Minder Thomas · Ständerat · 2021-06-08
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-08
Wortprotokoll
Der UNO-Migrationspakt hat vor zweieinhalb Jahren nicht nur eine migrationspolitische Debatte, sondern auch eine längst überfällige institutionelle Diskussion entfacht. Im Zentrum stehen das sogenannte Soft Law, also vorläufig nicht bindende Normen und Übereinkommen, insbesondere im Bereich der Aussenpolitik, und die Frage der innerstaatlichen Kompetenzordnung. Nur dank dreier angenommener Motionen aus beiden Kammern konnten wir damals den Bundesrat dazu bringen, uns ins Spiel zu bringen. Wäre es nach dem Bundesrat gegangen, hätten wir heute diese Vorlage gar nicht erst auf dem Tisch.
Um die sensible Frage der Mitwirkung des Parlamentes bei der Erzeugung und Unterzeichnung von Soft Law einmal ganz grundsätzlich zu untersuchen, haben die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte eine gemeinsame Subkommission zur Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law eingesetzt. Ich habe Einsitz in dieser Kommission. Wir hatten schon einige Sitzungen und Anhörungen. Das Thema ist sehr komplex, weshalb die Subkommission zusätzlich die Parlamentarische Verwaltungskontrolle beauftragt hat, zu untersuchen, ob derzeit die Mitwirkung des Schweizer Parlamentes im Bereich Soft Law zweckmässig ist. Die PVK soll zusätzlich einen internationalen Rechtsvergleich erstellen.
Sie sehen, im Hintergrund finden diverse ergebnisoffene Arbeiten statt mit dem Ziel, zu klären, wie wir zukünftig und ganz allgemein im Bereich Soft Law in der Aussenpolitik eingebunden werden sollen. Es wäre daher planlos, wenn wir mit diesem Geschäft, das alles erst ins Rollen gebracht hat, hier bereits ein Präjudiz schaffen würden. Warten wir doch erst das Resultat dieser Arbeiten ab.
Nebst den staatspolitischen Komponenten gibt es durchaus auch materielle, wirtschaftspolitische Gründe, die Vorlage zu sistieren. In der aktuellen Corona-Situation besteht in der Bevölkerung eine grosse Unzufriedenheit in Sachen Migration. Hunderttausende sind in Kurzarbeit, viele fürchten um ihren Arbeitsplatz. Das Thema der älteren Arbeitnehmenden ist aktueller denn je und bringt eine grosse Spannung in die Arbeitswelt. Über 150[NB]000 Menschen sind arbeitslos. Ich frage mich daher ernsthaft, ob es auch inhaltlich der richtige Moment ist, um diesen Pakt zu diskutieren.
Viele Inländer sind verunsichert und verstehen sehr wohl, was die UNO will und was mit Migration gemeint ist. Flüchtlingsmigration und Arbeitsmigration sind heute nicht mehr voneinander zu trennen. Vor diesem Hintergrund sollten wir hier noch nicht legiferieren. Es ist der falsche Moment, um ein derart wichtiges Thema zu behandeln, auch wenn es vordergründig nur um Soft Law geht. In diesem Sinne bin ich anderer Meinung als der Aussenminister, der in der Kommission verlauten liess, es bestehe keine Notwendigkeit, die nationale Migrationspolitik oder das Asylgesetz anzupassen. Da setze ich ein dickes Fragezeichen, denn der Pakt hat sehr wohl, Herr Bundesrat, gewisse Hard-Law-Elemente.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Kommissionsantrag zu unterstützen und die Vorlage zu sistieren.