzung des Schweizer Rechts natürlich erschwert. Daher werden aktuell Lösungen vorgezogen, die auf dem freiwilligen Engagement der Plattformdienste beruhen. Wie Sie wissen, hat gerade das Fedpol, denke ich, in den letzten Jahren immer wieder auch einen solchen Austausch gepflegt und solche auf freiwilligem Engagement beruhende Möglichkeiten für sich herausgeholt.

Der Bundesrat hat im letzten Jahr einen Bericht bestellt, in welchem die Risiken im Bereich der öffentlichen Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda über Plattformdienste wie zum Beispiel Suchmaschinen, Social Media und Videoplattformen dargestellt werden. Dieser sogenannte Governance-Bericht befasst sich unter anderem mit Hassrede und Desinformation. Er zeigt auf, welche Massnahmen in der Schweiz und auch im Ausland bereits getroffen wurden. Diesen Bericht möchten wir gegen Ende dieses Jahres fertigstellen.

Dort wollen wir dann auch aufzeigen, was beispielsweise im Ausland gemacht wird, wo die Schweiz noch lernen kann und wo sie allenfalls noch etwas übernehmen kann. Das ist, denke ich, der Inhalt, den Sie brauchen, um die weiteren Schritte zu planen. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat der Ansicht ist, dass die Erkenntnisse aus diesem erwähnten Bericht zunächst einmal abgewartet werden sollten, bevor ein weiterer Bericht in Auftrag gegeben wird bzw. bevor weitere Schritte unternommen werden.

Die ablehnende Haltung des Bundesrates ist also nicht materiell begründet. Wir finden nicht, dass dieses Postulat nicht wichtig wäre. Vielmehr möchten wir Sie bitten, den erwähnten Bericht abzuwarten, bevor Sie einen nächsten in Auftrag geben. Die Ablehnung hat also prozedurale Gründe. Dieses Vorgehen schlägt Ihnen der Bundesrat vor.