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preparatory:AB 283507

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-08

Wortprotokoll

Es ist ja schön, dass sich unsere Differenzen auf ein einziges Wort im ganzen Gesetzestext beschränken, nämlich das Wort "insbesondere" bzw. "notamment". Umstritten war die Frage, ob der in Artikel 10b Absatz 1 enthaltene Aufgabenkatalog abschliessend sein soll oder eben nicht.

Der Bundesrat, unterstützt durch eine allerdings relativ knappe Mehrheit der Kommission, möchte einen klaren, abschliessenden Aufgabenkatalog. Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung, dass man damit den Pariser Prinzipien Genüge tut und damit auch den A-Status gemäss internationalen Kriterien erreichen wird, was auch der Wille unserer Kommission ist. Die Kommissionsminderheit möchte mit der Einführung des Worts "insbesondere" den Aufgabenkatalog offenhalten. Entsprechend würde oder könnte die NMRI selber noch weitere Aufgaben übernehmen. Dies könnte aber nun Unsicherheit verursachen und insbesondere auch von Kritikern oder Kritikerinnen der Vorlage zum Anlass für ein grundsätzliches Nein genommen werden, und das gilt es zu vermeiden. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie deshalb, den kompakten Aufgabenkatalog gemäss bundesrätlichem Entwurf zu belassen.

Noch zum Antrag der Minderheit: Es gibt hier Bedenken, dass die Tätigkeit der NMRI dann, wenn der Aufgabenkatalog offen ist, überborden könnte. Ich glaube, übertreiben dürfte man nicht. Wir haben ja in Absatz 3 Einschränkungen eingeführt, ich habe es schon erwähnt: Ausschluss jeglicher Verwaltungsaufgaben, gerichtlicher oder Ombudsfunktionen. Auch mit dem beschränkten Budget im Rahmen des Finanzrahmens und der jährlichen Budgets dürfte sich die Institution kaum ausufernd selber noch neue Aufgaben geben können. Dies einfach zu den Bedenken zur Minderheit. Wie gesagt, die Mehrheit stimmt dem bundesrätlichen Entwurf zu.