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Burkart Thierry · Ständerat · 2021-06-08

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-08

Wortprotokoll

Wenn ich Artikel 10b durchlese, in dem es um die Aufgaben geht, dann sehe ich, dass die Aufgaben in Absatz 1 Literae a bis f relativ offen gehalten sind. Wenn ich in die Botschaft blicke, dann sehe ich dort Anhaltspunkte zu den Aufgaben, die hier aufgeführt sind. Ich zitiere z. B. aus Ziffer 1.2.2 auf Seite 520 der Botschaft: "Eine NMRI kann Fachwissen sammeln sowie die Behörden auf allen Ebenen des Bundesstaats, das Parlament, die Privatwirtschaft, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationale Organisationen beraten. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, dass Menschenrechtsfragen in allen Politikbereichen berücksichtigt werden (Mainstreaming)." Etwas weiter unten steht auf derselben Seite unter derselben Ziffer: "Die NMRI kann dadurch auch die Verankerung der Menschenrechte in der Gesellschaft stärken und zur demokratischen Diskussion dieser Themen beitragen."

Wir müssen uns vor Augen halten, dass wir im Vergleich zu allen anderen Ländern, die eine solche Institution schon kennen, halt schon eine Spezialität haben. Wir haben nämlich die direkte Demokratie, und in einer direkten Demokratie gibt es Volksabstimmungen. Wenn ich hier lese, dass eine Aufgabe der Institution die Sensibilisierung ist, dann frage ich mich, wie diese Aufgabe denn in Bezug auf Abstimmungskämpfe aussieht. Die Institution kann, das scheint unbestritten zu sein, eine Haltung abgeben. Dazu ist sich aber vor Augen zu halten, dass diese Institution ja staatlich finanziert ist - zum Teil indirekt, zum Teil aber auch direkt.

Ja, es wird in Absatz 3 eine Präzisierung vorgenommen; der Mehrheitssprecher hat es gesagt. Dort steht allerdings lediglich: "Sie nimmt keine Verwaltungsaufgaben wahr. Insbesondere nimmt die NMRI keine individuellen Klagen an und nimmt keine Aufsichts- oder Ombudsfunktion wahr." Es steht hier nicht, dass sie im Rahmen von Abstimmungskämpfen keine Haltung hat, keine Meinung abgibt.

Der Sprecher der Mehrheit hat in der Eintretensdebatte gesagt, dass Freiheitsrechte einem Wandel des Verständnisses unterlägen und es daher eine NMRI brauche. Da frage ich mich schon: Wie verhält es sich in konkreten Abstimmungskämpfen? Wir wissen, dass Freiheitsrechte, Grundrechte selbstverständlich auch eingeschränkt werden können, denn sie gelten nicht absolut. Die Voraussetzungen dafür kennen wir: eine gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, die Verhältnismässigkeit muss gewahrt sein, und der Kerngehalt des Grundrechtes muss gewahrt sein. Doch dies beinhaltet natürlich - und wir kennen diese Diskussionen - einen gewissen politischen Spielraum, eine Diskussion über diesen Spielraum, die wir hier in diesem Rat oder dann eben auch mit der Bevölkerung zusammen führen müssen. Das ist nicht irgendwie eine abstrakte Bemerkung, die ich hier mache, denn diese Diskussionen hatten wir ja zum Beispiel im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungs-Initiative oder auch im Zusammenhang mit der Burka-Initiative, die ich ablehnte. Es waren solche Debatten, die wir dort führten.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich hier ein wenig Bedenken habe. Es ist mir klar: Das ist in gewissem Sinne die Weiterführung einer bestehenden Institution, die jetzt verstetigt wird, aber es ist dennoch eine neue Institution. Meine Bedenken gehen dahin, dass die Aufgaben, weil sie so offen formuliert sind, auch sehr extensiv ausgelegt werden können und dass die Institution entsprechend politisch Einfluss nehmen kann. Natürlich steht weiter hinten in Artikel 10c Absatz[NB]4, [PAGE 517] der Vorstand müsse pluralistisch vertreten sein. Aber auch hier: Was heisst das schon? Pluralismus kann ja je nach politischer Brille, die getragen wird, unterschiedlich betrachtet werden.

In diesem Sinne bitte ich um zwei Dinge: Erstens bitte ich den Vizepräsidenten des Bundesrates, Herrn Cassis, hier klar zu erklären, dass es nicht die Meinung sein kann, dass diese NMRI, diese neue Institution, sich auch in Abstimmungskämpfe einmischt; das heisst, dass ihr hier eine gewisse Zurückhaltung auferlegt wird. Zweitens bitte ich Sie auch, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung: Der Minderheitsantrag erinnert mich ein wenig an die Diskussion, die wir letzte Woche im Zusammenhang mit der Korrektur-Initiative geführt haben. Kollege Jositsch hat dort, meines Erachtens etwas plakativ, aber offensichtlich mit einer gewissen Begründung - er hat ja dort auch die Mehrheit gemacht -, geäussert, dass mit dem zusätzlichen Absatz das, was vorher gesagt worden sei, wieder völlig geöffnet werde. Hier haben wir eine ähnliche Situation. Wir schreiben in Artikel 10b Absatz 1 unter den Literae a bis f, was die Aufgaben sind. Ich habe gesagt, dass schon diese Aufgaben alleine relativ offen formuliert sind. Aber wenn wir gemäss Minderheit noch das Wörtchen "insbesondere" hineinnehmen, heisst das eigentlich alles und nichts. Es heisst, Sie können tun, was Sie wollen, irgendwo im Rahmen dessen, was man sich hier unter Absatz 1 Literae a bis f ausgedacht hat, aber eigentlich können Sie auch viel weiter gehen.

In diesem Sinne bitte ich, abgesehen von der Bitte an den Vizepräsidenten des Bundesrates, auch Sie, den Rat, hier der Minderheit nicht zu folgen und stattdessen die Mehrheit zu unterstützen, damit einfach klar ist, was die Aufgaben dieser neuen Institution sind, damit diese Aufgaben so wahrgenommen werden können, dass in der Bevölkerung die Glaubwürdigkeit bestehen bleibt. Diese würde die NMRI nämlich untergraben, wenn sie sich in Abstimmungskämpfe einmischen würde.

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